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Autor Thema: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab  (Gelesen 17689 mal)

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Offline EviSell

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VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« am: 14. Mai 2014, 13:33:11 »

Stromdiscounter Almado-Energy: Windige Geschäftspraktiken gekappt
Zitat
Wechselwillige Stromkunden köderte die almado-Energy GmbH mit dem Versprechen, mit der ersten Jahresrechnung 25 Prozent ihrer Stromkosten als "Neukundenbonus" erstattet zu bekommen.
...
http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

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Offline khh

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #1 am: 14. Mai 2014, 14:42:32 »
Mit einer Bezugnahme auf die vorstehend verlinkte Unterlassungserklärung sollte es für geprellte almado-Kunden jetzt nicht mehr schwierig sein, berechtigte Ansprüche zügig durchzusetzen.  :)

Als Betroffener würde ich gegenüber almado/365 AG ankündigen, dass 1. eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. und 2. eine Meldung des Sachverhalts an die Verbraucherzentrale NRW erfolgt, falls der Reklamation nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (bzw. maximal 4 Wochen) ohne jedes weitere "Hinhalte- bzw. Verzögerungs-Spielchen" abgeholfen wird !
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Offline findus14472

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #2 am: 14. Mai 2014, 17:49:04 »
Almado hat mir ohne jegliche Rechtsgrundlage 5 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres den Liefervertrag gekündigt und trotz Widerspruch beim Grundversorger angemeldet.
Bedeutet  die Abmahnung der VZ NRW, dass mir almado  den Differenzbetrag Paketpreis almado (abzügl. 25 %) zum höheren Strompreis Grundversorger für die 5 Monate erstatten müsste?
Muss ich mir zur Schadensminderung umgehend einen günstigeren Anbieter als den Grundversorger suchen?
Würde ein Vertragsabschluss mit einem neuen Versorger z.B. der Schlichtungsstelle signalisieren, dass ich die Vertragskündigung durch almado akzeptiere?
Gruß findus

Offline 365AG

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #3 am: 14. Mai 2014, 18:20:19 »
Sehr geehrter Findus 14472

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter „VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
365 AG
Kundenservice-Online

Offline khh

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #4 am: 14. Mai 2014, 19:07:03 »
Bemerkenswert, was sich nach der Abmahnung durch die VZ NRW plötzlich alles so tut !  ;D

[...]
Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
365 AG
Kundenservice-Online
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]

Wenn allerdings weiterhin eine solch eher täuschende Bezeichnung wie "unser Kundenanwalt" verwendet wird, würde ich  - wäre ich Betroffene/r -  auf ein solches Angebot lieber verzichten und es ausschließlich bei der Einschaltung der echten Schlichtungsstelle und nötigenfalls eines eigenen Anwaltes belassen ! 
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Offline marley75

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #5 am: 14. Mai 2014, 19:10:31 »
Wahrscheinlich folgen jetzt wieder unanständige Vergleichsangebote zu Lasten der Kunden um einer juristischen Klärung aus dem Weg zu gehen.
Mich wollte man ja auch mit einer lächerlichen Vergleichszahlung abspeisen. Wenn genügend Kunden darauf hereinfallen machen die immer noch ihren Schnitt.

Bin ich froh, dass meine Klage gegen die schon läuft!

Offline khh

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #6 am: 14. Mai 2014, 19:20:13 »
... Wenn genügend Kunden darauf hereinfallen machen die immer noch ihren Schnitt.

Daher künftig versuchte "Machenschaften" unbedingt auch an die Verbraucherzentrale NRW melden !

Aufgrund der abgegebenen Unterlassungserklärung dürfte es dann richtig teuer für die 365 AG werden :).
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Offline marley75

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #7 am: 14. Mai 2014, 19:36:34 »
Erst ab Juni will sich Almado an seine AGB bzw an die Gesetze halten, wenn ich das richtig gelesen habe.

Zitat:
Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt und sich jetzt verpflichtet, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen.

Schon lustig, was sich ein Energieversorger hier in Deutschland über Monate hinweg leisten darf.

Offline marley75

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #8 am: 14. Mai 2014, 19:49:48 »
In der aktuellen FinanzTest wird übrigens auch ein Fall von Almados dubiosem Geschäftsgebaren geschildert.

Offline rbuch

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #9 am: 14. Mai 2014, 20:16:16 »
Schön, dass endlich etwa Bewegung in die Sache kommt. Das ermutigt mich, das alles nicht einfach so hinzunehmen:

siehe: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18999.0

Viele Grüße

René
« Letzte Änderung: 14. Mai 2014, 20:39:23 von rbuch »

Offline DieAdmin

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #10 am: 16. Mai 2014, 10:27:08 »
Die Pressemitteilung der VZ NRW komplett:

Zitat
P r e s s e I n f o   

Stromdiscounter almado-Energy
Windige Geschäftspraktiken gekappt


vz/nrw    Wechselwillige Stromkunden köderte die almado-Energy GmbH mit dem Versprechen, mit der ersten Jahresrechnung 25 Prozent ihrer Stromkosten als „Neukundenbonus“ erstattet zu bekommen. Doch setzte der Stromdiscounter dann viel Energie daran, die Auszahlung des 25-Prozent-Bonus zu verweigern: Mal wurde die vermeintliche Berücksichtigung des Nachlasses durch eine intransparente Rechnung vorgegaukelt, mal wurde die Kündigungsfrist anders als erwartet berechnet, was zum Verlust der Gutschrift führen sollte. Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW solchen Geschäftspraktiken nun den Saft abgedreht: Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt und sich jetzt verpflichtet, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher allen Stromkunden, die von der almado-Energy GmbH um den Bonus geprellt wurden, rückwirkend auf korrekte Abrechnung, fristgerechte Rechnungsstellung und die Berücksichtigung wirksamer Kündigungsfristen zu pochen.

„Dazu sollte der Kunde allerdings selbst aktiv werden“, weist Jürgen Schröder, Energierechtsjurist der Verbraucherzentrale NRW, den Weg zum Recht. Er macht drei Konstellationen aus, bei denen Verbraucher gute Chancen auf bislang verweigerte Bonuszahlungen haben:

  • Zwölfmonatsvertrag erfüllt: Wer zwölf Monate ununterbrochen beliefert wurde und damit die vertraglichen Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf eine korrekte Abrechnung, die auch den zugesicherten 25-Prozent-Bonus berücksichtigt. Andernfalls kann eine Neuabrechnung und Auszahlung des Rechnungsguthabens gefordert werden.
  • Kundenansprüche bei Einlösung eines Verrechnungs-Schecks nicht verwirkt: Haben Kunden einen  Verrechnungsscheck über ein Guthaben aus der Abrechnung eingelöst, sollten damit nach dem Willen des Stromdiscounters „alle Ansprüche gegenüber dem Unternehmen abgegolten sein“. Bei Jahresrechnungen ohne korrekte und nachvollziehbare Bonusverrechnung können Kunden jedoch weitergehende Ansprüche auch nach der Einlösung des Verrechnungsschecks noch geltend machen.
  • Neufestsetzung der Kündigungsfrist: Obwohl Kunden den Vertrag wirksam zum Ablauf des ersten Lieferjahres gekündigt hatten und somit die Voraussetzungen für die Bonuszahlung erfüllt waren, bestätigte die almado-Energy GmbH in einigen Fällen, dass der Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt beendet worden sei. Und verweigerte folglich auch die Auszahlung. Wer die fristgerechte Kündigung zum Ablauf des ersten Lieferjahres nachweisen kann, hat jedoch Anspruch auf den vertraglich zugesicherten Bonus und gegebenenfalls auf Schadenersatz.

Die almado-Energy GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der 365 AG, die ihre Produkte unter den Marken „MeisterStrom“ und „IdealEnergie“ vertreibt. Auch die Immergrün-Energie GmbH mit ihren verschiedenen Bonustarifen (z. B. windkraft fix 1700 oder ökosiegel 1700) firmiert unter deren Dach.

Offline khh

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #11 am: 16. Mai 2014, 13:56:53 »
Noch eine interessante Seite zu den Machenschaften der 365 AG (Almado / Immergrün):

www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/beschwerden-uber-almado-energy-ag-mahngebuhr-und-inkasso-fur-stromrechnung-bzw-stromabschlag-durch-dtmi/

Wenn man sich die 414 Kommentare anschaut, dann praktiziert dieser höchst unseriöse Anbieter seine diversen Maschen augenscheinlich schon seit Beginn seiner Energieanbietertätigkeit :o.

Es ist dringend geboten, dass die Verbraucherzentrale NRW am Ball bleibt und der 365 AG das Handwerk
gelegt wird !

« Letzte Änderung: 05. Januar 2017, 15:02:25 von DieAdmin »
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Offline Ben

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #12 am: 17. Mai 2014, 10:18:21 »
Kann man ab Juni wieder zu Almado wechseln?

Offline khh

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #13 am: 17. Mai 2014, 11:09:50 »
Kann man ab Juni wieder zu Almado wechseln?


Ohne jede Kenntnis,

1. zu was sich die 365 AG in der Unterlassungserklärung konkret verpflichtet hat ?
2. was die 365 AG bspw. unter „Kunden schnelle Problemlösung anbieten“ versteht ?
3. ob sich die 365 AG tatsächlich an diese Verpflichtungen und Angebote halten wird ?


Muss nicht erst einmal die 365 AG nachweisen, dass man unzumutbare Vergleichs-„Angebote“
und künftig „windige Geschäftspraktikennachhaltig unterlässt ?
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Offline khh

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Re: VZ NRW mahnt almado ENERGY ab
« Antwort #14 am: 23. Mai 2014, 18:49:29 »
Es ist uns - auch vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Wahrnehmung unseres Unternehmens -
ein großes Anliegen, unzufriedene Kunden abzuholen und Ihnen schnelle Problemlösung anzubieten. ...

Frage: Wird die 365 AG jetzt die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie e.V. ausnahmslos anerkennen?

Da die 365 AG nicht mal die vorstehende einfache Frage beantwortet, sollte für Betroffene weiterhin gelten:
Angebotene "schnelle Problemlösungen" kritisch prüfen, nicht über den Tisch ziehen lassen, zumindest eine
Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de und ggf. Meldung an die Verbraucherzentrale NRW !
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