Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromkosten rückwirkend zahlen
clauschmi:
Meine Familie und ich sind vor 3 Jahren von einer angemieteten Wohnung in ein eigenes Haus umgezogen. Wir haben unserer Meinung nach eine Ummeldung vorgenommen, dem Stromversorger mitgeteilt, dass wir aus der Wohnung ausziehen und auch die neue Adresse angegeben. Die Stromkosten wurden weiterhin wie gewohnt abgebucht und auch die Preiserhöhungen auf den Strompreis aufgeschlagen. Wir sind davon ausgegangen, dass die Ummeldung wohl vollzogen sein müsste. Als wir im März 2011 in unser Haus einzogen wurde auch der Zählerstand abgelesen. Alles in Ordnung... :)wir haben uns allerdings immer gewundert, dass wir für das neue Haus,dass ca. 100m2 größer ist als die alte Wohnung, so eine geringe Stromrechnung haben, aber beschweren wollten wir uns nicht, wie man vielleicht verstehen kann. Vor drei Tagen kam dann ein Brief vom hiesigen Stromanbieter, der eine Rechnung über 5250€ für den Zeitraum 03/2011 bis 04/2014 beherbergte. :o Daraufhin rief ich sofort beim Stromversorger an, der mir mitteilte, dass für dieses Haus kein Stromkonto existiere. Etliche Telefonate später war dann klar: Das alte Stromkonto wurde vom Anbieter nicht gelöscht und wir haben 3 Jahre lang Strom für eine Wohnung gezahlt, die leer stand,statt für unser Haus. ??? Vom Stromanbieter wird uns zur Last gelegt, wir hätten unseren neuen Stromzähler nicht explizit angemeldet. Eine Rechnung haben wir nie erhalten, wie mir bei Durchsicht unserer Unterlagen auffiel.
Die Firma will jetzt eine neue Rechnung stellen und die bereits gezahlten Beträge darin berücksichtigen. Wie ich bereits hier gelesen habe verjähren die Ansprüche der Stromfirmen erst ab Rechnungsstellung....gilt das auch für unseren Fall? Hier ist ja einiges mehr schief gelaufen.
RR-E-ft:
In die Rubrik "Erneuerbare Energie" passt der Beitrag nicht wirklich.
Wenn es sich um Grundversorgung handelt, so werden gem. § 17 Abs. 1 StromGVV Rechnungsbeträge frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Vor der Fälligkeit beginnt keine Verjährungsfrist zu laufen. Da es Stromlieferungen ab März 2011 betreffen soll, ist bisher sowieso noch nicht an einen Verjährungseintritt zu denken. Fällige Rechnungsbeträge aus 2011 verjähren frühestens mit Ablauf des 31.12.14.
khh:
--- Zitat von: clauschmi am 09. Mai 2014, 16:54:15 ---... Als wir im März 2011 in unser Haus einzogen wurde auch der Zählerstand abgelesen. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo clauschmi
durch wen wurde seinerzeit abgelesen und haben Sie dazu einen Nachweis ?
In den Folgejahren wurde nie wieder abgelesen (bspw. durch den Netzbetreiber) ?
--- Zitat von: clauschmi am 09. Mai 2014, 16:54:15 ---... Eine Rechnung haben wir nie erhalten, wie mir bei Durchsicht unserer Unterlagen auffiel. ...
--- Ende Zitat ---
Tatsächlich nie, auch nicht zur vormaligen Wohnung, für die fälschlicherweise weiterhin Abschläge gezahlt wurden (per Lastschriftabbuchung oder Dauerauftrag/Überweisung) ?
Zwei weitere Fragen:
1. Um welches Stromversorgungsunternehmen handelt es sich (oder ist das ein Geheimnis ;)) ?
2. In welchem Tarif/Tarifbezeichnung wurden Sie in der alten Wohnung versorgt (Grundversorgung oder Sondervertrag) ?
Gruß, khh
Nachtrag: Handelt es sich bei Ihrem eigenen Haus um einen Neubau / Erstbezug ?
RR-E-ft:
@kkh
Es ist aus den von mir o.g. Gründen nicht ersichtlich, weshalb es auf die von Ihnen zusätzlich aufgeworfenen Fragen ankommen könnte.
khh:
@RR-E-ft,
selbstverständlich ist die Frage bzgl. der Verjährung Ihrerseits beantwortet.
Meine Fragen an @clauschmi stelle ich aus ganz anderen Gründen.
Gruß, khh
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