Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
berghaus:
Und jetzt die Frage, ob bei Weiterbestehen des Vertrages im neuen Lieferjahr ab dem 1.Monat weiter die Abschläge in der Höhe des ersten Lieferjahres erhoben werden und, wenn ja, ob das sein darf.
Bei Mietverträgen ist es ja auch so bei den Nebenkosten, dass deren Einzug erst mal ein paar Monate so weiterläuft und dann bei der Abrechnung der Nebenkosten die Abschlagshöhe angepasst wird.
Könnte hier durch die Formulierung 'Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt' vertraglich vereinbart sein,
dass die Abschläge in der Höhe der Zahlungen im ersten Lieferjahr kontinuierlich weiterzuzahlen sind, bis sich aus der Abrechnung etwas neues ergibt?
berghaus 10.04.14
stromer51:
Hallo,
in Antwort 96 hat Rehok dargelegt das ein 12. Abschlag innerhalb des ersten Versorgungsjahres eingezogen wird. Aber nur wenn keine Vertragskündigung zum Ablauf der ersten 12 Monate erfolgt ist.
Das sehe ich auch kritisch. Der Jahresbetrag von ersten Jahr wird durch 11 Monate geteilt. Am 01.11.
hat zB Almado sein zustehendes Geld bis zum 31.12. Soweit ok- wenn nach 12 Monaten eine Kündigung erfolgt.
Zieht er jetzt am 01.12. erneut Geld ein, weil keine Kündigung zum 31.12. erfolgte - ja was soll das.
Es ist doch ein 12. Abschlag innerhalb des ersten Vertragsjahres. Es erfolgt damit eine Überzahlung des Stromliefervertrags. (Abrechnungszeitraum ist in der Regel ein Jahr)
Das zweite Versorgungsjahr beginnt am 01.01. und die erste Abschlagszahlung wäre am 02.01. für den
13. Monat fällig.
Ob dann im zweiten Jahr wieder 11 Abschläge fällig sind, weis ich nicht. 12 Monate sind schon genug - keinen Tag länger.
@berghaus
Ob es richtig ist den einmal vereinbarten Abschlag auch über den 11. oder 12 . Monat hinaus weiter einzuziehen? Almado - ja, ich - nein, Richter - ? Ich hab nichts zu sagen und einen Richter gibts noch nicht.
Schlussfolgerung: Kunde mach was du für richtig hälst. Gibt ihm mehr Geld als ihm zusteht und warte dann
Monate auf das Guthaben oder begrenze die Geldforderungen nötigenfalls durch Rückbuchung.
mfg
hildet:
Oje, oje. Ich habe mich hier als totaler Neuling und Almado-"Betroffene" durch 7 Seiten gelesen. Wirklich hilfreich war auf jeden Fall das Telefonat mit dem Inkassobüro. Das ist doch eine glasklare und m. E. eindeutige Aussage, die mir bei meinem fristgerecht gekündigten Vertrag hilft, die Forderung nach dem 12. Abschlag abzulehnen. Ich habe das Power Pack B 4200 und der Jahresbetrag war mit 11 Abschlägen eindeutig bezahlt.
khh:
--- Zitat von: hildet am 19. Juni 2014, 09:54:57 ---... Wirklich hilfreich war auf jeden Fall das Telefonat mit dem Inkassobüro. Das ist doch eine glasklare und m. E. eindeutige Aussage, die mir bei meinem fristgerecht gekündigten Vertrag hilft, die Forderung nach dem 12. Abschlag abzulehnen. Ich habe das Power Pack B 4200 und der Jahresbetrag war mit 11 Abschlägen eindeutig bezahlt.
--- Ende Zitat ---
Hallo hildet,
was das Inkassobüro - am Telefon ::) - so von sich gibt, hat doch absolut keinen Wert; zudem ist von diesem Interessenvertreter des Versorgers doch wohl kaum eine "neutrale" Auskunft zu erwarten.
§ 41 Abs. 2 Satz 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt - Zitat: "Wird eine Vorauszahlung vereinbart,
muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums ... richten".
Das bedeutet, wenn ein Paketpreis oder ein wie vorstehend zu prognostizierender Verbrauch bereits mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist, dann kann ein 12. Abschlag nicht rechtmäßig sein; egal, was der Versorger womöglich irgendwo geschrieben hat. Ob der Vertrag gekündigt wurde oder nicht, ist dabei völlig bedeutungslos.
Mit DIESER Argumentation würde ich eine geforderte 12. Abschlagszahlung im Lieferzeitraum zurückzuweisen !
Gruß, khh
scooter44:
@hildet Es ist immer ratsam, mit sogenannten Inkassobüros generell nicht zu telefonieren!
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