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Stromkosten rückwirkend zahlen

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clauschmi:
Hallo khh, durch wen abgelesen wurde wissen wir leider nicht und haben bisher auch keine Nachweise auffinden können.
In den Folgejahren wurde hier nicht mehr abgelesen, was uns aber irgendwie nicht aufgefallen ist.
Wir haben weder für unser Haus, das vorher bis 06/2010 bewohnt war, noch für die vorherige Wohnung
für die fälschlicherweise abgebucht wurde,eine Rechnung erhalten. Wir haben unseren alten Vermieter angerufen, ob eventuell noch Post an uns eingegangen sei, die vergessen wurde, was nicht der Fall war. Ich versuche nochmal die alten Unterlagen von Vattenfall aufzufinden, bin bisher nicht dazu gekommen. Auf jeden Fall haben wir Vattenfall damals eine Einzugsermächtigung erteilt...das ging auch
aus deren Unterlagen hervor.
Gruß clauschmi

khh:
@KarstenV,

es ist kaum dem "Stromanbieter" zuzurechnen (wer hat schon hellseherische Fähigkeiten? ;)), wenn ein Verbraucher seiner Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 2 der StromGVV  -  Auszug:

--- Zitat ---Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungs-netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. ...
--- Ende Zitat ---
womöglich nicht nachgekommen ist bzw. dies nicht belegen kann.

Wenn zudem 3 Jahre keine (Ab)rechnungen zugegangen sind, der Zähler nicht abgelesen wurde, man sich
zwar über die geringen Abschläge für den Strom wunderte, aber trotzdem keinerlei Veranlassung sah, dem
mal nachzugehen, dann sagt das wohl einiges. ???

Was soll denn ein Hauseigentümer beim Mieterschutzverein? Und warum sollte man irgendwen bzgl. Verjährung des Anspruch fragen, wo dazu vorstehend doch bereits eine eindeutige anwaltliche Aussage vorliegt? :)

Nachtrag:
Als Betroffener würde ich (bei Vattenfall?) anfragen, ob kulanter Weise anstatt zum Grundversorgungspreis rückwirkend ab Beginn eine Abrechnung mit dem günstigsten Sondervertrags-Tarif o.ä. möglich ist.
Andernfalls würde ich unverzüglich einen solchen Sondervertrag abschließen oder mir einen anderen günstigen
und seriösen Anbieter suchen. 

ktown:

--- Zitat von: khh am 08. August 2014, 17:55:01 ---es ist kaum dem "Stromanbieter" zuzurechnen (wer hat schon hellseherische Fähigkeiten? ;)),
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: khh am 08. August 2014, 17:55:01 ---oder mir einen anderen günstigen
und seriösen Anbieter suchen.

--- Ende Zitat ---
Passt irgendwie nicht zusammen......gelle 8)
Einerseits kann es Vattenfall nicht angekreidet werden, wenn Strom bezogen wird ohne sich anzumelden, andererseits wird ihm fehlende Seriosität vorgeworfen.
Was ich mich aber trotzdem frage: Wie kann man innerhalb von 3 Jahren für ein Einfamilienhaus solche Stromkosten produzieren? Hier sollte man den Ablesewert bei Kauf der Immobilie mit der Abrechnung prüfen. Alle vorher angefallen Stromkosten sind nämlich nicht vom jetzigen Eigentümer zu tragen.

khh:

--- Zitat von: ktown am 15. August 2014, 09:50:50 ---... Passt irgendwie nicht zusammen......gelle 8) Einerseits kann es Vattenfall nicht angekreidet werden, wenn Strom bezogen wird ohne sich anzumelden, andererseits wird ihm fehlende Seriosität vorgeworfen. ...
--- Ende Zitat ---

"mir einen anderen günstigen und seriösen Anbieter suchen" soll besagen, dass der jetzige Versorgern nicht seriös ist?  -  bitte noch mal drüber nachdenken! ;)

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