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Autor Thema: Kündigung nicht akzeptiert  (Gelesen 14905 mal)

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Offline Anne-Kristin

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Kündigung nicht akzeptiert
« am: 11. April 2014, 22:52:56 »
Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir eventuell helfen.

Ich bin nun leider Kundin bei almado-ENERGY seit dem 01.02.2013 mit dem Produkt almado ökosiegel 3700.
Ich habe artig meinen Zählerstand zum 31.01.2014 eingereicht und sage und schreibe über 2 Monate später meine Abrechnung erhalten.

Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil:

1. Ich einen Verbrauch von 3314 kWh hatte. Klingt ja erst mal gut, aber nicht, wenn man nachzahlen muss.
- Wie setzt sich diese Nachzahlung zusammen? Ich kann es nicht wirklich erklären und rief den Kundenservice an. Grober Fehler, wenn man nicht auf Beleidigungen steht. Neben den Beleidigungen kam allerdings nichts gescheites bei raus, außer, dass man sagte, ich habe eine Preiserhöhung im Januar erhalten (Preisgarantie bis 31.01.2014).

Ich lies mal jemand genauer raufschauen und ich platzte vor Wut. Wenn man grundlegende Dinge berechnet (3700 kWh im Jahr / 12 Monate = 308,33 kWh im Monat), erfährt man, dass man einen Durchschnittsverbrauch von 308 kWh im Monat zur Verfügung hat. HAHA, nicht bei Almado. Bei Almado hat man nämlich in dem Monat, wo eine ungerechtfertigte Preiserhöhung berechnet wurde auf ein Mal mehr Verbrauch zur Verfügung. Man gab uns für den Januar 2014 365 kWh (365 kWh * 12 Monate = 4380 kWh im Jahr) und für die anderen 11 Monate 303 kWh.

Das ist nur eins der Schweinereien. Ein Neukundenbonus berechnen? Nein, warum? Der Neukundenbonus wurde mit keinem Wort erwähnt.

Eine schriftliche Ankündigung der Preiserhöhung? Fand nie statt. Laut netten Kundenservice sendete man es mir wohl schon im August 2013 die Erhöhung zu. Ich habe diese Erhöhung nie erhalten und hatte gar nicht die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ich sagte dies dem Berater, seine Antwort war: "Ich habe es Ihnen geschickt und Ende" Aha, dann senden Sie mir bitte den Nachweis, dass ich dies erhalten habe: "Ich muss Ihnen gar nichts beweisen. Ich habe es Ihnen gesendet." Irrtum mein Lieber, du musst und hinzu kommt, dass eine Preiserhöhung per Mail unwirksam ist. AUFGELEGT.

Nun dachten wir, wir sind nett und schreiben ein Kündigungsschreiben mit fristgerechter Kündigung zum 31.05.2014, WEIL wir ja JETZT erst von der Preiserhöhung erfahren haben. Abgelehnt.

Ich habe nun die Schlichtungsstelle eingeschaltet, aber reicht das aus? Ich meine, ich bin nicht bereit denen mein Geld in den Rachen zu schmeißen. Antworte ich Ihnen jetzt und drohe Ihnen auch mit einem Anwalt? Oder habe ich eventuell gar keine Chance den Anbieter zu verlassen vor dem 31.01.2015?

Lieben Dank im Voraus für Antwort.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:56:18 von DieAdmin »

Offline Hurraapostel

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #1 am: 11. April 2014, 23:47:10 »
Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir eventuell helfen.

Ich bin nun leider Kundin bei almado-ENERGY seit dem 01.02.2013 mit dem Produkt almado ökosiegel 3700.
Ich habe artig meinen Zählerstand zum 31.01.2014 eingereicht und sage und schreibe über 2 Monate später meine Abrechnung erhalten.



@ Anne-Kristin

also erstmal, wenn wir wirklich helfen sollen, brauchen wir ein paar Angaben mehr (Preis pro kWh, ab 01.02.2013, Grundgebühr pro Monat, Preisgarantie für wie lange, etc.).

Den fehlenden Bonus auf der Abrechnung, haben Sie den schriftlich (per Einschreiben) reklamiert? Und darauf eine Antwort erhalten? Mündliche Absprachen, also Telefonate mit den almado Mitarbeitern, bringen nichts und sind nicht beweisbar! Zudem sind almado Mitarbeiter ggf. darauf geschult, den Kunden abzuweisen.

Wenn Sie den fehlenden Bonus schriftlich reklamiert haben und es sind danach 4 Wochen vergangen, oder Sie haben zwischenzeitlich eine ablehnende Antwort erhalten, können Sie sich deswegen an die Schlichtungsstelle wenden. Das Forenmitglied didakt leitet Ihnen sicher gerne ein Muster zu.

Was die angeblich abgesandte Erhöhung betrifft, so stellt sich die Frage, ob sie vielleicht im August letzten Jahres eine Mail von Almado mit 10 oder mehr Seiten allgemeinen Infos erhalten haben. Irgendwo auf der 12ten oder 13ten Seite könnte sich dort die Ankündigung der Preiserhöhung verbergen. Ob dieses Verfahren zulässig ist, ist fraglich.

Zudem stellt sich die Frage, ob Sie seit Vertragsabschluss womöglich die eMail-Adresse gewechselt haben, denn auch wenn Sie solches mitgeteilt haben, heißt das noch lange nicht, das man dies auch bei almado vermerkt hat. 

Letztendlich gibt es aber über den eMail-Versand "Versandprotokolle". Der Ausdruck eines solches Protokolls ist fälschbar, der elektronische Nachweis schwieriger.

Der künstlichen Erhöhung des Verbrauchs haben Sie sicher schriftlich per Einschreiben widersprochen, denn nur dann haben Sie einen Nachweis. Auch hier können Sie nach 4 Wochen oder bei ablehnender Antwort die Schlichtungsstelle einschalten.

Nun nochmal zur Frage der Kenntnisnahme über die Preiserhöhung. Diese gilt nach Ihren Angaben ab dem 01.02.2014. Wann haben Sie davon Kenntnis erhalten und vor allem wie? Und wann haben Sie gekündigt? Ab dem Zeitpunkt der Inkenntnissetzung haben sie nur eine begrenzte Zeit, welche zu einer Sonderkündigung berechtigt - ich glaube es sind 4 Wochen, ab Erhalt.

Nur, beweisbar sind eigentlich nur Einschreiben - im Zweifelsfall auch eine eMail, aber schwieriger.

Ich würde in allen Punkten erst einmal auf die Schlichtungsstelle vertrauen, den Weg über einen Anwalt können Sie immer noch gehen. Sollten Sie ganz oder teilweise im Unrecht sein, kostet der Anwalt vielleicht etwas - die meisten Rechtschutzversicherungen haben eine Selbstbeteiligung. Sollten Sie sich mit almado im Endeffekt vergleichen, könnte es sein, das sie auch einen Teil der Gebühren tragen müssen - zumindest von der Selbstbeteiligung Ihrer Rechtschutzversicherung. Diese Fragen kann Ihnen Ihr Anwalt aber beantworten.

Die Schlichtungsstelle ist kostenlos.

Viele Grüße, Hurraapostel

« Letzte Änderung: 12. April 2014, 01:02:45 von Hurraapostel »
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Didakt

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #2 am: 12. April 2014, 11:30:00 »
@ Anne-Kristin

Der User @ Hurraapostel hat Sie bereits auf die richtige Vorgehensweise eingestimmt. Bei Ihren weiteren Handlungen ist dies zwingend zu berücksichtigen.
Die Fälle der Almado-Geschädigten, die hier im Forum vorgetragen werden, ähneln sich, sind aber doch individuell zu bewerten und zu bearbeiten. Auch Sie haben eine (total) versteckte Preiserhöhungsmitteilung erhalten. Almado arbeitet mit Tricks, die muss man erst mal erkennen. Schauen Sie mal genau Ihre E-Mail-Post in Sachen Sepa-Mandat aus dem Herbst letzten Jahres an. Da finden Sie wahrscheinlich die Überraschung! ;)

Zitat von: @ Hurraapostel
Das Forenmitglied didakt leitet Ihnen sicher gerne ein Muster zu.

Wenn Sie möchten, stelle ich Ihnen einen Textvorschlag für Ihren Widerspruch und ggf. auch für einen späteren Schlichtungsantrag per PM zur Verfügung. Aber mit Verlaub: Sie müssen sich in der Lage sehen, die Vorlagen eigenständig auf Ihren Fall hin zu redigieren/auszuformulieren. Für den Inhalt sind letztlich Sie verantwortlich. Es bleibt meinerseits nur eine Hilfestellung.

MfG




Offline bolli

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #3 am: 14. April 2014, 09:26:39 »
Ich weiss, hier werden einige Dinge ein wneig miteinander vermischt bzw. bleiben unberücksichtigt.  Folgende Dinge sind aus meiner Sicht zu beleuchten:

1. Was für ein Vertrag mit welchen Bedingungen wurde abgeschlossen ?
2. Enthielt der Vertrag eine vereinbarte und wirksame Preisanpassungsklausel (nur dann muss ich mich nämlich damit beschäftigen, ob ich im Einzelfall eine gültige Mitteilung über die Preiserhöhung erhalten habe)
3. Wie verhält es sich mit der Fortführung des Vertrages (im 2. Vertragsjahr) und letztlich
4. was muss ich für das erste Vertragsjahr zahlen und wie geht es im zweiten Jahr weiter

zu 1. Diese Bedingungen kennt nur der Kunde, der uns zur weiteren Beurteilung ggf. entsprechende Inhalte mitteilen müsste (Preise, AGB-Auszüge z.B. zur Preisanpassung, Preisgarantie [letztere wird üblicherweise für das erste Lieferjahr vereinbart, ist oft aber eine eingeschränkte, d.h. sie gilt aus Sicht der Versorger meist nicht für Steuern, Abgaben, hoheitliche Belastungen]).

zu 2. Neben den individuellen Vertragsbedingungen, aus denen der vereinbarte Preis hervorgeht, sind in der Regel AGB Bestandteil des Vertrages. Selbst wenn diese ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen wurden, so liegt meines Wissens bei allen bisher hier im Forum veröffentlichten Versionen der Preisanpasungsklauseln dieses Versorgers ein Verstoß gegen § 307 BGB vor, indem die Kriterien, die der BGH mit seiner Rechtssprechung gesetzt hat, nicht vollständig erfüllt werden. Endgültig kann das zwar nur ein Gericht klären, aber gleiches gilt ja auch für "versteckte Preisanpassungsklauseln", wo letztlich nur ein Gericht beurteilen kann, ob diese "versteckte Klausel" unwirksam ist. Wenn man aber zu der Überzeugung gelangt, dass die (in den zu seinem Vertrag gehörenden AGB vorhandene) Preisanpssungsklausel unwirksam ist (was ich mal sehr stark vermute), kommt es auf eine Mitteilung einer solchen Preisanpassung nicht mehr an, da sie per se nicht zulässig (da nicht wirksam vereinbart) ist.

zu 3. WENN die Preisanpassung nicht zulässig war, kann ich natürlich auch keine Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung aussprechen, habe aber Anspruch darauf, auch im 2. Vertragsjahr zu den vereinbarten (ursprünglich vereinbarten) Preisen beliefert zu werden. Nur den Neukundenbonus bekomme ich natürlich nicht mehr, aber das war ja auch schon vorher klar, wenn ich nicht rechtzeitig fristgerecht zum Ablauf des 1. Lieferjahres gekündigt habe.

zu 4. Das interessanteste ist natürlich, was aus den oben gesagten Dingen als Anspruch für die finanzielle Seite herauskommt. Als erstes würde ich natürlich eventuelle Forderungen aus einer Abrechnung nicht zahlen ! Ich muss zuerst einmal auf der Basis der vereinbarten Preise und Boni eine eigene Rechnung für das erste Lieferjahr aufstellen. Aus dieser Berechnung würde sich im vorliegenden Fall eine Überzahlung ergeben, da 1. der Bonus nicht mitgezahlt wurde und 2. ein zu hoher Preis für den Verbrauch Januar berechnet wurde. Diese Berechnung würde ich dem Versorger schicken mit der Maßgabe bis zu einem gesetzten Fristdatum (meinetwegen in 4 Wochen, denn diese Frist braucht man für die Schlichtungsstelle eh) , eine korrigierte Schlussrechnung zu erstellen und mir den offen stehenden Betrag zu überweisen. Für den Fall der Nichthandlung und Nichtzahlung würde ich einen Widerruf der Einzugsermächtigung/des SEPA-Mandats ankündigen (widerrufen würde ich JETZT noch nicht, da man eine ggf. im Mai zu leistende Zahlung noch zurückrufen kann, wenn eine Einzugsermächgtigung besteht, nicht aber wenn eine manuell selbst getätigte Zahlung vorliegt). Sollte nach der Frist keine Zahlung erfolgt sein (wovon man bei diesem Versorger ausgehen muss), gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:

a) Man widerruft mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung und ruft alle noch zu erreichenden Lastschriften zurück (in der Regel mindestens die innerhalb von 8 Wochen liegen) und verrechnet die Abschläge für das 2. Vertragsjahr mit der (eigenen) Schlussrechnung für das 1. Lieferjahr. Diese Vorgehensweise sollte man dem Versorger ebenfalls unbedingt schriftlich mitteilen. Diese Vorgehensweise KÖNNTE rechtlich problematisch sein,  wenn in den vereinbarten Vertragsbedingungen/AGB eine Verrechnung mit nicht rechtkräftig festgestellten Forderungen unzulässig ist (was mittlerweile sehr oft der Fall ist), aber der Versorger müsste diese Vorgehensweise bzw. die nicht erfolgten Abschlagszahlungen erstmal einklagen und das erfolgt in der vorliegenden Fallkonstellation meines Wissens sehr selten. Es folgen meist zuerst Inkassoschreiben, auf die man einmalig den Sachverhalt (der offen stehenden Forderung aus dem 1. Vertragsjahr und deren Verrechnung bis zum Forderungsausgleich) erläutert. Weitere Mahnungen würde ich abheften. Nach Ausgleich der Forderungssumme muss man natürlich sofort weiterhin Abschläge in der errechneten Höhe (auf Basis der vereinbarten Preise) manuell zahlen. Per Abbuchung würde der Versorger immer weiterhin einen höheren Abschlag abbuchen, da er die den Widerspruch zur nicht wirksamen Preisanpassungsklasuel nicht anerkennt. Dem Versorger ist auch eine Verrechnung von Abschlägen mit eigenen Forderungen (z.B. aus der Jahresrechnung)zu untersagen.

b) Man ruft bezüglich der Abrechnung für das erste Lieferjahr die Schlichtungsstelle an und hofft auf deren Vermittlung und zahlt für das 2. Lieferjahr weiterhin die vereinbarten Abschläge (ggf. ohne Preiserhöhung). Sollte der Versorger wegen der Preiserhöhung höhere Abschläge ansetzen und abbuchen, ist auch hier die Einzugsermächtigung zu widerrufen und Abschlagszahlungen manuell vorzunehmen. Dabei sollte man immer den Abschlagsmonat im Verwendungszweck angeben.

Ob man die Kündigung weiterbetreibt, muss individuell unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Entscheidungen entschieden werden. Möglicherweise kündigt einem der Versorger, zumindest beim Vorgehen nach a) sowieso schon recht bald.  ;)
Dann sucht man sich tunlichst schnell einen neuen Versorger, informiert sich aber vorher im Internet, von wem man besser die Finger lässt.  ;)

Offline Didakt

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #4 am: 14. April 2014, 13:59:09 »
Zitat von: bolli
zu 3. ... Nur den Neukundenbonus bekomme ich natürlich nicht mehr, aber das war ja auch schon vorher klar, wenn ich nicht rechtzeitig fristgerecht zum Ablauf des 1. Lieferjahres gekündigt habe.

So? Warum nicht? Bitte um eine kurze Erklärung.

Im Übrigen: Einverstanden. Mal sehen, was die Betroffene dazu ausführt.


Offline bolli

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #5 am: 14. April 2014, 15:05:42 »
So? Warum nicht? Bitte um eine kurze Erklärung.
Gemeint war, dass bei Fortführung des Vertrages in ein 2. Jahr (so wie es Anne-Kristin ja gemacht hat, da sie ja nicht fristgemäß gekündigt hat) der Neukundenbonus in diesem eben nicht mehr gezahlt wird, da er meist nur für das erste Jahr bei einem Wechsel zu diesem Versorger gezahlt wird.

Offline Hurraapostel

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #6 am: 14. April 2014, 16:07:18 »
Gemeint war, dass bei Fortführung des Vertrages in ein 2. Jahr (so wie es Anne-Kristin ja gemacht hat, da sie ja nicht fristgemäß gekündigt hat) der Neukundenbonus in diesem eben nicht mehr gezahlt wird, da er meist nur für das erste Jahr bei einem Wechsel zu diesem Versorger gezahlt wird.

Jo, aber für das erste Jahr sollte Anne-Kristin den Bonus durchaus noch erhalten können, denn wie sie schreibt, hat sie erst im März/April 2014 die Abrechnung für das erste Jahr erhalten (31.01. plus "über" 2 Monate = April ;D ).
Da ist noch genug Zeit, gegen die Abrechnung Einspruch einzulegen und 4 Wochen später über die SE einen Antrag auf Schlichtung zu stellen.  8)
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Offline Didakt

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #7 am: 14. April 2014, 16:48:41 »
@ bolli,

logisch, alles klaro!

@ Hurraapostel,

so ist es! Da bleibt noch viel zu erledigen! ;)
« Letzte Änderung: 14. April 2014, 16:53:48 von Didakt »

Offline uwes

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #8 am: 16. April 2014, 19:00:38 »
2. Enthielt der Vertrag eine vereinbarte und wirksame Preisanpassungsklausel (nur dann muss ich mich nämlich damit beschäftigen, ob ich im Einzelfall eine gültige Mitteilung über die Preiserhöhung erhalten habe)

Ich suche so eine Preisanpassungsklausel noch für Energielieferungsverträge. Wenn ich eine gefunden habe, werde ich diese meistbietend den Versorgungsunternehmen andienen und mich danach zur Ruhe setzen, weil ich dadurch so viel Geld verdient hätte, dass ich diesen Reichtum durch weiterarbeit kaum mehren könnte. :o 
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline bolli

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #9 am: 17. April 2014, 07:30:18 »
Ich suche so eine Preisanpassungsklausel noch für Energielieferungsverträge. Wenn ich eine gefunden habe, werde ich diese meistbietend den Versorgungsunternehmen andienen und mich danach zur Ruhe setzen, weil ich dadurch so viel Geld verdient hätte, dass ich diesen Reichtum durch weiterarbeit kaum mehren könnte. :o
Die Problematik ist mir klar, weshalb ich sie erwähnt habe.  ;D

Offline Anne-Kristin

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #10 am: 22. April 2014, 21:14:39 »
Tut mir leid, dass ic erst jetzt antworte.

Also mein Vertrag begann am 01.02.2013 für 0,00 € Grundgebühr und 20,96 cent/kWh. Wir haben einen Verbrauch von 3700 kWh gebucht und 3314 kWh verbraucht. Wir zahlen mon. 70 €. Nun sollen es 96 € sein.

Es gab eine vertraglich festgelegte Preisfixierung bis zum 31.01.2014.

Unsere AGB's sagen aus, dass der Neukundenbonus NOCH NICHT in den 70 € inbegriffen ist (was ja in den neuen Verträgen der Fall ist) und somit bei uns greifen müsste.

Wir haben nun Beschwerde gegen die Ablehnung der Kündigung eingereicht und es ebenfalls weiter an die Schlichtungsstelle gegeben. Nur wenige Tage danach kam wieder die Ablehnung der Kündigung und der Neukundenbonus wurde gar nicht erwähnt. Ebenfalls weiter an die Schlichtungsstelle gegeben. Ich würde dieser Firma aber nun noch gern mit einem Anwalt drohen wegen meinem Neukundenbonus und vor allem um aus diesem Vertrag zu kommen, da ich keine Preiserhöhung erhalten habe.

Offline stromer51

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #11 am: 23. April 2014, 07:34:36 »
Hallo Anne-Kristin,

sie haben ein Strompaket von 3700 kWh/Jahr gekauft. Was sie weniger verbrauchen verschenken sie.
Bei der Preiserhöhung vom 01.01.2014 könnte es sich um die erhöhte EEG Umlage handeln. Für die
gilt die Preisgarantie nicht.
Das jetzt für den Januar 2014 ein höherer kWh Wert innerhalb der 3700 kWh berechnet werden liegt an der höheren Gewichtung der Wintermonate. Die 3700 einfach durch 12 teilen, das wird nichts. Es gibt dafür ein Rechenprogramm das die die Energieversorger nutzen.
Die ordentliche Kündigung nach 12 Versorgungsmonaten haben sie nicht wahrgenommen.

Sie schreiben eine Preiserhöhung haben sie nicht bekommen. Was zahlen sie denn jetzt für ihren Strom?
Etwa den höheren Beitrag?  Sie habe die Abrechnung für das 1. Jahr. Haben sie wegen der falschen Rechnung, einen Rechnungswiderspruch geschrieben?
Wenn sie also seit Februar höhere Abschläge als im ersten Jahr zahlen, dann sind sie ja auch mit der Preiserhöhung ab 01.02.2014 einverstanden. Hier beginnt  die Zahlung eines Grundpreises pro Monat.

Verstehe ich das richtig, sie haben kein schriftliches Preiserhöhungsschreiben mit einem festgelegten Beginn erhalten und wollen trotzdem im Mai 2014 Sonderkündigen. So wird das nichts. Und mit anrufen wird gleich
gar nichts.
Ich denke mal, so kann ihnen auch die Schlichtungsstelle nicht helfen.
Und sie haben einen Schriftsatz  des Anbieters der belegt das der Neukundenbonus heute im monatlichen Abschlag enthalten ist? Her damit, laden sie das Schriftstück hoch.

mfg
 

Offline bolli

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #12 am: 23. April 2014, 08:20:54 »
Wir haben nun Beschwerde gegen die Ablehnung der Kündigung eingereicht und es ebenfalls weiter an die Schlichtungsstelle gegeben. Nur wenige Tage danach kam wieder die Ablehnung der Kündigung und der Neukundenbonus wurde gar nicht erwähnt.

Grundsätzlich muss man zwischen der Beschwerde beim Versorger und der Einschaltung der Schlichtungsstelle 4 Wochen vergehen lassen. Da in Ihrem Fall der Versorger aber anscheinend schon auf die Beschwerde geantwortet und dieser nicht abgeholfen hat, wird die Schlichtungsstelle wohl den Fall trotzdem annehmen.

Unsere AGB's sagen aus, dass der Neukundenbonus NOCH NICHT in den 70 € inbegriffen ist (was ja in den neuen Verträgen der Fall ist) und somit bei uns greifen müsste.

Hier zeigt sich aus meiner Sicht, was die unseelige Diskussion des "Bonus incl." bei einigen Kunden anscheinend ausgelöst hat, nämlich dass Kunden der Meinung sind, dass bei einigen Verträgen dieser Bonus tatsächlich inbegriffen ist.
Festzustellen ist, dass es dafür bisher keinerlei Entscheidungen von Gerichten oder der Schlichtungsstelle gibt oder es auch nur Behauptungen seitens des Versorgers in diese Richtung  gibt und das Ganze bisher lediglich Vermutungen bzw. Auslegungen einzelner User  sind.

Im Gegenteil gibt es schon einige Fälle, die darauf hindeuten, dass der Versorger nicht daran denkt, solche Einwände geltend zu machen. Man sollte die Geltendmachung seines Anspruches auf Bonusgewährung also nicht deswegen unterlassen, zumal selbst bei dieser Auslegung noch andere Gründe für die Verpflichtung zur Bonusgewährung sprechen. Das ist aber in anderen Threads nachzulesen.

...da ich keine Preiserhöhung erhalten habe.
Ich befürchte, dass Sie nicht nur mit einem Anwalt drohen müssen sondern sich auch einen solchen suchen sollten. Die Frage der Bonusgewährung für das erste Lieferjahr dürfte von der Schlichtungsstelle noch einfach zu bearbeiten sein. Anders könnte es mit der Frage des Zugangs einer Preiserhöhung sein. Meines Wissens gab es letztes Jahr an alle Almado-Kunden eine mehrseitige Mail, in der u.a. versteckte auf Seite 8 (?) davon die Rede war, dass man zukünftig für 19,90 EUR bis Ende 2015 sicher versorgt würde (oder so ähnlich, gibt's im Forum einen anderen Thread zu). Inwieweit die Zustellung dieser Mail als Preiserhöhungserfordernis nachgewiesen werden muss, dürfte von den vertraglichen Vereinbarungen abhängen. Ich kenne da im Papierverfahren auch Fälle, in denen bei Massensendungen per normalem Brief in bestimmten Fällen eine Zustellungsfiktion greift. Inwieweit aber diese Preiserhöhung überhaupt wirksam wird, ist eine ganz andere Sache. Voraussetzung dafür wäre zunächst einmal, dass dem Versorger überhaupt ein Preiserhöhungsrecht vertraglich eingeräumt wurde. Dazu muss eine möglicherweise vorhandene Preiserhöhungsklausel in einem Vertrag auch wirksam sein. Bekanntermaßen ist dieses in allen bisher gerichtlich entschiedenen Fällen zumindest auf höchstrichterlicher Ebene nicht der Fall gewesen, weshalb Preiserhöhungen in diesen Verträgen nicht zulässig sind. So wohl auch bei Almado/365 AG. Allerdings wage ich nicht zu beurteilen, ob sich die Schlichtungsstelle gerade wegen des bestrittenen Zugangs der Preiserhöhung so detailliert mit dem Fall befasst. Sie können ja mal noch abwarten, sollten sich aber schon mal nach einem passenden Anwalt umschauen.

Hinweise zum weiteren Vorgehen habe ich oben schon mal gegeben.



Offline khh

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #13 am: 23. April 2014, 10:35:51 »
... Sie schreiben eine Preiserhöhung haben sie nicht bekommen. Was zahlen sie denn jetzt für ihren Strom?Etwa den höheren Beitrag? Sie habe die Abrechnung für das 1. Jahr. Haben sie wegen der falschen Rechnung, einen Rechnungswiderspruch geschrieben?
Wenn sie also seit Februar höhere Abschläge als im ersten Jahr zahlen, dann sind sie ja auch mit der Preiserhöhung ab 01.02.2014 einverstanden. Hier beginnt  die Zahlung eines Grundpreises pro Monat. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

@stromer51,

es ist nicht zweckdienlich und eher kontraproduktiv, wenn Sie in diesem Forum Ihre wieder einmal falsche Rechtsauffassung kundtun. >:(

Bei einem Sondervertrag (und darum handelt es sich bei Verträgen eines Nicht-Grundversorgers wie almado/365AG zwangsläufig) haben widerspruchslose Abschlagszahlungen oder die Bezahlung von Verbrauchsabrechnungen KEINE Erklärungswirkung bzgl. erfolgter Preiserhöhungen (vgl. ständige BGH-Rechtsprechung) !

Ein Widerspruch gegen Preiserhöhungen ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wobei eine erstmalige Preisrüge maximal 3 Jahre zurückwirkt (vgl. BGH-Urteil v. 14.03.2012, Az VIII ZR 113/11  -  siehe hier im Forum unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile").

@bolli ist darauf bereits eingegangen und auf die speziellen Möglichkeiten von @Anne-Kristin komme ich mit ergänzenden Vorschlägen kurzfristig zurück.

Gruß, khh     

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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Re: Kündigung nicht akzeptiert
« Antwort #14 am: 23. April 2014, 16:11:23 »
Hallo Anne-Kristin,

wenn ich richtig informiert bin, dann handelt es sich bei den mit Almado/365 AG abgeschlossenen Sonderverträgen generell um Online-Tarife. Insoweit ist nicht ersichtlich, warum eine Preiserhöhungsmitteilung per Email (ggf. mit Details im Kundenportal der Versorger-HP) nicht zulässig sein soll. Die von der VZ NRW in 2011 beim LG Dortmund bzw. OLG Hamm erwirkten Urteile (auf die Sie sich womöglich berufen?) bzgl. einer erforderlichen schriftlichen Mitteilung, beziehen sich m. W. ausschließlich auf Grundversorgungsverträge. Fraglich ist allerdings das von Almado praktizierte "verstecken" von Preiserhöhungsmitteilungen in mehrseitigen Emails.

Auch für Sie trifft daher m.E. zu:
... die Möglichkeit der Sonderkündigung zum Ablauf des 31.01.2014 haben Sie verpasst (das Thema wurde in den verschiedenen almado/365 AG-Threads bereits x-mal abgehandelt!).

Allerdings könnte man zu der Grundpreiseinführung ab 01.02.2014 Widerspruch einlegen und die (Abschlags)zahlungen entsprechend kürzen  -  Begründung: 1. dürfte die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel den rechtlichen Anforderungen gem. § 307 BGB nicht genügen und 2. dürfte die in der mehrseitigen Email versteckte Mitteilung zur Grundpreiserhöhung dem Transparenzgebot lt. § 41 Abs. 3 EnWG kaum entsprechen (auch zu diesem Thema finden Sie Forum umfassende Informationen!). ...

Wenn Sie für die Formulierung des vorgenannten Preiswiderspruchs eine Hilfestellung wünschen, dann melden Sie sich hier im Forum.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 23. April 2014, 16:20:10 von khh »
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