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Autor Thema: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?  (Gelesen 12596 mal)

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Offline lüd67

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Hallo zusammen,

nachdem wir seit einigen Jahren unsere Stromanbieter wechseln und bisher noch nie negative Erfahrungen machen mussten, sind wir im Jahr 2013 dummerweise bei immergrün (365AG) gelandet. Nach einigen Problemen die im anderen Thread erörtert wurden, haben wir zum Jahresende gekündigt und bei Stromio abgeschlossen (Lieferbeginn März 2015). Kommen wir nun vom Regen in die Traufe? Ich meine mich zu erinnern dass ich nur aufgrund einer Stiftung Warentest Bewertung Stromio bevorzugt habe  :-\

Kann man gegebenenfalls den Vertrag noch widerrufen - wenn ja nach welcher Gesetzesgrundlage?

siehe auch
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=19098.msg109914#msg109914
« Letzte Änderung: 02. Juli 2014, 17:46:13 von lüd67 »

Offline berghaus

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Re: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?
« Antwort #1 am: 02. Juli 2014, 14:12:03 »
Ich hatte nach achtmaligem Wechsel meines Stromanbieters seit 2000 auch Angst beim Abschluss des Vertrages mit Stromio, aber Zuspruch von bolli, später Hinterfragung von khh und dann ist alles gut gelaufen:

Siehe hier: http://forum.energienetz.de/index.php?action=search2:  Erweiterte Suche: Stromio und Nutzer berghaus eingeben, dann tauchen diese Beiträge auf.
.
Über die Suchfunktion diese Forums findet man aus neuerer Zeit auch nicht viel Negatives über Stromio.

"Grünwelt" und "Grünstrom" hört sich aber auch gefährlich an, wenn man über "Immergrün"!Almado/365/AG immer soviel Negatives lesen muss.

berghaus 02.07.14
« Letzte Änderung: 02. Juli 2014, 14:24:37 von berghaus »

Offline khh

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Re: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?
« Antwort #2 am: 02. Juli 2014, 15:10:14 »
... Über die Suchfunktion diese Forums findet man aus neuerer Zeit auch nicht viel Negatives über Stromio. ...

Aber bspw. hier  http://de.reclabox.com/firma/1033-Stromio-GmbH , auch aus neuester Zeit. :o


@lüd67,
was haben Sie denn bereits jetzt :-\ (wann und wie?) für eine Strom-Belieferung ab Februar 2015 "abgeschlossen"; haben Sie überhaupt schon eine Vertragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung (ggf. welchen Inhalts?) von Stromio bzw. Grünwelt erhalten ?

Gruß, khh
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Offline lüd67

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Re: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?
« Antwort #3 am: 02. Juli 2014, 17:45:46 »
wir haben im April immergrün zunächst mit Kündigung gedroht und dann nach Ablauf der von uns gesetzten Frist zur Erstellung der Jahresabrechnung dies dann letztlich auch in die Tat umgesetzt - die Vertragslaufzeit endet am 28.02.2015.
Lieferbeginn durch Stromio ist daher erst zum 01. März 2015 und Vertragsbestätigung haben wir erhalten - ja.

Offline khh

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Re: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?
« Antwort #4 am: 02. Juli 2014, 21:12:18 »
Und wann haben Sie die Vertragsbestätigung erhalten? Mit verbindlich garantierten Preisen für die Belieferung ab dem 01.03.2015??

Und mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung gemäß nachstehendem Muster (Zugang eventuell schon mit der Bestellbestätigung) ?

Zitat
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ...

Nachtrag
siehe hier: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/20.07.2012_Empfehlung_zum_Bestehen_eines_gesetzlichen_Widerrufsrechts_bei_Stromliefervertraegen_452-11.pdf

oder aktuell hier http://www.nvzmv.de/achtung--ab-13--juni-2014-gesetzesaenderungen-beim-widerruf-von-bestellungen-im-internet !


Um auf Ihre Eingangsfrage
Kann man gegebenenfalls den Vertrag noch widerrufen - wenn ja nach welcher Gesetzesgrundlage?
zurückzukommen: m.M.n. können Sie bei einer rechtskonform erfolgten Widerrufsbelehrung den Vertrag mit Grünwelt/Stromio sogar noch bis zum 14.03.2015 (14 Tage nach Lieferbeginn) widerrufen, müssten dann für
ggf. erhaltene Stromlieferungen aber Wertersatz leisten.

Ein früherer Widerruf würde es ermöglichen, dass Sie sich Ende 2014 (spätestens bis Mitte Jan. 2015) einen seriöseren Versorger für die Belieferung ab dem 01.03.2015 suchen. Anregungen für die Anbieter-Auswahl (die genannten eher unseriösen "Billiganbieter" meiden!) und für ein brauchbares Wechselkonzept findet man bspw. hier:  www.bezahlbare-energie.de  :)   

« Letzte Änderung: 03. Juli 2014, 16:29:32 von khh »
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Offline Reisefan

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Re: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?
« Antwort #5 am: 09. Juni 2015, 18:23:51 »
Haben Sie den Vertrag widerrufen?

Offline Gaspreisbremse

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Re: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?
« Antwort #6 am: 13. Juni 2015, 20:22:44 »
Was ist denn mit Stromio? Ich bin ebenfalls Stromio-Kunde, sogar trotz der angekündigten Preiserhöhung bin ich erstmal dort geblieben, da die Presierhöhungs-Mitteilung nicht per als Werbung getarnte Info-Post kam wie bei Emprimo 2013, sondern ganz normal per Brief.

Kann jemand was zu Stromio und negativen Erlebnissen berichten?

Offline bolli

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Re: Wechsel von Immergrün zu Stromio - vom Regen in die Traufe?
« Antwort #7 am: 15. Juni 2015, 08:24:29 »
Kann jemand was zu Stromio und negativen Erlebnissen berichten?
Das kommt wohl immer darauf an, mit was für Erwartungen man zu diesen Versorgern geht. Wenn es nicht nur darum geht, möglichst günstige Preise zu erzielen, sondern man auf eine gewisse Kontinuität setzt, ist Stromio sicher nicht die erste Wahl, da auch hier die Preise in den Bonustarifen nach einem Jahr (zusätzlich zum Bonuswegfall) erhöht werden.
Wie Sie schon richtig bemerken, habe Sie ja wohl eine Preiserhöhung bekommen und das, obwohl die Strompreise derzeit eher sinken (u.a. meldet diese selbst Verivox http://www.verivox.de/nachrichten/wettbewerb-laesst-strompreise-sinken-104927.aspx . Das ist ja mal nicht vertrauenerweckend.

Hängt aber sicher auch vom individuellen Tarif ab. Fraglich bleibt aber weiterhin, auch wenn die Stromerhöhung per offíziellem Brief gekommen ist, ob sie überhaupt zulässig ist. Die Preisanpassungsklauseln in den AGB, die in den letzten Jahren vor dem BGH auf dem Prüfstand standen, sind ALLE durchgefallen, so dass in diesen Verträgen keine wirksame Preisanpassungsmöglichkeit vorhanden war. Der Versorger kann sich in diesem Fall nur durch Kündigung vom Kunden lösen, wenn der der Preisanpassung widerspricht.

 

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