Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Care-Energy Holding GmbH

<< < (2/3) > >>

El Zorro:
@Energiesparer21,

vielleicht ist da der Grund, dass man es erst offiziell im Handelsregister ändern sollte:


--- Zitat ---Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 111893    Bekannt gemacht am: 16.06.2014 18:07 Uhr

...
16.06.2014

..
HRB 111893:mk-group Holding GmbH, Hamburg, ... Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Care-Energy Holding GmbH. 500.000,00 EUR.

--- Ende Zitat ---

Energiesparer51:
Jetzt hat man also noch einmal zurück auf mk-group und dann wieder auf care energy holding geändert aber wohl vergessen das Stammkapital wie im Handelsregister genannt auf 500.000€ zu ändern. (Jetzt steht da zumindest gerade 200.000€.)

bb:
Es gab auch eine kleine Änderung bei der Gesellschafterstruktur.

Den neuen Geschäftsanteil, der durch die Stammkapitalerhöhung "entstanden" ist, hat die Family Office Kristek GmbH (HRB 131396, AG Hamburg) übernommen (Gesellschafterliste vom 28.05.2014). Seit Ende Juni hält Kristek persönlich gar keine Anteile an der Holding GmbH mehr, sondern nur noch die Family Office GmbH (Gesellschafterliste vom 26.06.2014), die seine vormaligen Anteile übernommen hat. Alleiniger Gesellschafter der Family Office GmbH ist dann allerdings wieder M. R. Kristek.

bolli:

--- Zitat von: bb am 01. Juli 2014, 23:03:08 ---Seit Ende Juni hält Kristek persönlich gar keine Anteile an der Holding GmbH mehr, sondern nur noch die Family Office GmbH (Gesellschafterliste vom 26.06.2014), die seine vormaligen Anteile übernommen hat. Alleiniger Gesellschafter der Family Office GmbH ist dann allerdings wieder M. R. Kristek.

--- Ende Zitat ---
Das ganze dürfte sicher haftungsrechtliche Gründe haben. Herr K. bringt rechtzeitig seine Schäflein ins trockene (sofern das nicht schon längst erfolgt ist).

bb:

--- Zitat von: bolli am 02. Juli 2014, 08:29:19 ---Das ganze dürfte sicher haftungsrechtliche Gründe haben.

--- Ende Zitat ---

Auf die Erklärung bin ich gespannt. Aus Gesellschaftersicht in Bezug auf die Haftung dürfte es keinen Unterschied machen, ob er mit seinen eingezahlten 500.000 € haftet oder eben die zweite GmbH-Ebene mit den dort eingezahlten 500.000 € haftet. Wenn es zu einer (zu Recht höchst umstrittenen) Durchgriffshaftung kommt, dann dürfte eine solche zweite GmbH-Ebene keinen Unterschied machen, da man nicht argumentieren kann/wird, dass er von etwaigen deliktischen Verhalten als Geschäftsführer der GmbH nicht in seiner Position als Geschäftsführer der Holding-GmbH gewusst hat.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln