Im Online-Vertragskonto sehe ich nur die aktuellen Preise. Ich kann nicht nachvollziehen, ob diese nun höher sind, aber ich gehe stark davon aus.
Sie sollten bei Vertragsschluss eine email von extraenergie erhalten haben, aus der auch die vereinbarten Preise hervorgehen.
Wenn die natürlich nicht mehr da ist, sieht's eh düster aus.
...(und dann kommt glaube ich noch ein Bonus hinzu), ...
SIE sollten wissen, ob Ihnen ein Bonus zusteht oder nicht. Verlassen Sie sihc nicht darauf, das der Versorger das immer alles richtig macht.
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Ok, dann schicke ich ein Einschreiben raus.
Nehmen Sie ein Einschreiben/Einwurf oder eines mit Rückschein, damit Sie jeweils einen Zugangsnachweis haben. Beim ersteren holen Sie sich diesen aus dem Internet über die Sendungsverfolgung bei der Post und durcken sich den entsprechenden Beleg aus.
Wie würde man das schreiben, was Sie da mit der Inhaltskontrolle beschrieben haben?
Konkrete Rechtsberatung ist nur entsprechend fachkundigen Personen, die dafür zugelassen sind, erlaubt. Insofern kann hier immer nur losgelöst vom jeweiligen Einzelfall diskutiert werden. Gleichwohl sind bisher ALLE Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen mit Privaten, über die beim BGH entschieden wurde, als unwirksam eingestuft worden.
Die Preisanpassungen erfolgten/erfolgen in der Regel über Leistungsklauseln, Spannungsklauseln und/oder Kostenelementeklauseln. Letztere sind die mittlerweile wohl am häufigsten verwendeten. Ein wesentliches Merkmal, welches eine solche Klausel erfüllen muss, ist z.B. dass eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kostenelemente nur dann zulässig ist, wenn sie nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen aufgefangen werden kann. Dieses muss auch expliziet in den AGB so ausgeführt sein. Dieses soll eine Erhöhung des Gewinnanteils des Versorgers auf diesem Wege verhindern. Bei den meisten AGB (so auch bei einigen mir bekannten des extraenergie-Konzerns, wird aber eben diese Bedingung nicht erfüllt.
Dieses soll aber nur Ihnen ein wenig als Hintergrund dienen. Wenn ICH dem Versorger so etwas schreiben müsste, weil meine Vertrags-AGB die Kriterien nicht erfüllten, würde ich wahrscheinlich in der Art formulieren: " Des weiteren bestreite ich ein wirksam vereinbartes Preisanpassungsrecht, da die entsprechenden Regelungen in den AGB, sofern sie überhaupt wirksam vereinbart sind, wohl nicht den Anforderungen, die der BGH in seiner ständigen Rechtsprechung an diese Klauseln in Sonderverträgen festgelegt hat, entsprechen, und somit unwirksam sein dürften. Insofern ist von einem nicht gegebenem Preisanpassungsrecht auszugehen und widerspreche hiermit auch ausdrücklich jeglicher Preisanpassung aufgrund geänderter AGB-Bedingungen."
Rechne allerdings fast eher mit Mahnungen.
Sollten die Mahnungen von Inkassounternehmen kommen (das wäre nicht unüblich), sollten Sie diesem ebenfalls EINMALIG per Einwurfschreiben den Sachverhalt mit den bestrittenen Forderungen (also mangelndes Preisanpassungsrecht und darauf beruhende erhöhte Rechnung) mitteilen und danach nicht mehr reagieren. Erst bei Klageerhebung (oder Mahnbescheiderlass, der aber seltener beantragt wird) sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Wenn Sie aber zumindest die vereinbarten Preise zahlen (ggf. nach Erstellung der jeweiligen Jahresrechnung), so ist wohl eher nicht von einem Klageverfahren auszugehen.
Ich habe auch bereits einen neuen Stromanbieter beauftragt. Der erwartet dann ja eine Freischaltung vom alten Anbieter und macht somit auch von der Front noch etwas Druck.
Druck kann der gar keinen machen. Der muss warten, bis der Anschluss von derzeitigen Vertragspartner freigegeben wird. Der springt Ihnen höchstens wieder "von der Schippe" wenn's dem zu lange dauert.
Wäre schön, wenn Sie auch über den Ausgang Ihres Verfahrens hier berichten würden, wenn's vorbei ist.