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Autor Thema: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?  (Gelesen 17627 mal)

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Offline Chtonian

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #15 am: 09. Juli 2014, 09:40:52 »
Wann haben Sie den Vertrag abgeschlossen?

Eine zu diesem Zeitpunkt gültige AGB finden Sie hier:

Zitat
Stand Oktober 2013 z.B. hier:

https://web.archive.org/web/20130526205614/http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/

bis 2012 kann man noch rückwärts gehen.

Suchen sie den entsprechenden Passus heraus, bzw. beherzigen Sie das, was khh gesagt hat.



Offline lüd67

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #16 am: 09. Juli 2014, 09:49:24 »
Vertrag wurde am 22. Januar 2013 abgeschlossen....

Offline lüd67

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #17 am: 09. Juli 2014, 09:50:59 »

Vertrag wurde am 22. Januar 2013 abgeschlossen....

Zitat
. beherzigen Sie das, was khh gesagt hat.
??

Offline Chtonian

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Re: Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #18 am: 09. Juli 2014, 10:40:52 »
Und immergrün/365AG schreibt viel dummes Zeug, um die Kunden zu verunsichern >:( :( !

Nachtrag:
Fraglich könnte sein, ob ein Bonus-Anspruch besteht. Prüfen Sie, ob die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von immergrün/365 AG (vormals almado AG) verwendete AGB eine Klausel beinhaltet, dass der Betrieb einer kleinen PV-Anlage die Bonus-Gewährung ausschließt (wobei auch noch fraglich sein könnte, ob eine solche Klausel womöglich z.B. "überraschend" und somit unwirksam ist  -  vgl. § 305c BGB).

Die Telefonauskunft der SE-Dame
Zitat
... dass der Wortlaut des § 13 BGB zugrunde gelegt werde, d.h. es käme auf die überwiegende private Nutzung an. Denn Haushaltskunden gem. EnWG können auch kleinere Unternehmen (abhängig vom Stromverbrauch) sein, bei denen keine oder keine überwiegende private Stromnutzung an der Abnahmestelle stattfindet
ist völlig korrekt.

Das EnWG definiert "Haushaltskunden" anders - nämlich:
Zitat
§ 3 Begriffsbestimmungen
22. Haushaltskunden (sind) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
als der für das Recht zur Anrufung der SE maßgebliche § 13 BGB (zitiert in Antwort #3).

Bitte nicht durcheinander bringen lassen ;) !

Gruß, khh

und andere

Offline Chtonian

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Offline Chtonian

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #20 am: 09. Juli 2014, 10:43:50 »
Dann wäre diese AGB für sie bindend:

https://web.archive.org/web/20130102133019/http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/

Zitat aus der AGB des ensprechenden Zeitraums (Hervorhebungen von mir)
Zitat
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Sie nutzen den Strom nicht gewerblich, also muss der Bonus bei ordnungsgemäßem Ablauf des Belieferungsjahres gewährt werden. Alles andere, was Almado sagt ist schlichtweg falsch.

Offline lüd67

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #21 am: 09. Juli 2014, 10:51:23 »
Zitat
(2) Die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist ausgeschlossen, ebenso wie die Belieferung von Entnahmestellen mit Münzzählern, Chipkartenzählern, Wandlern und Doppel- oder Mehrfachtarifzählern. Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. Ausgeschlossen ist weiterhin eine Belieferung, die nur über die Netze ausländischer Netzbetreiber möglich ist. Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf IMMERGRÜN diesen Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder dem Kunden gegenüber den für die tatsächlichen Gegebenheiten zutreffenden Tarif zur Anwendung bringen.

hm, und dieser Absatz in den AGB's?

Offline RatSucher

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #22 am: 09. Juli 2014, 11:46:36 »
Hallo,

der Absatz (2) ist ebenfalls bindend. Die AGB haben Sie möglicherweise nicht zusammen mit ihrem Vertrag erhalten. Sie werden aber bei Antragstellung die Kenntnisnahme der AGB durch Ankreuzen eines Kontrollkästchens bestätigt haben. Diese hätten Sie im eigenen Interesse downloaden und speichern oder ausdrucken sollen. Evtl. hängen diese aber auch am Onlineantrag an.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dieser Passus auch in ihren AGB vorhanden ist. Der springende Punkt ist, dass er nur dann relevant wird, falls Sie auch mit der PV-Anlage selbst produzierten Strom in das eigene hausinterne Netz einspeisen. Hierfür sind aber einige technische Voraussetzungen erforderlich. Dieser Selbstverbrauch war in früheren Jahren aufgrund der höheren EEG-Förderung nicht lukrativ, weswegen er sich erst seit wenigen Jahren durchsetzt.

Falls Sie nicht die nötigen Kenntnisse über die eigene PV-Anlage haben, wird Ihnen ihr Fachbetrieb sicher die entsprechende Auskunft geben können, in welche Kategorie ihre PV-Anlage fällt.


Gruß
RatSucher

Offline Chtonian

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #23 am: 09. Juli 2014, 12:47:31 »
Zitat
(2) Die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist ausgeschlossen, ebenso wie die Belieferung von Entnahmestellen mit Münzzählern, Chipkartenzählern, Wandlern und Doppel- oder Mehrfachtarifzählern. Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. Ausgeschlossen ist weiterhin eine Belieferung, die nur über die Netze ausländischer Netzbetreiber möglich ist. Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf IMMERGRÜN diesen Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder dem Kunden gegenüber den für die tatsächlichen Gegebenheiten zutreffenden Tarif zur Anwendung bringen.

hm, und dieser Absatz in den AGB's?

Ich bin davon ausgegangen, dass Sie den erzeugten Strom in das Allgemeinnetz einspeisen, um ihn zu verkaufen um damit die Anlage zu finanzieren ;) Falls Sie den Strom natürlich selbst verbrauchen, hätten Sie von Almado keinen Strom beziehen dürfen, dementsprechend kann der Bonus aufgrund von "Vertragsbruch" verweigert werden.

Offline lüd67

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #24 am: 09. Juli 2014, 17:56:40 »
Also gut. Fakt ist wie betreiben eine PV Anlage mit der wir prozentual auch selbst erzeugten Strom verbrauchen, und den Rest einspeisen um die Anlage zu finanzieren. Soll ja der Sinn sein  ::) Somit beziehen wir unseren Strom von Immergrün zu Unrecht  :P gemäß AGB  :-\

Einmal angenommen, wir nehmen den Vergleich an:

Zitat
Wir erstellen Ihnen eine Verbrauchsabrechnung mit einer Gutschrift in Höhe von 100,00 Euro brutto. Damit ist der vertraglich vereinbarte Bonusanspruch abgegolten.

... dann  versteh ich das immernoch so, dass uns aufgrund der Verbrauchsabrechnung, die uns Immergrün dann zukommen lassen möchte, auch unser Guthaben aus den Vorauszahlungen bekommen > sprich 100,00 € Bonus + Summe x.

Hat denn jemand schon Erfahrung damit bei Immergrün? Letztendlich würde sich unser Verlust dann nur um die 60,00 € belaufen, worauf diese wohl spekulieren  :-\ 

Und eigentlich dürfte Immergrün uns dann ja auch nicht mehr beliefern
« Letzte Änderung: 09. Juli 2014, 18:00:42 von lüd67 »

Offline khh

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #25 am: 09. Juli 2014, 18:40:34 »
@lüd67,

selbstverständlich sind geleistete Abschlags-Überzahlungen vom Versorger zu erstatten.
Und wenn der "Verlust" bei Annahme des Vergleichsvorschlags tatsächlich nur 60 € ausmacht, würde ich das Angebot bei dem vorliegenden Sachverhalt unter der Voraussetzung annehmen, dass das Vertragsverhältnis bspw. mit Ablauf des 31.07.2014 beendet wird.

Entscheiden müssen letztlich SIE !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 09. Juli 2014, 18:43:51 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline lüd67

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #26 am: 10. Juli 2014, 13:39:36 »
Jetzt habe gerade bei unserem "neuen" Stromlieferanten Stromio angerufen (den wir vermutlich kündigen werden) und mich mal auf dumm gestellt.

Frage war:
 
Ich habe in Ihren AGB's gelesen, dass Sie nur Kunden mit Eintarifzählern beliefern: Was heißt das nun für mich? Wir haben eine Photovoltaikanlage?

Antwort: "Geben Sie mir Ihre Bestellnummer bitte"
Ich gebe die Bestellnummer durch.
 
Die Dame am Telefon: Die Zählernummer die Sie bei Ihrer Bestellnummer angegeben haben, wurde bei Vertragsabschluss geprüft, d.h. dass wir Sie als Stromkunde beliefern können!
 
Das lässt doch schlussfolgern, dass auch Immergrün eine solche Zählerprüfung durchgeführt hat bei Vertragsabschluss!
 

Offline khh

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Re: Alamdo AG Schlichtungsverfahren eingeleitet - Kosten?
« Antwort #27 am: 10. Juli 2014, 14:42:10 »
Jetzt habe gerade bei unserem "neuen" Stromlieferanten Stromio angerufen (den wir vermutlich kündigen werden) ...

@lüd67,
was sollen telefonische Anfragen und Antworten (ob kompetent oder auch nicht) denn bringen? -
1. haben Sie damit NICHTS in der Hand und 2. ist für IHREN Bonusanspruch etc. allein maßgeblich:
Zitat
AGB Ziff. 1. Abs. 2
... Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. ... Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass ... gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf IMMERGRÜN diesen Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder dem Kunden gegenüber den für die tatsächlichen Gegebenheiten zutreffenden Tarif zur Anwendung bringen.
und
Zitat
AGB Ziff. 9. Abs. 4
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
insbesondere also der farblich von mir hervorgehobene Punkt "unmittelbare Einspeisung in das Hausnetz" !

Im Übrigen wollen Sie den bei Stromio neu abgeschlossenen Vertrag doch "widerrufen" und nicht "kündigen", oder ?
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