Auf meinen Kontoauszügen stehen keine Bankdaten der gegnerischen Bank und zwar weder auf den Online-Kontoauszügen, noch auf den bankseitig ausgedruckten Exemplaren. Die Bank ist nicht verpflichtet, dem Kunden diese Daten zur Verfügung zu stellen, wohl aber den Namen des Abbuchenden. Der Kunde kann diese Daten jedoch gesondert erfragen, sowohl online, als auch per persönlicher Vorsprache. Ebenso verhält es sich offensichtlich bei der Bank wo meine Gattin arbeitet.
Warum sollte ein Kunde im Übrigen über diese Daten verfügen - den Normalfall betrachtet? Diese Kontonummer für Überweisungen nutzen? Das könnte grob fahrlässig sein, denn auf den Geschäftspaieren stehen im Normalfall die Bankverbindungen eines Unternehmens. Ob die Überweisung von Forderungen auf ein x-beliebiges Konto dieses Vertragspartners, welches aber nicht auf dem Geschäftspapier oder in den AGB angegeben ist, womöglich grob fahrlässig oder einem Rechtsstreit statthält, vermag ich nicht zu beantworten. Die zusätzliche Angabe dieser Daten bei den täglichen Milliarden von Abbuchungen, ist daher in meinen Augen unsinnig und kostet nur zusätzliches Papier und Druckerfarbe, was man aus umweltpolitischen Gründen bei der Menge sehr wohl betrachten sollte.
Ich habe da oben so einen Beitrag eines gewissen
Hurraapostel gelesen:
Ich habe ich diesen Thread eröffnet, um mögliche Leidensgenossen vor Schaden zu bewahren, in Folge dessen entwickelt sich hier eine Diskussion über das Filial- und Online-Banking, wo einige mit gesundem Halb-, oder Viertelwissen (ausgenommen khh) ihre Kommentare hinterlassen. Auf diese Weise wird jedoch jegliche Hilfestellung "ad absurdum" geführt. "Weniger ist manchmal mehr", will heissen: Würden die Threads hier nicht mit solch unsinnigen Diskussionen durchweicht, die zudem nichts zum eigentlich Thema zu sagen haben, käme die Hilfe auch an.
Falls wir uns aber doch über das Online-Banking bzw. die Daten darin oder auf Kontoauszügen unterhalten wollen, so kann ich dazu besteuern, dass sowohl meine Sparkasse als auch eine regionale Genossenschaftsbank die Kontodaten bei Sepa-Mandaten mit angeben (neben der Gläubiger-ID und dem Namen). Ob das nun dem sparen von Papier dient oder aus datenschutzrechtlichen Gründen zulässig ist bzw. Mißbrauch fördert, sei mal dahingestellt. DAS steht nämlich hier wirklich nicht zur Debatte.
ABER: Wenn denn diese Daten da sind (und bei einer Reihe von Leuten sind sie das nun mal) DANN kann man erkennen, dass bzw. ob die Abbuchungen von 2 verschiedenen Konten vorgenommen werden. Man sollte dann auch erkennen können, ob die gleiche Gläubiger-ID verwendet wurde. Und wenn nicht, muss mann ggf. die Abbuchungssperre für beide Kontonummern vornehmen.
Darum ging es letztlich wohl in diesem Thread: Wie kann ich den Verbraucher vor unberechtigten Abbuchungen schützen.