Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Keine Preiserhöhung aber dafür mehr zahlen?  (Gelesen 5098 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Bugsi

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Keine Preiserhöhung aber dafür mehr zahlen?
« am: 07. April 2014, 23:32:39 »
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit hinenergie. Ich habe anfang letzten Jahres die schon bekannte Email erhalten, die X Weblinks beinhaltet und eine Preiserhöhung ankündigt. Diese wurde allerdings von Hitenergie wiederrufen. Nun wurde mir in der Jahresrechnung ein zu hoher Betrag belastet, meine KW/h wurden auch mal eben um ein paar hundert erhöht, so daß ich kräftig zahlen musste. Allerdings war mir dies erst einen Monat später aufgefallen, leider habe ich eine Abbuchungserlaubnis gehabt. Also habe ich mich bei denen gemeldet, hey, Abrechnung ist falsch. Hitenergie hat natürlich "sofort" reagiert und eine neue Jahresrechnung innerhalb von einem Monat erstellt. Allerdings wurden auch meine Abschläge erhöht, vorher von 78 Euro auf 140 Euro, danach auf 98 Euro. Auf nachfrage von mir, wurde mir gesagt, mein Gesamtverbrauch hätte sich erhöht, daher der Zuschlag. Dann habe ich mir die Gesamtrechnung nochmal angesehen, da viel mir auf, daß der Gesamtbetrag auch nicht stimmte, da 1. ein falscher Preis zur Berechnung genommen wurde, dann auch noch ein Abschlag zu viel eingezogen wurde. Das machte mich stutzig und endlich schau ich ins Internet und Tada, son sch...

Daß ich richtig Dumm gehandelt habe, ist mir jetzt auch klar. Aber der Knaller kommt jetzt. Die Preiserhöhung wurde mir nicht mitgeteilt, aber in der Jahresabrechnung wurden mehrbeträge berechnet:
Erhöhung KWK gegenüber 2011 0,0960 Cent /kWh
Erhöhung EEG gegenüber 2011 1,7470 Cent/kWh
Erhöhung §19 StromNEV gegenüber 2011 0,3290 Cent/kWh
Erhöhung Offshore-Umlage gegenüber 2011 0,2500 Cent/kWh

Alles in Netto angegeben, interessant für mich als privaten Endnutzer.

Nachdem ich das gecheckt hatte, habe ich einen schriftlichen Wiederspruch hingeschickt und auch die Abbuchungserlaubnis zurückgezogen. Darüber hinaus habe ich gefragt, wieso ich über die Preiserhöhung nicht informiert wurde. Antwort: Wir haben die Preise nicht erhöht! Sie zahlen weiterhin 870 Euro im Jahr für ihren Vertrag und behalten auch nur das von ihnen gekaufte Volumen. Die Zusatzkosten kommen wegen der Gesetzlichen Abgaben, wir mussten sie daher nicht informieren.

Im Internet steht auch noch weiterhin 870 Euro, mehrverbrauch zu 35 Cent. Nach einigen Mails erreichte mich jetzt auch noch ein zusatzschreiben, in dem mich hitenergie auf den neuen Monatlichen Betrag hinweist. Dies war vorher nicht der Fall, die monatlichen Abgaben wurden einfach abgebucht.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich wollte jetzt eigentlich die Rechnungen weiterhin anzweifeln, mir ausrechnen was ich wirklich zahlen müsste und dann das ganze gegenrechnen mit meinem monatlichen Betrag von 78 Euro. Soll heißen, ich bekomme ca. .200 Euro aus der Jahresabrechnung + 60 Euro pro Monat für die erhöhte Monatspauschale. Das würde für mich heißen, ich müsste ca. 3 Monate nicht zahlen. Allerdings hätte ich da bedenken, daß Hitenergie mich verklagt, mit der Begründung, ich hätte die Rechnungen nicht schnell genug angezweifelt.

2. Möglichkeit wäre, ich stelle meine monatlichen Zahlungen wieder auf 78 Euro um, weil die Erhöhung keinen Grund gehabt hat bzw. ich nicht informiert wurde. Am Ende des Jahres werde ich dann den ausstehenden Betrag mit der Jahresrechnung verrechnen, über den Restbetrag würde ich hitenergie verklagen.

Kann ich so vorgehen? Hab ich was vergessen? Kann Hitenergie meinen vErtrag einfach kündigen, wenn ich Eigenmächtig auf 78 Euro wechsle? Wäre die Schlichtungsstelle Energie für so einen Fall zuständig und hält sich hitenergie an die Richtersprüche?

Gruss,

Bugsi
« Letzte Änderung: 07. April 2014, 23:37:40 von Bugsi »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Keine Preiserhöhung aber dafür mehr zahlen?
« Antwort #1 am: 08. April 2014, 08:54:32 »
Hallo Bugsi,
Ihr Fall ist sicher nicht untypisch für auch viele andere Verbraucher. Er zeigt, dass man sich wirklich alles in seinen Verträgen und auch in allen zwischenzeitlich eingehenden Mails und Schreiben genau durchlesen muss. Zu Ihren Fragen im einzelnen kann man vielleicht folgendes sagen:

Allerdings hätte ich da bedenken, daß Hitenergie mich verklagt, mit der Begründung, ich hätte die Rechnungen nicht schnell genug angezweifelt.
Es gibt keine feste Frist, in der man einer Rechnung widersprechen MUSS (anders als bei Bescheiden von Behörden), um einen Fehler geltend zu machen. Allerdings gibt es sogenannte Verjährungsfristen, die der Angegriffene geltend machen KANN, wenn ich von ihm noch Forderungen aus älteren Rechnungen oder ähnlichem geltend machen will. In unserem Fall liegt die Verjährungsfrist aber bei 3 Jahren und dann zum Jahresende. Also reichlich Zeit, um Fehler aufzudecken. Selbst wenn die Rechnung zunächst gezahlt wird, heißt das im privaten Rechtsverkehr nicht automatisch, dass ich die Forderung anerkenne und sie nicht mehr angreifen kann.

Darüber hinaus habe ich gefragt, wieso ich über die Preiserhöhung nicht informiert wurde. Antwort: Wir haben die Preise nicht erhöht! Sie zahlen weiterhin 870 Euro im Jahr für ihren Vertrag und behalten auch nur das von ihnen gekaufte Volumen. Die Zusatzkosten kommen wegen der Gesetzlichen Abgaben, wir mussten sie daher nicht informieren.
Tja, bei GESETZLICHEN ABGABEN ist das tatsächlich so, nur schade, dass die Umlagen keine gesetzlichen Abgaben sind. Im Gegensatz zu gesetzlichen Abgaben und Steuern, die der Versorger in den Preis einrechnen MUSS, ist dieses bei den hier genannten Umlagen nicht so. Zahlungspflichtig ist hier der Versorger. Er KANN sich einen Teil oder auch alles von diesen Umlagen beim Kunden wiederholen, muss dieses aber nicht tun. Insofern hat er ein eigenes Ermessen anzuwenden und deshalb muss er seine Kunden unterrichten, wenn er die Preise aus diesem Grund verändert. Es ist heutzutage auch auch herrschende Meinung, dass bei einer Preisänderung aus einem solchen Grund (Umlagenerhöhung) ein Sonderkündigungsrecht besteht auch wenn viele Versorger versuchen, ihren Kunden einzureden, sie hätten ein solches nicht ( siehe hier: Versorger verweigern Kündigungsrecht bei Strompreiserhöhung )

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich wollte jetzt eigentlich die Rechnungen weiterhin anzweifeln, mir ausrechnen was ich wirklich zahlen müsste und dann das ganze gegenrechnen mit meinem monatlichen Betrag von 78 Euro. Soll heißen, ich bekomme ca. .200 Euro aus der Jahresabrechnung + 60 Euro pro Monat für die erhöhte Monatspauschale. Das würde für mich heißen, ich müsste ca. 3 Monate nicht zahlen.

2. Möglichkeit wäre, ich stelle meine monatlichen Zahlungen wieder auf 78 Euro um, weil die Erhöhung keinen Grund gehabt hat bzw. ich nicht informiert wurde. Am Ende des Jahres werde ich dann den ausstehenden Betrag mit der Jahresrechnung verrechnen, über den Restbetrag würde ich hitenergie verklagen.
Der zuerst beschriebene Weg hat den Vorteil, dass Sie nicht auf ein Agieren von hitenergie angewiesen sind. Die werden nämlich möglicherweise etwas länger brauchen, um auf Ihre jeweiligen Einwände zu reagieren und solange läuft weiterhin die Geldmaschine zu denen. Wenn Sie aber reagieren, müssen die sich deutlich schneller bewegen. Was die dann genau machen, kann man nicht immer voraussagen. Sollten Sie aber wie am Anfang beschrieben vorgehen, ist eine häufiger praktizierte Variante, dass der Versorger Sie aus dem aktuellen Vertrag kündigt. Sie sollten sehen, dass Sie zu diesem zeitpunkt keine größeren Guthaben mehr beim versorger haben, da sonst wieder Sie hinter dem Geld herlaufen müssen.
Bei der Verrechnung ist es so, dass die AGB der Versorger meist eine Verrechnung mit (noch nicht) anerkannten Ansprüche nicht zulassen. Ob man es trotzdem macht, muss jeder selbst entscheiden. Im Klagefall muss der Versorger ja damit rechnen, dass man im Rahmen einer Widerklage auch die Rechnung mit den "falschen" Preisen mit untgersuchen lässt und er da schlecht aussieht. Insofern ist wohl der Regelfall eher die Kündigung denn die Klage als Reaktion.

Daher erscheint mir der Weg, Widerspruch und eigene Rechnung mit der Bitte, die alte Rechnung entsprechend zu korrigieren und Kündigung Einzugsberechtigung als der richtige. Wann Sie dann was überweisen müssen Sie wie gesagt selbst entscheiden.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz