Das Amtsgericht Waldbröl hat die Zahlungsklage eines Gasversorgers gegen einen Sonderabkommen- Gaskunden abgewiesen, da die Klageforderung durch wirksame Aufrechnung mit Rückforderungsnansprüchen erloschen sei. Ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot (entsprechend § 31 AVBGasV) hätte nicht entgegengestanden, weil die Berufung auf jenes rechtsmissbräuchlich sei.
Das Urteil ist veröffentlicht:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_waldbroel/j2014/15_C_128_13_Urteil_20140305.html