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EWE Kündigt EWE Sondervereinbarung H8. frech

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dromaius:
Hallo,

seit vielen Jahren weise ich als übernommener Überlandwerk Nord-Hannover AG Kunde die Preiserhöhungen zurück. In den ersten Jahren versuchte man mit Drohungen (Stromsperre) und später mit einem Mahnbescheid mich zur Zahlung der unbilligen Beträgen zu bewegen.
Achso, meine Abhläge werden auch nicht korrekt auf der Abschlussrechnung ausgewiesen.

Dieses Jahr bot man mir erst einen neuen Vertrag an und heute kam die Kündigung eine Tarifes "Ewe Sonderveinbarung H8 für Elektro-Speicherheizung mit 8 Stunden Ladezeit", den ich nicht habe, da ich nie einer Vertragsumstellung zugestimmt habe.

Die Kündigung wird als ordentlich betitelt, enthält aber keine Kündigungsgrund.

Besonders frech finde ich, direkt einen Vertrag über den "EWE Strom Haushalt und Speicherheizung mit 8 Stunden Ladezeit" dabei zulegen.

Der Kündigungseinspruch geht noch dieses Wochenende auf die Reise.

Gruß Dromaius

RR-E-ft:
Wenn man einen Sondervertrag abgeschlossen hat, in welchem das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Energieversorger nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, so kann der Energieversorger einen solchen Vertrag ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Einer Begründung bedarf eine solche ordentliche Kündigung nicht.

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung wird auch für den Kunden bestehen, der sich ebenfalls durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ohne Angabe einer Begründung aus dem Vertragsverhältnis lösen kann.

Der BGH hat wiederholt klargestellt, dass ein Energieversorger hinreichend  Anlass hat, in Betracht zu ziehen, sich durch eine Kündigung aus dem Vertragsverhältnis zu lösen, wenn der Kunde eines Sondervertrages einseitigen Preisänderungen widersprochen hat.

Fraglich kann in einem solchen Fall nur sein, ob der Versorger von einem  ordentlichen Kündigungsrecht frist- und ggf. formgerecht Gebrauch gemacht hat.
 

nachtspeicher99:
Hallo Dromaius,

da bin ich ja gespannt.... Darf somit auch auf meine Kündigung warten?

Da will sich die EWE somit ihrer unliebsamen Nachtspeicherkundschaft entledigen?

Ich habe immer schon den Sondervertrag H8 gehabt, seit 1998. Ab dem Jahr 2007 bin ich im Widerspruch. Ein Teil der Forderungen wird sicherlich verjährt sein, den Rest darf die EWE wohl einklagen...

Bin gespannt, ob die Kündigung kommt und auch wirksam ist/wird bzw. ob die ausstehenden Beträge nachfolgend eingeklagt werden... sind wohl ein paar Tausend Euro.

Falls die Kündigung wirksam wird, können die ihren ganzen H8 Kram hier abbauen (Rundsteuergerät, 2-Tarifzähler usw.) Dann wird auf jeden Fall gewechselt.

War klar, irgendwann können die Jungs nicht mehr anders?

Gruß

nachtspeicher99

khh:

--- Zitat von: nachtspeicher99 am 02. April 2014, 11:02:52 ---Da will sich die EWE somit ihrer unliebsamen Nachtspeicherkundschaft entledigen?
--- Ende Zitat ---

EWE wird sich wohl eher von Sonderverträgen mit einer unwirksamen AGB-Preisanpassungs-klausel lösen wollen. Üblicherweise geht einer Kündigung ein neues Vertragsangebot voraus
oder erfolgt gleichzeitig mit der Kündigung.


--- Zitat von: nachtspeicher99 am 02. April 2014, 11:02:52 ---... Ab dem Jahr 2007 bin ich im Widerspruch. Ein Teil der Forderungen wird sicherlich verjährt sein, den Rest darf die EWE wohl einklagen...
--- Ende Zitat ---

Sie werden doch wissen, aus welchem Grund Sie den Preiserhöhungen widersprochen haben. Wenn (wie zu vermuten ist) die verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam ist, dann dürfte eine Klage von EWE aussichtslos sein.


--- Zitat von: nachtspeicher99 am 02. April 2014, 11:02:52 ---Bin gespannt, ob die Kündigung kommt und auch wirksam ist/wird bzw. ob die ausstehenden Beträge nachfolgend eingeklagt werden... sind wohl ein paar Tausend Euro.
--- Ende Zitat ---

Wenn die Kündigung eines Sondervertrages form- und fristgerecht (siehe AGB) erfolgt, dann ist sie wirksam [vgl. Beitrag von RR-E-ft] !


--- Zitat von: nachtspeicher99 am 02. April 2014, 11:02:52 ---Falls die Kündigung wirksam wird, können die ihren ganzen H8 Kram hier abbauen (Rundsteuergerät, 2-Tarifzähler usw.) Dann wird auf jeden Fall gewechselt.
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie von der EWE Netz GmbH (die ist und bleibt Ihr Netzbetreiber!) den Abbau des "Kram" verlangen, dann stehen Sie ohne Stromanschluss und damit ohne Stromversorgung da.
Wenn Sie auf NT-Strom mit einem Zweitarifzähler für eine Speicherheizung angewiesen sind, dann gibt es praktisch keinen Alternativanbieter zur EWE Vertrieb GmbH (testen Sie es bei den Vergleichsportalen) ! :(

Gruß, khh

nachtspeicher99:
Hallo Khh,

ich nutze hier seit 6 Jahren einen Pelletheizofen, bin somit nicht auf Nachtspeicher angewiesen, wurde somit die letzten Jahre sowieso nicht benutzt. Somit könnte ich den Zähler austauschen lassen bzw. zu einem Anbieter mit günstigerem Tagstrom wechseln, ansonsten ist Alles nur eine mathematische Aufgabe.

Weiter wäre sowieso zu prüfen, ob EWE hier eine Monopolstellung hat und diese u.U. gesetzeswidrig ausnutzt, müsste mein Anwalt sich dann mit beschäftigen.

Wir werden sehen, wie es hier verläuft. So einfach werde ich es der EWE nicht machen...

Gruß

nachtspeicher99

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