Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
N-T:
Händler "G" wil mir ja sein eigenes Gas verkaufen - er weiss, dass der Tank mein Eigentum ist, wird es mir aber kaum bestätigen wollen.
Sämtliche TÜV-Schreiben enhalten keine Hinweise über das Eigentum.
"Wir führen die Prüfung im Auftrag von Fa "G" durch"
"An Ihrem Behälter ist eine Prüfung fällig"
"Kunde" und "Standort" bin jeweils ich.
"Betreiber" bin ich
das Wort "Eigentümer" fällt in keinem Prüfbericht.
Fremdlogos gibt es nicht - nur TÜV und "Wartungsfirma" haben ihre Aufkleber hinterlassen.
...
ABER: ich habe nun plötzliche eine "heisse Spur", wer den Tank verbaut haben könnte. ;D ;D
Es ist 11 Jahre her - Belege müssten 10 Jahre aufbewahrt werden (denke ich). Evtl habe ich Glück.
Am Dienstag weiss ich dann mehr.
Evtl komme ich nun doch irgendwie an den Kaufbeleg ran - dann geht vermutlich das nächste Problem los, dass dort nicht mein Name drauf steht :o
Danke Watzl für die Mühe soweit!
Ich finde es trotzdem bedenklich, was hier für ein Aufwand betrieben werden muss.
Ich melde mich dann nach den Feiertagen nochmal.
Frohe Ostern!
N-T:
Moin,
sooo, ich habe eine Kopie der Kaufrechnung aus dem Jahre 2003... puuh...
Ihr wisst gar nicht, wie gross der Stein war, der mir eben vom Herzen gefallen ist.
Nun habe ich
- Rechnung über Kauf des Tanks
- TÜV Bescheinigung über die letzten Prüfungen (innen/aussen)
Das muss für einen Einkauf genügen
Das sogenannte Tankbuch fehlt mir - aber soweit ich recherchiert habe ist das wohl eher "unwichtig" - hoffe ich ;)
Vielen Dank für die Tipps!
Norbert
RR-E-ft:
Für den Fall, dass man keinen Kaufbeleg mehr hat:
Womöglich streitet für den Beistzer die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB.
Will ein anderer als der Besitzer geltend machen, dass er der Eigentümer sei, so muss er dem Besitzer gegenüber seine Eigentümerstellung beweisen.
Wenn man es ganz genau nimmt, beweist ein Kaufbeleg wohl nur den Abschluss eines Kaufvertrages und ggf. die Erfüllung durch Bezahlung,
nicht aber die Übereignung/ den Eigentumsübergang vom ursprünglichen Eigentümer gem. §§ 929 ff. BGB.
TÜV-SV:
Hallo,
für den Fall daß man einen Eigentumsnachweis nicht mehr beibringen kann, könnte es eine Möglichkeit sein, dem Gashändler schriftlich eine eidesstattliche Versicherung zu geben, daß man Eigentümer des Tanks ist. Das ist absolut zulässig im Vertrags- bzw. Zivilrecht.
Der Grund, warum freie Händler meist einen Eigentumsnachweis verlangen, ist ja, daß sie keine Tanks betanken dürfen, die einem anderen Gasversorger gehören.
Wenn Du dem Händler schriftlich eine eidesstattliche Versicherung gibst, daß der Tank dein Eigentum ist (Das Wort "Eigentum" sowie die Behälternummer und der Standort/Adresse des Behälters sollte in der Versicherung auch explizit so benutzt werden), ist er aus dieser Haftung heraus, da er davon ausgehen kann, daß Du keine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben wirst.
Das müßte eigentlich jeder Gashändler mit ein bisschen Hausverstand so anerkennen.
Allerdings solltest Du Dir dann sicher sein, daß Du auch wirklich Eigentümer des Tanks bist. Denn wenn dem nicht so sein sollte und es (vor Gericht) zum Streit kommt zwischen dem Gashändler und einem eventuellen wirklichen Eigentümer, wird der Gashändler deine eidesstattliche Versicherung zücken. Und eine eidesstattliche Versicherung ist genau deshalb zur Glaubhaftmachung einer Behauptung zugelassen, weil die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Straftat ist, die mit hoher Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft zu ahnden ist.
Wenn Du Dir aber wirklich sicher bist, daß der Tank Dir gehört, sollte das ja kein Problem darstellen.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
stingmb:
Ihr macht es ja wirklich kompliziert ;D , wenn es dein Eigentum ist hättest du es ganz einfach so machen können:
"Verschenk" den Tank an einen Kumpel und Kauf den Tank von dem Kumpel zurück, einfach nen Kaufvertrag ausm Netzt ausdrucken, Tankdaten und Personalien eintragen und fertig. Mit dem Kaufvertrag sind dann die Liefer-Firmen zufrieden.
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