Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Maßgebender Zählerstand
Didakt:
@ RHE,
ich sehe, meine vorstehenden Ausführungen wollen Sie nicht verstehen. Dann sage ich Ihnen nur noch, dass Sie mit Ihrer Vorgehensweise auf dem "Holzweg" sind. Sie sollten sich an die vertraglichen Vereinbarungen und die einbezogenen AGB halten, sonst könnte der Versorger mit Ihnen "Schlittenfahren", was für Sie sehr unbekömmlich sein könnte.
Wenn der Versorger Ihnen keine zeitgerechte Abrechnung erstellt hat, dann fordern Sie diese unter Bezug auf § 40 (3) und (4) EnWG mit Fristsetzung ein. Wenn diese Abrechnung Mängel aufweist, können Sie unter Darlegung Ihrer Gründe und belegt mit Ihrer eigenen Kostenaufstellung dagegen Widerspruch einlegen. Aus dem Ergebnis daraus können Sie dann Ihre weiteren Schlüsse ziehen u. ggf. durch Einschaltung der Schlichtungsstelle bzw. mit anwaltlicher Vertretung Ihre vermeintlichen Rechte durchzusetzen versuchen.
Sie brauchen dem Versorger nur das zu bezahlen, was Sie an Leistungen erhalten haben. Auch das regeln Vertrag und die AGB dazu. Wenn Ihnen zu viel abgefordert wird, dann einigen Sie sich mit dem Versorger auf adäquate Abschlagszahlungen. § 433 BGB sagt dazu auch etwas Maßgebliches.
stromer51:
@ Didakt
klar Vertrag ist Vertrag. Also her mit dem Neukundenbonus.
Da der nicht laut Vertrag kommt, also mein Vertragspartner bricht den Vertrag als Erster, dann ist es doch möglich das ich das Mittel des Geldentzugs anwende. (wenn die Möglichkeit dazu besteht)
Ich weis, Juristen sehen das anders.
Eine Stromsperre müsste der Fremdanbieter beim Netzbetreiber in Auftrag geben und auch bezahlen. Eher unwarscheinlich, es wird bei einer Netzabmeldung und Mahnung, Inkasso bleiben.
Zahlungsklage auch unwarscheinlich, weil der Kunde ja seinen gekauften Strom vollständig bezahlt und gleichzeitig seinen zustehenden Bonus mit abzieht (nach der Netzabmeldung und der folgenden Mahnung). Wo ist da jetzt ein Grund für eine Zahlungsklage. Soll Almado, Immergrün oder Meisterstrom seinen Bonus wieder vom Kunden einklagen? Das wäre doch von vorherein aussichtslos.
Das mit dem Geld ist wie mit den Versicherungen, kommt kein Geld mehr ist Schluss mit Versicherungsvertrag.
Beim Auto wird dann eine Zwangsabmeldung an die Zulassungsstelle geschickt. Dann gehts nach Mahnung
zum Inkasso. Das ist beim Strom auch nicht anders, nur das Mittel ist hier die Netzabmeldung. Beim Grundversorger ist allerdings Vorsicht angeraten, nach der Sperrandrohnung sollte endlich Geld fließen, hier
geht dann wirklich das Licht aus.
Beide machen Schadensbegrenzung für ihr Unternehmen.
Kein Kunde muss meinen Ausführungen folgen. Aber eins habe ich in all den vielen Jahren gelernt, nur Geld
interessiert die meisten Firmen. Ob das hier ein Stromanbieter, mein ehemaliger Kabelbetreiber oder Mobilfunkanbieter war , alle wollten mehr als ihnen zustand. Da helfen keine guten Worte oder freundliche
Mails. Nur die harte Tour - Geldentzug - hat zum vertragsgerechten Verhalten beigetragen.
Dazu gehört natürlich das man auch mal die AGBs liest und genau weis was richtig , eben vertragsgerecht ist.
mfg
stromer51:
Hallo RHE,
ich kann sie beruhigen, wie schon Didakt mitgeteilt hat gibt es keine rückwirkende Kündigung.
(über ganz seltene Fälle wollen wir hier nicht sprechen)
Da eine Netzabmeldung auf elektronischen Weg erfolgt, weis der Netzbetreiber sofort davon. Er kann
sie jetzt schriftlich informieren und den Zählerstand abfragen. Damit ergiebt sich der Schlussstand bei almado
und gleichzeitig der Anfangsstand beim Grundversorger. Hilfweise könnten sie ja, wenn es keinen Aufwand macht alle 14 Tage den Zählerstand notieren. 14 Tage deswegen, weil eine Ab und Anmeldung an jedem Tag
durchgeführt werden kann. Das mit dem Monatsletzten/ Ersten war mal.
Zum Umgang mit Firmen die meinen sich nicht vertragsgerecht zu verhalten, da habe ich eben eine abweichende Meinung. Bin ja auch nicht juristisch gebildet.
Bitte informieren sie uns wie es weitergeht.
Meine Voraussage wäre: Kein Geld (über 100 EUR) - baldige Netzabmeldung - Schlussrechnung- sie zahlen- natürlich abzüglich Bonus, falls der nicht verrechnet wurde. Was ich vergessen habe, wenn die Schlussrechnung wieder falsch ist - kommt natürlich noch ein Rechnungswiderspruch dazu, nebst ihrer eigenen
Rechnung. (Einwurfeinschreiben nach Köln)
Und damit wären sie den Anbieter los. Kommen dann immer noch Mahnungen - aussitzen.
mfg
RHE:
hallo stromer51,
vielen Dank für die Informationen.
Ich habe die gleiche Meinung und werde das so jetzt weiter betreiben.
Passieren kann eigentlich nichts, da über die Grundversorgung der Strombezug weiter gesichert ist.
Mit Almado bin ich mental sowieso schon fertig. Deren Kündigung wäre für mich nur noch eine Erleichterung.
Warum fällt man aber zum wiederholten Male (nach Flexstrom, mit Anwalt ohne Verlust raus) auf diese dubiosen Anbieter ein.
Vielleicht, weil man durch sogenannte Experten und auch den Gesetzgeber zu mehr praktizierten Wettbewerb animiert wird. Dabei könnte gerade der Gesetzgeber, der ohnehin massiv im Strommarkt rumpfuscht, diesen Anbieterwildwuchs durch bereits vorhandene Kontroll- und Regulierungsgremien wirkungsvoll bekämpfen. Warum passiert da nichts. Man könnte denken, da steckt die Anwaltslobby dahinter.
Mein Grundversorger ist die enviaM. Ich denke, daß ich, wenn ich dort ohnehin wieder lande, einen Liefervertrag abschließe. Auch, wenn's ein paar Cent mehr sein sollten. Dort hatte ich vor meinem Wechselwahn nie Probleme.
Mit resignierendem Gruß
Hurraapostel:
--- Zitat von: stromer51 am 10. April 2014, 15:23:34 ---
Ihre Vorgehensweise würde meiner entsprechen. Ich wurde hier schon ermahnt man möge sich bitte schön vertragsgerecht verhalten. Aber wenn das schon der Anbieter nicht macht? Ich gehe davon aus das ihr Vertrag momentan ungekündigt im 2. Jahr läuft. Durch ihre Rückbuchung haben sie das Spiel umgedreht und können nun auf die Zwangsabmeldung warten. Die AGB sehen hier einen Rückstand von über 100 EUR vor.
(böser Kunde - will kein Geld mehr zahlen- vom Risiko schnell trennen sonst entsteht Verlust)
Klar die gelieferte Ware Strom müssen sie bezahlen, aber den Bonus von ersten Jahr können sie bei ihrer Rechnung abziehen. Mahnkosten kommen noch hinzu.
--- Ende Zitat ---
püüh, ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Tipps. Letztendlich sind alle Maßnahmen, welche Sie ohne Zustimmung Ihres Vertragspartners betreiben, einseitige Willenserklärungen.
@ RHE
Sie und nur Sie sind es, welcher sich am Ende mit almado herumstreitet. Keinesfalls wird das Stromer sein, der sitzt dann bequem und sagt dann vielleicht nur "och, da habe ich mich wohl geirrt". Ein Gang vor die Schlichtungsstelle oder ein ordentliches Gericht, wird wesentlich schwerer, wenn auch Sie vertragsbrüchig geworden sind. Da kommt es dann nicht darauf an, ob Sie behaupten, Sie würden noch über ein Guthaben verfügen (z.B. einen nicht ausgezahlten und/oder nicht abgerechneten Bonus). Der Satz "wie Du mir, so ich Dir" gilt hier keineswegs, wer diesen dennoch anwendet, lebt sehr gefährlich. Letztendlich kann es viel teurer werden.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln