Energiepreis-Protest > EWE
Schlichtungsstelle: EWE soll 70% der Gaspreiserhöhungen seit 2010 zurückzahlen!
janto:
Im Streit um die Rechtmäßigkeit der EWE-Gaspreiserhöhungen von 2010 und 2011 hat sich die Schlichtungsstelle Energie klar auf die Seite der Verbraucher gestellt (Schlichtungsempfehlung im Wortlaut bei www.bezahlbare-energie.de). Die von EWE verwendete Preisänderungsklausel unterscheide sich in den „entscheidungsrelevanten, verbraucherschutzrechtlichen Aspekten in keiner Weise“ von der RWE-Klausel, die der BGH am 31.7.13 für unwirksam erklärt hatte: „Beide Regelungen versetzen den Verbraucher nicht in transparenter Weise in die Lage, zukünftige Preiserhöhungen anhand klarer und verständlicher Kriterien zu prüfen. Sie sind … wegen ihrer inhaltlichen Substanzlosigkeit unwirksam.“ Die Preiserhöhungen der EWE seien daher „ohne Rechtsgrund erfolgt“ mit der „Folge“, dass der Kunde sie „im Grundsatz zurückverlangen kann“. Im Schlichtungsverfahren, das die Verbraucher „Zeit, Kosten und Nerven spart“ und auf die „Bereitschaft zu gegenseitigem Entgegenkommen“ setzt, müsse der Kunde allerdings „Abstriche in Kauf nehmen“. Daher die Empfehlung, sich mit EWE auf eine Rückzahlung von 70% zu einigen.
EWE lehnt die Annahme der Schlichtungsempfehlung ab. Die Materie sei „zu komplex“ und „ungeeignet“ für eine Schlichtung. Rechtlich „wirft der vorliegende Fall in Bezug auf den grundlegenden Sachverhalt keine Schwierigkeiten auf“, meint demgegenüber die Schlichtungsstelle. Mit dem BGH-Urteil von Juli 2013 „sind die zentralen Grundentscheidungen in klarer Weise getroffen“. Die von EWE „behauptete Komplexität“ liege wohl eher in der „hohen Zahl ihrer Strom- und Gaskunden“ (auch Stromkunden!), die eine Rückzahlung beanspruchen können und in der „daraus resultierenden schwerwiegenden wirtschaftlichen Bedeutung der Gesamtzahl potentieller Rückforderungsbegehren“.
Dass das Schlichtungsverfahren nicht akzeptiert wird, kennt man bisher eigentlich nur von unseriösen Unternehmen wie Almado oder Extra/Hit-Energie. Die Schlichtungsstelle findet dies denn auch „bedauerlich“ und legt nahe, „unsere Empfehlung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Argumentationshilfe zu verwenden“.
Was ist jetzt zu tun?
1. Wer seinen Rückzahlungsanspruch bei EWE - oder auch bei anderen Versorgern! - für die Gaspreiserhöhungen seit 2010 beim Versorger noch nicht angemeldet hat, sollte dies jetzt schleunigst tun. Die EWE-Gaspreiserhöhung von Dezember 2010 können jetzt noch alle Kunden zurückfordern, die ihre erste EWE-Jahresrechnung darüber in den Monaten Mai bis November 2011 bekommen haben. Die Preiserhöhung von September 2011 kann noch bis August 2015 zurückgefordert werden. Bei durchschnittlichem Haushaltsverbrauch von 20.000 kWh hat sich EWE gegenüber bis heute ein Rückzahlungsanspruch von über 1.000 € angesammelt.
2. Wer von EWE oder anderen Versorgern eine Ablehnung bekommen hat, kann und sollte sich kosten- und risikolos und mit besten Aussichten an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
3. Wenn der Versorger die Schlichtungsempfehlung nicht akzeptiert, empfiehlt sich zumindest für alle rechtsschutzversicherten Verbraucher der Gang zum Gericht. Mit der kompetenten Schlichtungsempfehlung als „Argumentationshilfe“ in der Tasche dürften dort beste Aussichten bestehen.
Janto Just
Verein „Bezahlbare Energie“
www.bezahlbare-energie.de
khh:
--- Zitat von: janto am 07. Mai 2014, 12:51:38 ---... EWE lehnt die Annahme der Schlichtungsempfehlung ab. ... Dass das Schlichtungsverfahren nicht akzeptiert wird, kennt man bisher nur von unseriösen Unternehmen wie Almado oder ExtraEnergie. ...
--- Ende Zitat ---
War von EWE nach dem "Herumgeeiere" der früheren Jahre eine andere Reaktion wirklich zu erwarten?
Aber wenn EWE eine erneute Klagewelle sowie zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten haben möchte, bitteschön ......
Hoffentlich werden Verbraucher, deren Gas- und Stromversorger eine gleichlautende AGB-Preisanpassungs-klausel verwenden/verwendet haben, durch diesen Schlichterspruch animiert, jetzt ihre berechtigten Rück-forderungsansprüche unverzüglich geltend zu machen !!!
khh:
Ein interessanter Beitrag im www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/fruehjahrsputz-sortieren-entstauben-und-aufpolieren-im-tarif-portfolio/#more-16846 der Versorger-Anwälte Becker, Büttner, Held.
Besonders die Ausführungen unter „Preisanpassungen umsetzen ...“ (z.B. zur Unwirksamkeit sog. 'GVV-Klauseln' in Sonderverträgen' etc.) oder unter „Verträge und Preissysteme ...“ (z.B. bzgl. Kunden einfach in einen neuen Tarif 'stecken' usw.) sind auch für die Verbraucher sehr informativ!
khh:
--- Zitat von: janto am 07. Mai 2014, 12:51:38 ---[...]
Was ist jetzt zu tun?
[...]
3. Wenn der Versorger die Schlichtungsempfehlung nicht akzeptiert, empfiehlt sich zumindest für alle rechtsschutzversicherten Verbraucher der Gang zum Gericht. Mit der kompetenten Schlichtungsempfehlung als „Argumentationshilfe“ in der Tasche dürften dort beste Aussichten bestehen.
--- Ende Zitat ---
Es ist ja wohl so, dass EWE die Schlichtungsempfehlungen nach wie vor nicht akzeptiert :(. Vermutlich wird darauf gesetzt, dass Rückforderungsansprüche aus Abrechnungen in 2011 Ende 2014 verjähren ???.
Frage: Gibt es bereits erste Ergebnisse zu einer gerichtlichen Geltendmachung ?
PS: Warum wird die EWE VERTRIEB GmbH bspw. von Verivox noch immer gelistet, schließlich lauten deren "Richtlinien zum Verbraucherschutz"
--- Zitat ---8. Anbieter, die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie nicht beachten, werden nicht berücksichtigt.
--- Ende Zitat ---
janto:
--- Zitat ---Frage: Gibt es bereits erste Ergebnisse zu einer gerichtlichen Geltendmachung ?
--- Ende Zitat ---
Mehrere Entscheidungen des Amtsgerichts Oldenburg zu Gunsten von EWE mit dem Argument, dass die fehlende Transparenz in den EWE-AGB durch Kündigungsrecht für die Verbraucher ausgebügelt werde. Dass die Schlichtungsstelle dies Argument bereits doppelt widerlegt hat -mit Hinweis auf ein BGH-Urteil, das so eine Kompensation ausschließt, und mit Hinweis darauf, dass ein Kündigungsrecht solange nicht weiter hilft, wie es keine Gasversorger mit transparenten Klauseln gibt -, hat beim AG OL bisher nicht gefruchtet. Die Tendenz der Gerichte wird vermutlich von Instanz zu Instanz EuGH- und BGH-näher und damit verbraucherfreundlicher, aber die Zeit läuft davon. Wir werden in diesem Jahr keine letztinstanzliche positive Entscheidung bekommen, vermutlich auch im nächsten noch nicht und EWE wird schon für diesen Zeitgewinn bis zum BGH gehen.
--- Zitat ---PS: Warum wird die EWE VERTRIEB GmbH bspw. von Verivox noch immer gelistet, schließlich lauten deren "Richtlinien zum Verbraucherschutz"
Zitat
8. Anbieter, die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie nicht beachten, werden nicht berücksichtigt.
--- Ende Zitat ---
Die Frage ist berechtigt. Wir sind aber ganz froh, dass EWE nicht ausgelistet wird, denn dadurch können wir und kann jeder Verbraucher im EWE-Gebiet andere Angebote mit den EWE-Preisen vergleichen. Also bitte nicht dran rühren! EWE stellt schon preislich für niemanden, der einen günstigen, seriösen Versorger sucht eine "Gefahr" = Versuchung dar. Im Gegenteil: Preislich schreckt EWE am meisten ab!
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