Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kündigung nicht akzeptiert
Anne-Kristin:
Tut mir leid, dass ic erst jetzt antworte.
Also mein Vertrag begann am 01.02.2013 für 0,00 € Grundgebühr und 20,96 cent/kWh. Wir haben einen Verbrauch von 3700 kWh gebucht und 3314 kWh verbraucht. Wir zahlen mon. 70 €. Nun sollen es 96 € sein.
Es gab eine vertraglich festgelegte Preisfixierung bis zum 31.01.2014.
Unsere AGB's sagen aus, dass der Neukundenbonus NOCH NICHT in den 70 € inbegriffen ist (was ja in den neuen Verträgen der Fall ist) und somit bei uns greifen müsste.
Wir haben nun Beschwerde gegen die Ablehnung der Kündigung eingereicht und es ebenfalls weiter an die Schlichtungsstelle gegeben. Nur wenige Tage danach kam wieder die Ablehnung der Kündigung und der Neukundenbonus wurde gar nicht erwähnt. Ebenfalls weiter an die Schlichtungsstelle gegeben. Ich würde dieser Firma aber nun noch gern mit einem Anwalt drohen wegen meinem Neukundenbonus und vor allem um aus diesem Vertrag zu kommen, da ich keine Preiserhöhung erhalten habe.
stromer51:
Hallo Anne-Kristin,
sie haben ein Strompaket von 3700 kWh/Jahr gekauft. Was sie weniger verbrauchen verschenken sie.
Bei der Preiserhöhung vom 01.01.2014 könnte es sich um die erhöhte EEG Umlage handeln. Für die
gilt die Preisgarantie nicht.
Das jetzt für den Januar 2014 ein höherer kWh Wert innerhalb der 3700 kWh berechnet werden liegt an der höheren Gewichtung der Wintermonate. Die 3700 einfach durch 12 teilen, das wird nichts. Es gibt dafür ein Rechenprogramm das die die Energieversorger nutzen.
Die ordentliche Kündigung nach 12 Versorgungsmonaten haben sie nicht wahrgenommen.
Sie schreiben eine Preiserhöhung haben sie nicht bekommen. Was zahlen sie denn jetzt für ihren Strom?
Etwa den höheren Beitrag? Sie habe die Abrechnung für das 1. Jahr. Haben sie wegen der falschen Rechnung, einen Rechnungswiderspruch geschrieben?
Wenn sie also seit Februar höhere Abschläge als im ersten Jahr zahlen, dann sind sie ja auch mit der Preiserhöhung ab 01.02.2014 einverstanden. Hier beginnt die Zahlung eines Grundpreises pro Monat.
Verstehe ich das richtig, sie haben kein schriftliches Preiserhöhungsschreiben mit einem festgelegten Beginn erhalten und wollen trotzdem im Mai 2014 Sonderkündigen. So wird das nichts. Und mit anrufen wird gleich
gar nichts.
Ich denke mal, so kann ihnen auch die Schlichtungsstelle nicht helfen.
Und sie haben einen Schriftsatz des Anbieters der belegt das der Neukundenbonus heute im monatlichen Abschlag enthalten ist? Her damit, laden sie das Schriftstück hoch.
mfg
bolli:
--- Zitat von: Anne-Kristin am 22. April 2014, 21:14:39 ---Wir haben nun Beschwerde gegen die Ablehnung der Kündigung eingereicht und es ebenfalls weiter an die Schlichtungsstelle gegeben. Nur wenige Tage danach kam wieder die Ablehnung der Kündigung und der Neukundenbonus wurde gar nicht erwähnt.
--- Ende Zitat ---
Grundsätzlich muss man zwischen der Beschwerde beim Versorger und der Einschaltung der Schlichtungsstelle 4 Wochen vergehen lassen. Da in Ihrem Fall der Versorger aber anscheinend schon auf die Beschwerde geantwortet und dieser nicht abgeholfen hat, wird die Schlichtungsstelle wohl den Fall trotzdem annehmen.
--- Zitat von: Anne-Kristin am 22. April 2014, 21:14:39 ---Unsere AGB's sagen aus, dass der Neukundenbonus NOCH NICHT in den 70 € inbegriffen ist (was ja in den neuen Verträgen der Fall ist) und somit bei uns greifen müsste.
--- Ende Zitat ---
Hier zeigt sich aus meiner Sicht, was die unseelige Diskussion des "Bonus incl." bei einigen Kunden anscheinend ausgelöst hat, nämlich dass Kunden der Meinung sind, dass bei einigen Verträgen dieser Bonus tatsächlich inbegriffen ist.
Festzustellen ist, dass es dafür bisher keinerlei Entscheidungen von Gerichten oder der Schlichtungsstelle gibt oder es auch nur Behauptungen seitens des Versorgers in diese Richtung gibt und das Ganze bisher lediglich Vermutungen bzw. Auslegungen einzelner User sind.
Im Gegenteil gibt es schon einige Fälle, die darauf hindeuten, dass der Versorger nicht daran denkt, solche Einwände geltend zu machen. Man sollte die Geltendmachung seines Anspruches auf Bonusgewährung also nicht deswegen unterlassen, zumal selbst bei dieser Auslegung noch andere Gründe für die Verpflichtung zur Bonusgewährung sprechen. Das ist aber in anderen Threads nachzulesen.
--- Zitat von: Anne-Kristin am 22. April 2014, 21:14:39 ---...da ich keine Preiserhöhung erhalten habe.
--- Ende Zitat ---
Ich befürchte, dass Sie nicht nur mit einem Anwalt drohen müssen sondern sich auch einen solchen suchen sollten. Die Frage der Bonusgewährung für das erste Lieferjahr dürfte von der Schlichtungsstelle noch einfach zu bearbeiten sein. Anders könnte es mit der Frage des Zugangs einer Preiserhöhung sein. Meines Wissens gab es letztes Jahr an alle Almado-Kunden eine mehrseitige Mail, in der u.a. versteckte auf Seite 8 (?) davon die Rede war, dass man zukünftig für 19,90 EUR bis Ende 2015 sicher versorgt würde (oder so ähnlich, gibt's im Forum einen anderen Thread zu). Inwieweit die Zustellung dieser Mail als Preiserhöhungserfordernis nachgewiesen werden muss, dürfte von den vertraglichen Vereinbarungen abhängen. Ich kenne da im Papierverfahren auch Fälle, in denen bei Massensendungen per normalem Brief in bestimmten Fällen eine Zustellungsfiktion greift. Inwieweit aber diese Preiserhöhung überhaupt wirksam wird, ist eine ganz andere Sache. Voraussetzung dafür wäre zunächst einmal, dass dem Versorger überhaupt ein Preiserhöhungsrecht vertraglich eingeräumt wurde. Dazu muss eine möglicherweise vorhandene Preiserhöhungsklausel in einem Vertrag auch wirksam sein. Bekanntermaßen ist dieses in allen bisher gerichtlich entschiedenen Fällen zumindest auf höchstrichterlicher Ebene nicht der Fall gewesen, weshalb Preiserhöhungen in diesen Verträgen nicht zulässig sind. So wohl auch bei Almado/365 AG. Allerdings wage ich nicht zu beurteilen, ob sich die Schlichtungsstelle gerade wegen des bestrittenen Zugangs der Preiserhöhung so detailliert mit dem Fall befasst. Sie können ja mal noch abwarten, sollten sich aber schon mal nach einem passenden Anwalt umschauen.
Hinweise zum weiteren Vorgehen habe ich oben schon mal gegeben.
khh:
--- Zitat von: stromer51 am 23. April 2014, 07:34:36 ---... Sie schreiben eine Preiserhöhung haben sie nicht bekommen. Was zahlen sie denn jetzt für ihren Strom?Etwa den höheren Beitrag? Sie habe die Abrechnung für das 1. Jahr. Haben sie wegen der falschen Rechnung, einen Rechnungswiderspruch geschrieben?
Wenn sie also seit Februar höhere Abschläge als im ersten Jahr zahlen, dann sind sie ja auch mit der Preiserhöhung ab 01.02.2014 einverstanden. Hier beginnt die Zahlung eines Grundpreises pro Monat. ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung durch khh]
@stromer51,
es ist nicht zweckdienlich und eher kontraproduktiv, wenn Sie in diesem Forum Ihre wieder einmal falsche Rechtsauffassung kundtun. >:(
Bei einem Sondervertrag (und darum handelt es sich bei Verträgen eines Nicht-Grundversorgers wie almado/365AG zwangsläufig) haben widerspruchslose Abschlagszahlungen oder die Bezahlung von Verbrauchsabrechnungen KEINE Erklärungswirkung bzgl. erfolgter Preiserhöhungen (vgl. ständige BGH-Rechtsprechung) !
Ein Widerspruch gegen Preiserhöhungen ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wobei eine erstmalige Preisrüge maximal 3 Jahre zurückwirkt (vgl. BGH-Urteil v. 14.03.2012, Az VIII ZR 113/11 - siehe hier im Forum unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile").
@bolli ist darauf bereits eingegangen und auf die speziellen Möglichkeiten von @Anne-Kristin komme ich mit ergänzenden Vorschlägen kurzfristig zurück.
Gruß, khh
khh:
Hallo Anne-Kristin,
wenn ich richtig informiert bin, dann handelt es sich bei den mit Almado/365 AG abgeschlossenen Sonderverträgen generell um Online-Tarife. Insoweit ist nicht ersichtlich, warum eine Preiserhöhungsmitteilung per Email (ggf. mit Details im Kundenportal der Versorger-HP) nicht zulässig sein soll. Die von der VZ NRW in 2011 beim LG Dortmund bzw. OLG Hamm erwirkten Urteile (auf die Sie sich womöglich berufen?) bzgl. einer erforderlichen schriftlichen Mitteilung, beziehen sich m. W. ausschließlich auf Grundversorgungsverträge. Fraglich ist allerdings das von Almado praktizierte "verstecken" von Preiserhöhungsmitteilungen in mehrseitigen Emails.
Auch für Sie trifft daher m.E. zu:
--- Zitat von: khh am 17. April 2014, 19:35:11 ---... die Möglichkeit der Sonderkündigung zum Ablauf des 31.01.2014 haben Sie verpasst (das Thema wurde in den verschiedenen almado/365 AG-Threads bereits x-mal abgehandelt!).
Allerdings könnte man zu der Grundpreiseinführung ab 01.02.2014 Widerspruch einlegen und die (Abschlags)zahlungen entsprechend kürzen - Begründung: 1. dürfte die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel den rechtlichen Anforderungen gem. § 307 BGB nicht genügen und 2. dürfte die in der mehrseitigen Email versteckte Mitteilung zur Grundpreiserhöhung dem Transparenzgebot lt. § 41 Abs. 3 EnWG kaum entsprechen (auch zu diesem Thema finden Sie Forum umfassende Informationen!). ...
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie für die Formulierung des vorgenannten Preiswiderspruchs eine Hilfestellung wünschen, dann melden Sie sich hier im Forum.
Gruß, khh
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