@im
Es ist bekannt, dass mehrere Sammelklagen in Vorbereitung sein sollen. Diese Situation bedeutet das größte Ungemach, weil das eine Gericht so und ein anderes anders entscheiden könnte.
Offensichtlich, will man die Verbraucher auf wenige Klageverfahren kanalisieren. Das ist ja verständlich.
Wenn jedoch alle Verbraucher unter Berufung auf Unbilligkeit die Zahlung der erhöhten Preise verweigern, ist EWE mit Klagen am Zug und kann sich bei den verschiedensten Gerichten im Versorgungsgebiet mit seinen Preisen einer Billigkeitskontrolle stellen.
Nach den bisherigen Meldungen sollte das Geld doch jetzt schon nicht im Überfluss vorhanden sein, weil alles so knapp kalkuliert sei.
Wenn es denn tatsächlich Rückerstattungsansprüche in erheblicher Höhe gäbe, festgestellt nach vollem Instanzenzug und somit nach langer Zeit, so stellt sich die Frage, wie Rückzahlungen überhaupt bewerkstelligt werden könnten.
Wenn Verbraucher mit ihren Klage Erfolg haben, bedeutet dies, dass sie die erhöhten Preise nicht bezahlen müssen, was sie ja sowieso schon nicht tun.
Es kann also in diesem Fall kein Urteil geben, dass auf Rückzahlung lautet, weil schon nichts zurückzuzahlen ist.
Wie wollten sich dann also andere Kunden genauso behandeln lassen wie erfolgreiche Verbraucher, die ein rechtskräftiges Urteil erwirken?
Dass sollte Herr Dr. Brinker den Kunden des Unternehmens noch einmal ganz deutlich erklären, wie er das verstanden haben möchte:
Wenn man das Unternehmen im Sinne der Verbraucher sonst beim Wort nehmen wollte, würde dies bedeuten, dass alle Umsätze, welche aus den umstrittenen Preiserhöhungen resultieren, ausschließlich für die Bildung entsprechender Rückstellungen verwendet werden müssen.
Sie könnten also noch nicht einmal für die Zahlung tatsächlich erhöhter Bezugskosten eingesetzt werden, weil ein Verfahren auch zu dem Ergebnis führen kann, dass die Preiserhöhungen vollständig unwirksam sind, vgl AG Heilbronn.
Und jetzt nähme man noch einmal die Aussage, dass die Preise bisher absolut knapp- wenn nicht gar zu knapp bemessen seien.
Wie sollte das funktionieren?
Wenn EWE meint, so großzügig sein zu können, dann könnte man den Klägern doch auch gleich noch die notwendigen Prozess- und Anwaltskosten für die Sammelklagen vorschießen, oder?
Schließlich will EWE wohl selbst Klarheit, sucht jedoch selbst keine gerichtlichen Entscheidungen, klagt ja bisher nicht gegen Kunden.
Wie kann also sichergestellt werden, dass entsprechende Zahlungen der Kunden ausschließlich auf einem Sperrkonto landen, welches auch dem Zugriff eines Insolvenzverwalters entzogen ist.
Eine interessante Aufgabe für die Unternehmensjuristen.
Trau, schau wem.
Hat EWE schon angekündigt, die Preiskalkulation offen zu legen oder hält man sich für etwas besonderes?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt