Zitat aus dem oben verlinkten Artikel
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Das Gericht folgte damit einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das bereits zum Januar zu Gunsten der Schlichtungsstelle geurteilt hatte. Das Kölner Urteil erkannte die gesetzliche Regelung an, dass Energieversorgungsunternehmen die Schlichtungskosten tragen müssen.
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(Fett-Hervorhebung von mir)
Ohne das da jetzt ein Az genannt ist, gibts ja noch ein nicht rechtkräftiges Urteil des LG Berlin zur Frage, ob die Höhe der Fallpauschale angemessen ist. In
diesem Thread hier im Forum thematisiert.