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Autor Thema: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket  (Gelesen 54445 mal)

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Offline sylle

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #30 am: 11. März 2014, 14:40:51 »
Hallo Ihr Lieben,
ich melde mich dann auch noch einmal zu Wort - nur einfach mal so zur Info:

Ich bin ja jetzt - glücklicherweise - aus dem Vertrag mit Almado seit 01.03. d.J. raus - auch ich habe mir den von Almado 12. Abschlag zurückbuchen lassen. ABER - aus unserem Vertrag geht eindeutig hervor, daß der Gesamtjahresverbrauch auf 11 Monate umgerechnet worden ist, d.h. die erste Zahlung wurde von Almado am 01. März 2013 eingezogen und die letzte war damit am 01/02. Januar 2014 fällig.

Und jetzt, droht mir Almado doch tatsächlich mit der Inkassostelle  :P Ich habe denen heute erst einmal ein Schreiben geschickt mit einer Kopie unseres Vertrages, aus dem eindeutig hervorgeht, daß 11 Abschläge bezahlt werden müssen!!!! Weiterhin habe ich mal eben eine "Abschlussrechnung" erstellt und denen kurz erklärt, daß ich auch ohne die 12. Zahlung ein Guthaben von über 870,00 Euro habe, welches die an mich bezahlen müssen  :D

Jetzt bin ich mal gespannt, wie die mir die 12. Abschlagszahlung begründen wollen?! Ich habe denen jetzt schon in sage und schreibe 3 Briefen auf irgendwelche Mahnungen geantwortet und denen versucht, das zu erklären. DIE VERSTEHEN IHRE EIGENEN VERTRÄGE NICHT  ;D

lg
sylle

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #31 am: 11. März 2014, 14:51:37 »
 ;D DIE WOLLEN DIE NICHT VERSTEHEN! :D     Und die sind ja auch nicht immer zu verstehen!

Und es gibt Leute, die behaupten, die Formulierungen wären bewußt immer böse Absicht!

berghaus 11.03.14
« Letzte Änderung: 11. März 2014, 14:56:40 von berghaus »

Offline khh

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« Antwort #32 am: 11. März 2014, 15:01:47 »
@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(

Ich weiss nicht, warum SIE bei Beiträgen von @berghaus in letzter Zeit immer so einen "aggressiven Unterton" verwenden müssen,  obwohl diese oftmals durchaus eine Berechtigung haben. ...

Insofern sind aber überhebliche Abqualifizierungen anderer User sicher nicht angebracht.

@bolli,
da verwechseln Sie wohl Ursache und Wirkung für den Ihrerseits unterstellten "aggressiven Unterton"  -  ich bin dafür jedenfalls nicht der Auslöser:

@ khh

... Frage von filzstift001 haben Sie ... nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme bei der Auslegung von Almadoschriftsätzen zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick!

Niemand erkennt den Beiträgen von @berghaus "eine Berechtigung" ab, hilfreiches für die betroffenen Almado-Kunden konnte ich diesen Beiträgen bisher allerdings kaum entnehmen. 

Und solche Freundlichkeiten wie "überhebliche Abqualifizierungen anderer User" können schnell mal auch zum Bumerang werden. :)



Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #33 am: 11. März 2014, 15:19:01 »
So ist es. Aber das haben Sie doch auch je nachdem, wann Ihr Vertrag zu laufen beginnt. Fängt er im Spätherbst an, reichen die Abschläge in Proportion zum Verbrauch, der im Winter ja höher ist, möglicherweise gar nicht aus .........
@bolli, aber ja, vom Hundertsten ins Tausendste, wer das auch noch berücksichtigen will, muss halt im Herbst seinen Vertrag abschliessen. Wer mit Holz heizt muss gegebenenfalls sogar lange bevor er es verbrennt kaufen und bezahlen.

Es ging um 11 oder 12 Abschläge. Beides ist möglich und wenn sonst alles korrekt ist, ist weder das eine noch das andere zu beanstanden. Wer spitzfindig rechnet fährt mit "Methode 11" geringfügig besser. s.o.

Offline khh

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #34 am: 11. März 2014, 15:36:30 »
... Und es gibt Leute, die behaupten, die Formulierungen wären bewußt immer böse Absicht!

Na klar, alles nur Missverständnisse und tatsächlich gar nicht von almado/365 AG so geplant und überhaupt nicht gewollt!  ::)   ::)   ::)
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Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #35 am: 11. März 2014, 16:10:00 »
Wer spitzfindig rechnet fährt mit "Methode 11" geringfügig besser. s.o.
Hm, haben Sie sich jetzt vertan oder ich was nicht verstanden ? Nach Ihrer obigen Darstellung sollte ich als Kunde doch wohl die "Methode 12" bevorzugen, um nicht zu viel vorauszuzahlen, oder ???

Es ist echt nicht einfach, bei den ganzen Diskussionsfeldern den Überblick zu behalten.  ;)


@bolli,
da verwechseln Sie wohl Ursache und Wirkung für den Ihrerseits unterstellten "aggressiven Unterton"  -  ich bin dafür jedenfalls nicht der Auslöser:
Jeder mag sich aus den GESAMTEN Beiträgen der letzten Zeit zwischen Ihnen beiden seinen eigenen Reim darauf machen.

Niemand erkennt den Beiträgen von @berghaus "eine Berechtigung" ab, hilfreiches für die betroffenen Almado-Kunden konnte ich diesen Beiträgen bisher allerdings kaum entnehmen. 

Und solche Freundlichkeiten wie "überhebliche Abqualifizierungen anderer User" können schnell mal auch zum Bumerang werden. :)
Ich stelle nur fest, dass Sie, obwohl Sie zugegebenermaßen auch sehr viel hilfreiches beizutragen haben, in der letzten Zeit häufiger SEHR gereizt reagieren, sobald jemand eine andere Meinung als Sie selbst hat. Ich erspare mir hier Einzelbeispiele.
Dabei wissen wir beide, dass es zu vielen Dingen, die wir hier diskutieren, noch keine gesicherten Aussagen geschweige denn eine gesicherte Rechtssprechung gibt. Also sind beides MEINUNGEN, die man äußern können sollte, auch wenn der andere sie möglicherweise anders sieht. Und diese dann direkt mit abqualifizierenden Bemerkungen zu versehen, ist für keinen hilfreich, auch nicht für unsichere Forumsteilnehmer. Diese Aussage gilt nicht nur aus Ihrer Richtung in Richtung berghaus (wie Sie Sie immer wieder von sich geben) sondern auch in umgekehrter Richtung.
Versuchen Sie einfach mehr sachlich und weniger persönlich zu argumentieren, da sind Sie besser drin. Das soll aber nichts mit hellseherischen Fähigkeiten zu tun haben, wie Sie sie in letzter Zeit des öfteren (vor allem im Almado-Thread) von sich gegeben haben.
Und nun soll's damit auch gut sein.



Offline khh

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« Antwort #36 am: 11. März 2014, 16:20:48 »
... Ich stelle nur fest, dass Sie, ..., in der letzten Zeit häufiger SEHR gereizt reagieren, sobald ...

Richtig, das gebe ich zu, aber für eine solche Reaktion gab und gibt es auch reichlich Anlass, weil viele Themen "totgeschwafelt" werden, was für die Hilfesuchenden NICHTS bringt.  :(
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Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #37 am: 11. März 2014, 16:36:07 »
Wer spitzfindig rechnet fährt mit "Methode 11" geringfügig besser. s.o.
Hm, haben Sie sich jetzt vertan oder ich was nicht verstanden ? Nach Ihrer obigen Darstellung sollte ich als Kunde doch wohl die "Methode 12" bevorzugen, um nicht zu viel vorauszuzahlen, oder ???
Es ist echt nicht einfach, bei den ganzen Diskussionsfeldern den Überblick zu behalten.  ;)

Es ist wirklich nicht einfach!  ;) Die Methode mit 11 Abschlägen, bei der die Gesamtsumme durch 12 dividiert wird! Hier nochmal die feinen Unterschiede mit dem bekannten Beispiel ... und die mittlere Variante ist es:
Division              11 12 12
Abschläge          11 11 12
------------------------------------------
1                 45 41 41
2                 45 41 41
3                 45 41 41
4                 45 41 41
5                 45 41 41
6                      45 41 41
7                 45 41 41
8                 45 41 41
9                 45 41 41
10                 45 41 41
11                 45 41 41
12                  0 0 41
Abrechnung         -5 39 -2
------------------------------------------
Gesamtpreis            490     490     490


Offline Filzstift001

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #38 am: 11. März 2014, 19:31:08 »
Meine Frage wurde bereits ganz am Anfang sehr souverän von khh beantwortet. Ich habe 11 Abschläge zu jeweils 89€ bislang bezahlt und komme somit ca. auf die Gesamtsumme (Paket mit 4200kWh*23,19cent/kWh (Arbeitspreis) von 973,98 €.

Jetzt bin ich nur gespannt, ob es mir wie dem User sylle geht und ich bald ein Schreiben vom Inkasso Unternehmen erhalte, da ich den 12. geforderten Abschlag nicht bezahlt habe. Nur noch Mal zur Sicherheit: Eine "Überzahlung durch Abschläge" darf Almado nicht verlangen, oder? In meiner Auftragsbestätigung steht nämlich leider nichts von 11 Abschlägen.

Eine fristlose Kündigung (Vertrag läuft nur noch bis 31.03.2014) wäre wahrscheinlich ebenfalls die Folge.

Sollte dieser Fall eintreffen, benötige ich sicherlich auch nochmals fachkundigen Rat, wie man gegen eine nicht berechtigte Kündigung und ggf. dem Inkasseunternehmen am besten vorgeht.

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #39 am: 12. März 2014, 02:43:05 »
@filzstift

khh hat tatsächlich Ihre  Frage bereits ganz am Anfang sehr souverän beantwortet, obwohl man um darauf zu kommen, sicher nicht überaus große Fähigkeiten haben muss.

Daran, dass die Diskussion noch fortgesetzt wurde, ist,  - es tut mir leid, das sagen zu müssen-,
Plus schuld.


Zitat
von plus in Antwort #3, wo er die Erläuterung von Almado zur Abschlagsberechnung erklärt.
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung

 #  Einfach mal lesen!  #
Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket!
Die vorausgerechnete Gesamtsumme geteilt durch 12 gibt den Abschlagsbetrag.
11 Abschläge sind zu bezahlen. Nach dem 12. Monat wird abgerechnet. Stimmt dann die Vorausrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch überein ergibt das dann eine Schlusszahlung in Höhe des Abschlags.

Zunächst sollte man bei den Begriffen der Vorlage bleiben.

Dort ist die vorausgerechnete Gesamtsumme der Abschlagsbetrag.

Wenn man den Abschlagsbetrag (wie in den Mustern) durch 12 teilt ergeben sich die 12 Abschläge.

Und nun kommt der Hauptfehler in Plus's Betrachtungsweise.
Von den 12 Abschlägen wird einer weggenommen und landet in der Abrechnung.
Das ist einfach falsch und das nicht nur deswegen, weil man diesen 12. Teilbetrag (sprachlich gesehen) dann nicht mehr als vorauszuzahlenden Abschlag bezeichnen kann.

An dieser Betrachtungsweise hält er trotz meiner ausführlichen Erläuterungen in Antwort # 9 fest:
1.11.  Abschlag   99,88 €
Abrechnung        99,82 €

Dasselbe in Antwort #24
                    11  109   100
Abrechnung/ 12      1   100

und in Antwort #
Division             11   12   12
Abschläge            11   11   12
------------------------------------------            
1                   45   41   41
2                   45   41   41
3                   45   41   41
4                   45   41   41
5                   45   41   41
6                       45   41   41
7                   45   41   41
8                   45   41   41
9                   45   41   41
10                   45   41   41
11                   45   41   41
12                    0   0   41
Abrechnung    -5   39   -2

Zitat von Plus: „Die mittlere Variante ist es!“

Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben,
bei Almado nicht!


Ich habe den Eindruck, dass khh (Laber, Laber, Laber)und Plus beim Lesen meiner (sorgfältig verfassten)Beiträge sich so sehr aufregen, dass Sie nicht in der Lage sind, diese sorgfältig zu lesen, auch wenn darin überhaupt keine ironischen Bemerkungen enthalten sind.

berghaus 12.03.14

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #40 am: 12. März 2014, 10:56:30 »
@berghaus, "oberpeinlich" kann man noch steigern wie man sieht. Es macht keinen Sinn mit Ihnen über Ihre "(sorgfältig verfassten)Beiträge" zu diskutieren. Behalten Sie Ihre Meinung und Ihren Glauben. Nur noch dazu:
Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 

4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #41 am: 12. März 2014, 11:12:08 »
@berghaus
Ich sage es an dieser Stelle mal, obwohl man es auch woanders hinschreiben könnte.
Auch wenn ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass Ihnen bei gewissen Aussagen der beiden von Ihnen genannten User der sogenannte Hut hochgeht, versuchen Sie doch bitte, bei Ihren Antworten zumindest auf die Benennung persönlicher Merkmale dieser User zu verzichten und kommentieren Sie meinetwegen SACHLICH deren Argumente (was Sie sehr oft ja auch tun, aber fast immer mit einem persönlichen Detail garniert (Laber, laber, laber etc.). Die persönliche Einordnung kann doch jeder für sich im stillen Kämmerlein machen. Ich muss ja auch öfters an mich halten und zugegebenermaßen gelingt es mir nicht immer (aber immer öfter) "das Beiwerk" zu ignorieren. Vielleicht entzieht man der ganzen Diskussion so ein wenig die Schärfe, die den anderen.
Lesern gar nichts inhaltliches bringt. Danke für Ihr Verständnis.

Nur noch dazu:
Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 

4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet.

An DIESER Stelle darf aber mit großer Gewissheit mal eine Interpretation zu Gunsten des Verbrauchers vorgenommen werden. Wenn ich einen kalkulierten Verbrauch habe und auf dieser Basis ein kalkulierter Gesamtpreis errechnet wird, der dann im Abschlagsverfahren erhoben wird und die Nachrechnung ergibt, dass diese Summe mit 11 Teilbeträgen vollständig beglichen ist, dann wird der Versorger mir mit Ihrer o.g. Formulierung mit Sicherheit nicht noch einen weiteren 12. Teilbetrag VOR der Vertragsabrechnung "aus der Tasche" ziehen und damit eine Überzahlung herbeiführen, OHNE abgerechnet zu haben. Er darf gerne einen 12. Teilbetrag (nämlich einen Schlussbetrag) NACH der Abrechnung einziehen, so sich denn ein Saldo zu seinen Gunsten ergibt. Mehr aber auch gewiss nicht. Wer aus der obigen Formulierung was anderes lesen will ist selbst Schuld.

Offline Didakt

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #42 am: 12. März 2014, 11:22:35 »
Off topic

@ berghaus

Zitat von: Ihnen
Daran, dass die Diskussion noch fortgesetzt wurde, ist,  - es tut mir leid, das sagen zu müssen-,
Plus schuld.

Hören Sie endlich auf, noch weiteren Müll zu produzieren. Sonst muss ich meine zurückgenommene Kritik reaktivieren und ergänzen.

Übrigens, die "Duden-Schule" kann man kostenfrei besuchen. Aus dem o. a. Satz käme dann evtl. folgendes heraus:

"Die Fortsetzung der Diskussion ist @ PLUS geschuldet.  Es tut mir leid, das sagen zu müssen." :D

Es liegt an Ihnen, ob eine Fortsetzung folgt!


Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #43 am: 12. März 2014, 11:36:52 »
@bolli, Ihre Auslassung "Verständnis und Hut hochgehen", steht im Widerspruch zum formulierten Anspruch. Wenn man nicht Recht hat, gefällt einem das nicht unbedingt. Es zeigt aber keine Souveränität wenn man dann unsachlich auf diese Weise einen Ausgleich für sich sucht. 
An DIESER Stelle darf aber mit großer Gewissheit mal eine Interpretation zu Gunsten des Verbrauchers vorgenommen werden. Wenn ich einen kalkulierten Verbrauch habe und auf dieser Basis ein kalkulierter Gesamtpreis errechnet wird, der dann im Abschlagsverfahren erhoben wird und die Nachrechnung ergibt, dass diese Summe mit 11 Teilbeträgen vollständig beglichen ist, dann wird der Versorger mir mit Ihrer o.g. Formulierung mit Sicherheit nicht noch einen weiteren 12. Teilbetrag VOR der Vertragsabrechnung "aus der Tasche" ziehen und damit eine Überzahlung herbeiführen, OHNE abgerechnet zu haben. Er darf gerne einen 12. Teilbetrag (nämlich einen Schlussbetrag) NACH der Abrechnung einziehen, so sich denn ein Saldo zu seinen Gunsten ergibt. Mehr aber auch gewiss nicht. Wer aus der obigen Formulierung was anderes lesen will ist selbst Schuld.
Sie haben an "DIESER Stelle" grundsätzlich recht. Der Versorger sieht das eventuell anders.
Es handelt sich um eine PAKET-Abnahme. Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.

Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #44 am: 12. März 2014, 13:23:09 »
Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.

Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.
Was interpretieren Sie denn nun schon wieder hier rein ?  Woraus soll sich denn für den Versorger ein geschätzter Mehrverbrauch ergeben ? Der hat die Vorjahresverbauchszahl und schaut, ob der angegebene geschätzte Verbrauch realistisch erscheint und wenn nicht (falls er zu gering sein sollte) passt er die Zahl an. Und mehr gibt's nicht. Woraus soll sich denn Ihrer Meinung nach dieser von Ihnen ins Spiel genrachte zusätzliche Mehrverbrauch ergeben?
Und darüber hinaus glaube ich auch, dass hier was missverstanden wird. Meine SÄMTLICHEN Abschlagszahlungen werden zur Verrechnung mit meinem tatsächlichen Verbrauch genutzt. Nicht nur dieser vermeintliche 12. Abschlag. Von daher würde ich das sehr gelassen sehen, wenn mir der Versorger da eine andere Formulierung unterschieben will. ICH würde das so interpretieren, dass die 12. Zahlung die ENDGÜLTIGE Verrechnung mit meinem Verbrauch ist.

Es dürfte dem Versorger schwerlich gelingen, eine Erläuterung seiner Vertragsklauseln in der Weise zu tätigen, dass in Wirklichkeit nicht die kalkulierte Gesamtsumme, die er ja auch in seinem Angebot ausgewiesen hat, zu zahlen ist sondern in Wirklichkeit eine um einen Abschlag höhere Summe (die sich dann angeblich aus einer möglicherweise missverständlichen Sternchenformulierung ergibt). Da dürfte wohl ganz schnell die "Irreführung des Verbrauchers" Variante ziehen, und nicht die "Vertrag ist Vertrag"-Variante, die Sie nun ins Spiel bringen. 
Mal ganz davon abgesehen, ob diese Aussage auf der Vertragsbestätigung bzw. Abschlagszahlungsmail überhaupt Vertragsbestandteil ist.  ;)

Aber wie schon mal geäußert wurde: Der Versorger Almado kann hier durchaus noch den einen oder anderen Tipp bekommen, an den er vielleicht noch gar nicht gedacht hat (wohlgemerkt, der hat ja bisher noch fast gar nicht in irgendeiner Weise zu bestimmten Dingen Stellung genommen und wir diskutieren hier die Dörfer rauf und runter, weil manche noch mehr um die Ecke denken als (möglicherweise) Almado). Die behalten einfach das Geld ein (Bonus) oder buchen zusätzlich ab (12. Abschlag) und gut ist. Ne Begründung liefern die doch gar nicht. Warum muss man da jetzt die ganze Zeit um die Ecke spekulieren und den Leuten dann auch noch sagen, sie müssen ggf. alles bei der Schlichtungsstelle vortragen, um ihren Anspruch begründen zu können ? 8)
« Letzte Änderung: 13. März 2014, 08:46:51 von bolli »

 

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