Hallo an Alle,
ich bin neu hier und habe mir alles zuerst mal brav durchgelesen (ca. 2 Stunden lang) und möchte nun meine Fragen (trotzdem) präsentieren und hoffe auf Eine(n) der mir weiterhelfen kann.
Ich bin Kunde der Erdgas Südwest GmbH, welche in 2004 aus der Badenwerk Gas GmbH hervorgegangen ist. Dies erfolgte durch Namensumwandlung. Dies bedeutet, dass es diese Firma, als solche, schon längere Zeit gibt, also kein Neuling.
Ich habe der letzten Gaspreiserhöhung zum 01.08.2005 widersprochen und auch der Abrechnung 2004/2005 welche im November kam. Leider kam es zu einer Erstattung (12 EUR, trotz 25% weniger Verbrauch) :evil: , weshalb ich keine Kürzungen vornehmen konnte, denn die Preiserhöhung zum 01.08.2005 war natürlich mitberechnet worden. Für den Widerspruch habe ich das SUPER-WIDERSPRUCHSSCHREIBEN genommen.
Eine wirklich nette Antwort (das war wirklich höflich geschrieben) bekam ich auch schon mit dem Hinweis, dass man die Kalkulationsgrundlagen nur einem Gericht offen legen werde, usw. usw. usw.. Ich denke hier kann ich mir weitere Erläuterungen ersparen. :wink:
Jetzt bin ich natürlich wieder am Zug mit einer ordentlichen Antwort. Nur was mach ich jetzt.
1. Widerspruch aufrechterhalten und auf alle Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre erweitern?
Ich habe gelesen, dass man Preissteigerungen bis zu 3 Jahre rückwärts noch widersprechen kann. Mit Gutschriften aus geänderten Abrechnungen ist ja nicht zu rechnen (in verschiedenen Treath´s bin ich auf den Begriff Lehrgeld gestoßen).
2. Aktuellen Abschlag neu berechnen und dem Versorger mitteilen warum und wie ich den neuen Abschlag ermittelt habe.
Hierfür nutze ich am Besten das Berechnungsmodul, welches als download angeboten wird. Kann ich die Preise von vor 3 Jahren als Berechnungsgrundlage nehmen, für den aktuellen Abschlag?
3. Hab ich noch was vergessen?
4. Wie steht es mit einem Zusammenschluss mit anderen Betroffenen? Ich bin für so etwas sehr offen. Gibt es hier Erfahrungswerte anderer Gruppen, Mitglieder, Teilnehmer? Ich glaub Herr Cremer wird mir etwas dazu schreiben können.
5. Sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen? Z. B. Herrn Fricke! Hat jemand Erfahrung mit Kostenübernahme durch eine entsprechende Rechtschutzversicherung?
Na ja Ihr seht schon ein Neuer mit den ersten Gehversuchen !!!!
Ich danke schon mal für die Antworten
vom Markus aus der schönen Kurpfalz