Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Alten Forderungen der Stadtwerke widersprechen ?

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bolli:

--- Zitat von: khh am 03. Juli 2014, 12:39:07 ---@bolli,
ist diese Aussage von Fietes nicht so zu verstehen, dass die Stadtwerke ca. 400 € mehr "alte Forderungen" geltend machen, als er seine Zahlungen tatsächlich gekürzt hat ?

--- Ende Zitat ---
Bei den mir bekannten Fällen in der Grundversorgung haben die Stadtwerke IMMER ihre gesamten ursprünglichen Forderungen geltend gemacht und weiter fortgeschrieben. Einen Fall, wo der Versorger schon mal "vorsorglich" einiges freiwillig gestrichen hätte ist mir bisher nicht bekannt geworden. Selbst wenn Fietes erst seit 2005 in der Grundversorgung wäre (ich vermute, da war er schon davor), müsste über die regelmäßigen Preiserhöhungen eine größere Differenz als 400,- EUR rauskommen, wenn Fietes seit 2005 nur den seinerzeit gültigen Preis gezahlt hätte, außer sein Gasverbrauch ist wirklich mehr als minimal. Deshalb auch meine Nachfrage.

Aber auch Sie haben ja noch andere Varianten als Optionen bzw. Fragen ins Spiel gebracht, die zum Tragen kommen könnten. Mal sehen, ob wir noch was erfahren.

khh:
@bolli

die "Fortschreibung" vermeintlicher Altforderungen dürfte aber (wie bspw. im Fall der EWE vom LG Potsdam entschieden) mangels einer vertraglichen Kontokorrentabrede unzulässig sein.

Und die besagte Aussage von Fietes verstehe ich so  -  Beispiel: Er hat seine Zahlungen seit 2005 um insges.
1.500 € gekürzt, seine SW machen Alt-Forderungen von insges. 1.900 € geltend.

khh

uwes:
Die Auffassung von khh ist m.E. der Schlüssel, sich erfolgreich verteidigen zu können. Über die Schiene "Kontokorrent" machen viele Versorger einfach pauschal alle Forderungen geltend, haben im Zweifel alle Zahlungen auf Altforderungen verrechnet - unabhängig davon, welche Verrechnungsbestimmung der Kunde bei den Zahlungen getroffen hatte - und fordern "nur" noch den Saldo aus altueller Zeit.


--- Zitat von: bolli am 04. Juli 2014, 08:03:47 ---Bei den mir bekannten Fällen in der Grundversorgung haben die Stadtwerke IMMER ihre gesamten ursprünglichen Forderungen geltend gemacht und weiter fortgeschrieben.
--- Ende Zitat ---

Ja genau so erlebe ich es regelmäßig. Es ist dann Sache des Kunden, die Forderungen im Verfahren zu strukturieren und die einstmals schlüssige Klage auf einen Schlag unschlüssig erscheinen zu lassen. Es reicht aus, wenn der Kunde sagt, er habe immer auf die aktuell von ihm anerkannten Preise gezahlt und keinen Kontokorrent vereinbart. Dazu muss er natürlich etwas detaillierter werden. Aber im Kern ist es richtig, dass sich ein Versorgungsunternehmen nicht auf einen "Kontokorent stützen kann, sondern seine Forderungen konkret nach Rechnung und Zeitraum und den Zahlungen des Kunden gem. dessen Verrechnungsbestimmung  beziffern muss. Das fällt schon vielen Buchhaltungen schwer.

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