Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Maßgebender Zählerstand
RHE:
Hallo,
ich bin auch ein Almado-Gestresster.
Nachdem keine Abrechnung für das 1. Vertragsjahr kam, habe ich nach vorhergehender Manung selbst eine erstellt und per Einschreiben an Almado geschickt.
Dann kam deren Abrechnung, natürlich ohne Bonusverrechnung und mit einem längeren Abrechnungszeitraum bis 28.2. dieses Jahres.
Zurückgewiesen.
Jetzt neue Rechnung, wieder falsch.
Da ich wegen des Bonus nach meinem Verständnis ein Guthaben habe, hatte ich bereits mit der Rechnungsanmahnung der Einzugsermächtigung widersprochen.
Natürlich weiter abgebucht.
Jetzt habe ich die Abschläge März / April zurückgebucht und von der Bank die Lastschriften sperren lassen.
Ich denke, das geht jetzt so weiter, bis Almado mir kündigen wird und mich zum Grundversorger delegiert.
Jetzt mein Problem.
Welcher Zählerstand ist da maßgebend? Vor allem im Hinblick auf den Einstieg (Anfangsstand) beim Grundversorger.
Ist es der Tag der Kündigung?
Oder kann Almado rückwirkend kündigen. Dann kann es passieren, daß ich meinen Bonus oder zu hohe bisherige Abschläge garnicht verbrauchen kann, sondern mich dann weiter mit Almado um mein Guthaben streiten muß.
Beste Grüße
Didakt:
@ RHE
Ähnliche Fälle sind hier schon behandelt worden und Praxis bei Almado.
Eine rückwirkende Kündigung gibt es nicht!
Sie sind vertraglich gebunden und haben Energie bezogen, die auch bezahlt werden muss. Ihre veranlassten Rücklastschriften müssten durch eine andere Zahlungsweise ersetzt werden. Beachten Sie dabei die maßgeblichen AGB-Bestimmungen. Die Bonusgewährung dürfte durch die Änderung der Zahlungsweise in 2014 nicht mehr negativ tangiert werden!
Die zeitgerechte Zählerstandsablesung ist sehr wichtig. Maßgeblich dafür wäre der Tag der Lieferbeendigung/des Lieferbeginns des neuen Versorgers und Übrigen jeder Stichtag einer Tarif-/Vertragsänderung/Preisanpassung.
stromer51:
Hallo RHE,
Didakt hat schon eine richtige Antwort gegeben.
Es reicht in der Regel nicht aus den Zählerstand nur dem fremden Anbieter mitzuteilen.
Strom-/Gaszähler gehören dem jeweiligen Netzbetreiber , der meist auch gleichzeitig der Messstellenbetreiber
ist. Dafür bekommt er Geld, auch über ihren fremden Anbieter.
Dafür macht er einmal im Jahr, regelmäßig zum fast gleichen Zeitpunkt eine Turnusablesung. Bei mir zB.
Mitte November. Jeder Zähler wird da erfasst.
Nun gab es bei mir am 28.02.14 zum 01.03.14 einen Versorgerwechsel. Also habe ich mein vorgefertigtes Schreiben - Zählerstandmitteilung - am 03.03.14 in den Briefkasten meines Stadtwerkes gesteckt. Und siehe da schon am 07.03.14 war die Schlussrechnung von eprimo online. Eprimo hatte ich den Zählerstand gar nicht mitgeteilt.
Hätte ich das nicht gemacht wäre vielleicht die Schlussrechnung noch nicht da. Teilt der Kunde beim
Versorgerwechsel den Zählerstand nicht mit, erfolgt vom Netzbetreiber eine Schätzung. Dessen Grundlage wieder der Vorjahresverbrauch und die Turnusablesung ist.
Kündigt der Femdanbieter ihren Vertrag beim Netzbetrieb ist der gefragt. Haben sie keinen Anschlussvertrag
abgeschlossen kommt in der Regel ein Schreiben von ihrem örtlichen Versorger. Der teilt mit, sie sind ab...
in der Ersatzversorgung und meist liegt ein Schreiben bei wo der Zählerstand abgefragt wird.
Fehlt das sollten sie anrufen, Mail senden.
Ihre Vorgehensweise würde meiner entsprechen. Ich wurde hier schon ermahnt man möge sich bitte schön vertragsgerecht verhalten. Aber wenn das schon der Anbieter nicht macht? Ich gehe davon aus das ihr Vertrag momentan ungekündigt im 2. Jahr läuft. Durch ihre Rückbuchung haben sie das Spiel umgedreht und können nun auf die Zwangsabmeldung warten. Die AGB sehen hier einen Rückstand von über 100 EUR vor.
(böser Kunde - will kein Geld mehr zahlen- vom Risiko schnell trennen sonst entsteht Verlust)
Klar die gelieferte Ware Strom müssen sie bezahlen, aber den Bonus von ersten Jahr können sie bei ihrer Rechnung abziehen. Mahnkosten kommen noch hinzu.
mfg
Didakt:
--- Zitat von: stromer51 am 10. April 2014, 15:23:34 ---
... Durch ihre Rückbuchung haben sie das Spiel umgedreht und können nun auf die Zwangsabmeldung warten. Die AGB sehen hier einen Rückstand von über 100 EUR vor.
(böser Kunde - will kein Geld mehr zahlen- vom Risiko schnell trennen sonst entsteht Verlust)
--- Ende Zitat ---
Wie kommen Sie denn darauf? Vertrag ist Vertrag. Im allgemeinen beendet man einen solchen durch eine ordentliche Kündigung bzw. ggf. Sonderkündigung. Anderenfalls evtl. einvernehmlich. Das gilt für beide Parteien. Almado mag vielleicht in Ihrem Sinne agieren und der anderen Partei könnte das recht sein! Almado könnte bei Zahlungsverweigerung auch zu anderen Mitteln greifen, nämlich zur Stromsperre, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und auch bis hin zur Zahlungsklage. Pacta sunt servanda.
RHE:
Hallo, in die Runde,
Danke für die Antworten. Noch zur besseren Erläuterung:
Ich bin mit Zahlungen nicht im Rückstand. Im Gegenteil, ich habe bei Almado ein Guthaben.
Meine Abrechnung für 2013, die ich Almado mangels deren Abrechnung geschickt habe, ist folgende:
Zählerstand
alt neu Verbrauch
62.340 65.363 3.023
Grundpreis
Monate Preis/Monat Brutto
12 8,00 96,00
Verbrauchspreis
Verbrauch Preis/kWh Brutto
3.023 0,2602 786,58
Gesamt: 882,58
abzügl. 25 % Bonus: -220,65
Jahresbetrag: 661,94
abzüglich Abschläge: 1.008,00
Gutschrift: 346,06
Unter Berücksichtigung neuer niedrigerer Abschläge habe ich damit bis Juli schon vorgezahlt. Deswegen die Rückbuchungen und der Entzug der Einzugsermächtigung.
Damit bin ich ja kein Schuldner.
So verbraucht sich wenigstens das Guthaben, da ich nicht glaube, daß Almado willens ist, korrekt inkl. versprochenem Bonus abzurechnen.
Ich kann mir nur vorstellen, daß Almado diese Verfahrensweise nicht angenehm ist und man einfach kündigen wird. Gutschriften werde ich von denen sowieso nicht sehen.
Ich bin nur immer noch nicht klar, zu welchem Zählerstand der Grundversorger dann einsteigt.
Kann ja sein, Almado kündigt rückwirkend, schätzt einen Zählerstand und teilt diesen zurückliegenden Zählerstand dem Grundversorger mit. Da müßte ich dann bei dem Grundversorger alten Verbrauch bezahlen, obwohl ich dafür eigentlich zumindest einen Teil meines Guthabens bei Almado verwenden wollte.
Ja, mein Vertrag läuft seit 1.1. im 2. Jahr. Und ich will ja nicht kündigen, aber ich denke, die Gegenseite wird es tun wollen.
Jetzt schreibt Didakt: Eine rückwirkende Kündigung gibt es nicht.
Gilt das auch für Almado?
Und wenn Kündigung Z.Bsp. zum 30.4., gilt dann auch der Zählerstand vom 30.4. als Lieferbeginn beim Grundversorger?
Man findet dazu aber nirgends eine klare Festlegung.
mfg
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