Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Eigentumsnachweis ohne Kaufbeleg :'(
N-T:
Hallo werte Gemeinde,
ich habe vor 5 Jahren eine Immobilie samt Flüssiggastank gekauft.
Der Tank ist ein Eigentumstank.
Leider gibt es aufgrund diverser Vorbesitzer keine Unterlagen mehr, die den Tank als mein Eigentum ausweisen.
Schon der Vorbesitzer hatte diese nicht - der Tank wurde noch früher verbaut.
Bis 2013 lief noch ein sogenannter Wartungsvertrag (10-jährige Prüfung war 2013).
Aufgrund der bevorstehenden grossen Wartung lief der Vertrag noch ungekündigt bis 2013 weiter ;D .
Nun, nach Kündigung des Wartungsvertrages stehe ich vor dem Problem, dass freie Händler einen Eigentumsnachweis benötigen.
Und den, kann ich nicht liefern.
Was tun?
Vorrübergehend kann ich natürlich beim bisherigen Lieferanten bestellen (Preisunterschied 4cent Angebot vom Bund der E.V. :o)
Auf Dauer kann das aber nicht die Lösung sein.
Ich kann den freien Händlern ja kaum den Kaufvertrag der Immobilie unter die Nase halten, dort ist der Tank im übrigen nicht erwähnt - genauso wenig wie Fensterläden, Markisen und ähnliches, was man eben bei einer Immobile so mitkauft ::)
VG,
N-T
Watzl:
Wer hat die letzte große Prüfung gemacht?
Mit wem bestand ein Wartungsvertrag?
Wer hat den Tank in den letzten Jahren befüllt?
Wer den Tank bisher befüllt hat, der hat sich sicherlich auch Gedanken darüber gemacht, wem der Tank gehört. Auch er läuft auch Gefahr, einen Fremdtank zu befüllen und damit ein Eigentumsdelikt zu begehen.
H. Watzl
N-T:
Hallo,
die letzte Prüfung (10 Jährige) hat 2013 der TÜV durchgeführt, beauftragt von dem Anbieter des Wartungsvertrags (Firma "G")
Den Wartungsvertrag habe ich dann zum Ende 2013 gekündigt.
"Mit wem bestand ein Wartungsvertrag?"
Willst du den Anbieternamen?
Firma "G" hat mich auch die letzten Jahre aufgrund des Wartungsvertrages beliefert. Dort habe ich bereits angefragt - sie haben keine Unterlagen, die ein Eigentum nachweisen würden. Sie haben in ihrem System lediglich vermerkt, dass der Tank "Eigentum des Kunden" ist.
Soll soviel heissen wie, sie haben sich damals davon überzeugt, dass der Tank mein Eigentum ist, haben allerdings keine Beweise mehr.
Kann ich mir evtl von einem Heizungsbauer, etc bescheinigen lassen, dass der Tank mein Eigentum ist? Kann er sowas?
Reicht das als Nachweis?
Reicht evtl eine "eidesstattliche Erklärung" meinerseits, dass der Tank mein Eigentum ist zur Befüllung?
Woran erkennt man vermietete Tanks, die nicht befüllt werden dürfen?
Nebenbei versuche ich noch über den Hersteller des Tanks "DeltaGaz" und den Eigentümer des Hauses beim verbau des Tanks weiterzukommen - beides verläuft zäh.
Irgendwie verstehe ich das Problem an der Sache schon, die gesetzliche Umsetzung der Befüllung durch freie Lieferanten scheint mir aber gründlich daneben gegangen zu sein. Willkommen in Schilda. Ich will jetzt hier aber keine politische Diskussion starten.
VG
N-T:
P.S. es muss doch eine Möglichkeit geben, einen Flüssiggastank zu befüllen, für den kein Kaufbeleg mehr vorhanden ist...
Für diesen Fall muss der Gesetzgeber doch eine "Lösung" vorsehen - oder etwa nicht :'(
Watzl:
Lassen sie sich von "G" bestätigen, dass man dort ihren Tank als ihr EIGENTUM geführt hat. ACHTUNG: MIETKAUF ist keine Eigentum.
Lassen sie sich auch ausdrücklich bestätigen, dass dieser Tank nicht Eigentum von "G"ist.
Der TÜV führt immer die 10 Jahres-Prüfungen durch. Beauftragt wurde er von "G". Welche Angaben zu den Eigentumsverhältnisssen hat "G" gegenüber dem TÜV gemacht?
"Bitte prüfen sie einen unserer Tanks"
oder
"Prüfen sie den Tank des Herrn XYZ"
Versuchen sie mit diesen Angaben an einen freien Händler heranzutreten. Schildern sie ihm ihre Geschichte. Dieser will nicht ins Gefängnis, aber er will auch Gas verkaufen. Er wills ich natürlich zurecht absichern.
Was passiert bei einer "Fremdbetankung"?
Die Vertragsfirma geht gegen den vor, der den Tank befüllt hat und schießt auch gegen ihren Vertragskunden.
Ist der Tank wirklich in ihrem Eigentum, so kommt von keiner Seite her ein Vorwurf.
Gibt es noch irgendwelche Firmenlogos auf dem Tank, die einen Rückschluss auf irgendeine Vertragsfirma zulassen?
H. Watz
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