Also ich habe den Scheck eingereicht, aber dem Ansinnen, wonach dann alle Forderungen gegen diesen Versorger abgegolten sind, vorher schriftlich und per Einschreiben/Rückschein widersprochen. Erst nachdem das Einschreiben zugestellt wurde, habe ich den Scheck eingereicht. Ob das letztendlich rechtsgültig ist, kann ich nicht sagen. Zur Beantwortung dieser Frage gibt es hier einige, die das wesentlich besser können.
Gruß Hurraapostel