Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromrechnung nach über 3 Jahren
Löffje:
Moin moin,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich gestern eine Stromrechnung bekommen habe, die mich förmlich aus den Socken gehauen hat.
Kurz die Vorgeschichte: Am 01.05.2010 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen. Ich bekam von Vattenfall einen "Willkommensbrief", in dem sie sich als Netzbertreiber vorstellten. Habe dann sofort zu einem anderen Anbieter gewechselt. Aufgrund einer Umzugsmeldung (die sich allerdings auf meinen Einzug bezog!!) kündigte dieser meinen Vertrag zum 15.11.2010. Ich wurde darüber nie informiert, bekam lediglich eine Endabrechnung. Habe wohl das "End" dabei übersehen und dachte mir nix Böses, gut, das war schusselig von mir. Seitdem versorgte Vattenfall mich wieder mit Strom, ohne daß ich jemals einen Vertrag dort unterschrieben habe oder sonstwie über den Wechsel benachrichtigt wurde.
Gestern bekam ich nun von Vattenfall eine Rechnung über knapp 3000 - ja, dreiTAUSEND!! - Euro, die im Zeitraum vom 16.11.2010 bis zum 04.07.2013 angefallen sein sollen. Alles basierend auf Schätzwerten, in der Abrechnung steht jeweils, daß der Zählerstand maschinell errechnet wurde. Ebenfalls schickte Vattenfall mir eine Vertragsbestätigung - über einen Vertrag, den ich nie abgeschlossen habe. Und auf der Rechnung stand drauf, daß bis zur nächsten Rechnung keine Abschläge erhoben werden.
Ich würde gerne wissen:
1. Kann Vattenfall als "städtischer Grundversorger" mich ohne Vertrag beliefern, habe ich durch die Umzugsmeldung automatisch einem Vertrag zugestimmt?
2. Ist es rechtens, daß ich erst nach über 3 Jahren eine Rechnung bekomme?
3. Warum können keine Abschläge erhoben werden, was ist die Grundlage dafür?
4. Sind Teile der Rechnung eventuell verjährt, läßt sich rechtlich irgendeine Minderung erwirken? Ich kann nicht mal eben 3000 Lappen zahlen und finde es reichlich dreist, diese nach 3 Jahren Stille nun so einfach einzufordern.
5. Warum bekomme ich nicht eine Rechnung bis 2014?? Dann fängt ja der Mist in einem Jahr wieder an!
Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank sagt
Löffje
Didakt:
Beitrag im Hinblick auf Antwort # 8 gelöscht!
Löffje:
Danke für den dezenten Hinweis, daß mein Handeln in der Tat reichlich bekloppt war. Soviel Unsinn übersteigt fast mein eigenes Vorstellungsvermögen.
Ich weiß selbst, daß ich den Strom verbraucht habe und daß ich dafür zahlen werde, ist für mich selbstverständlich. Mich wunderte nur der Zeitraum, eben wegen § 40 (3) EnWG. Ebenfalls waren mir die Rahmenbedingungen nicht klar, daß z.B. ein Vertrag auch ohne schriftlichen Abschluß zustande kommen kann.
Sie schreiben:
--- Zitat ---Für die Rechnungsstellung gilt im Prinzip § 40 (3) EnWG. Wo aber kein Kläger, da kein Richter.
--- Ende Zitat ---
Was soll ich dem entnehmen? Macht es Sinn, bei Vattenfall Einspruch mit dieser Begründung einzulegen?
bolli:
--- Zitat von: Didakt am 25. Juni 2014, 13:00:31 ---Die Forderung für 2010 ist verjährt. Sie kann natürlich in Rechnung gestellt werden. Sie können ihr aber mit der Einrede der Verjährung begegnen.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage ist falsch, denn die Verjährungsfrist beginnt erst mit Forderungsstellung zu laufen. Maßgeblich ist aber hierbei nicht der Abnahmezeitpunkt sondern der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Insofern ist von den Forderungen noch nichts verjährt. Insofern kommt man auf diesem Weg nicht aus dem Schlamassel raus. Eine weitere Möglichkeit wäre noch die sogenannte Verwirkung. Diese ist aber recht schwer zu beurteilen, da sie keine klaren Tatbestandsmerkmale hat. Da wird man dann wohl einen Anwalt brauchen.
Wenn Sie eh grundsätzlich bereit sind, die gesamte Summe zu zahlen, würde ggf. ein Gespräch mit Vattenfall über eine regelmäßige Ratenzahlung Sinn machen, vor allem wenn ggf. Ihr Einkommen nicht so hoch ist.
EviSell:
In dem Zusammenhang möchte ich mal auf dieses Urteil verweisen, in dem ausgeführt ist, dass sich auch für Grundversorger Verpflichtungen aus der GVV ergeben.
Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10. März 2014 - Az: 15 O 536/12
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3076/
So 100%ig steht es nicht fest, ob die Summe tatsächlich zu zahlen ist bzw. ob überhaupt.
Nachtrag:
Solche bzw ähnliche Fälle sind früher hier im Forum oft vorgekommen, dass entweder jahrelang der Grundversorger auf geschätzte Verbräuche Abschläge einkassierte und irgendwann diesen mal einfiel abzulesen (da identisch mit dem NB) und dann kam natürlich der Knall mit horrenden Nachforderungen oder eben jahrelang gar keine forderte. Dazu dürfte viel unter "Ich brauche dringend Hilfe" zu finden sein.
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