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Autor Thema: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket  (Gelesen 54446 mal)

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Offline khh

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Laber,  laber,  laber .....   ::)   ::)   ::)

Die Thread-Frage ist in Antwort #1 und 2# längst aufgeklärt !  ;D
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Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #16 am: 10. März 2014, 03:14:47 »
@ khh
Zitat
von Filzstift001 Eingangsfrage...
Stimmt auch, da ich bereits 11 Abschläge bezahlt habe und daher der Auffassung bin, das der 12. Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird.
Aber ist dies auch so? Leider hat uns Almado nie die Gesamtanzahl der Abschläge mitgeteilt, sondern uns nur bei Vertragsbeginn mitgeteilt:
Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
 Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.
Was meint Ihr? Soll ich den 12. Abschlag jetzt noch bezahlen?

Genau diese Frage von filzstift001  haben Sie und Plus nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme bei der Auslegung von Almadoschriftsätzen zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick!

Und auch hier, behaupte ich, ist das von Almado nicht böse Absicht, sondern sprachliches Unvermögen!
Sowie in dem Satz: "Soweit nicht anderweitig vereinbart!" - Der macht an sich schon keinen Sinn!
Und ich möchte noch hinzufügen: "Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almao-ENERGY." ist auch nur unsauber formuliert.

berghaus 10.03.14


« Letzte Änderung: 10. März 2014, 03:24:16 von berghaus »

Offline khh

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #17 am: 10. März 2014, 05:15:01 »
@ khh
Zitat
von Filzstift001 Eingangsfrage ...
Was meint Ihr? Soll ich den 12. Abschlag jetzt noch bezahlen?
Genau diese Frage von filzstift001  haben Sie ... nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme ... zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick! ...
[farbliche Hervorhebungen durch khh]

Dazu die Antwort des Fragestellers:

... Ich habe kein Problem damit ..., sondern nur damit, dass ich mir nicht sicher war, wie viele Abschläge zu entrichten sind. Aber da hat khh ja die perfekte Antwort bereits geliefert.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(

khh
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Offline findus14472

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #18 am: 10. März 2014, 10:52:55 »
Im Eifer der Gefechte ist leider meine Frage vom 9.3.2014 untergegangen oder es konnte sie niemand beantworten. Nun mein neuer Versuch:
In den derzeit geltenden AGB von immergrün steht u.a.:
 "Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen."
Ist jemandem bekannt, seit wann diese AGB-Änderung gilt? In den AGB vom Oktober 2013 war dieser Passus noch nicht vorhanden.
Müsste diese AGB-Änderung den Kunden -mit Widerspruchsmöglichkeit-  mitgeteilt werden ?
Vielen Dank. Gruß Gerd

Offline khh

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #19 am: 10. März 2014, 11:21:04 »
Müsste diese AGB-Änderung den Kunden -mit Widerspruchsmöglichkeit- mitgeteilt werden ?

Hallo findus14472,

das reicht noch nicht mal als Minimal-Erfordernis  -  siehe bspw. hier:  http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=21&pp=4&art=6&lexi=recht&a=&find=AGB_fingierteAenderung !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 10. März 2014, 12:19:05 von khh »
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Offline findus14472

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #20 am: 10. März 2014, 14:52:24 »
Hallo khh,
vielen Dank für die Super-Info. "immergrün"/Almado versucht offensichtlich immer zu ihrem Vorteil die Unwissenheit der Kunden auszunutzen. In so einer aggressiven Form kenne ich das von keiner anderen Firma.
Gruß Gerd

Offline stromer51

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #21 am: 10. März 2014, 15:39:04 »
@findus 14472,

die zitierte Klausel aus den aktuellen AGB § 10(2) trifft sie doch gar nicht. Irgendwann nach Oktober 2013
wurde sie erst in die AGB aufgenommen.
Es sei denn das ihnen per mail diese neuen AGB zugesandt wurden. Ist aber eher unwahrscheinlich, es laufen
noch 2 Verträge bei mir und da kam nichts.

Die genaue Handlungsanweisung auf das Verlangen nach Selbstüberweisung steht auch schon hier im Forum, nur suchen hilft weiter.
In Kurzform Lastschrift ist Bestandteil des Vertrages. Wenn du lieber Vertragspartner kein
Geld mehr von meinem Konto willst - Pech gehabt. Bis zur ersten Mahnung warten, dann Widerspruch und
vertragsgerechtet Verhalten verlangen. Dann mal sehen wer zuerst aufgiebt. Nicht von Drohungen einschüchtern lassen. Alles nur Mache um an Geld zu kommen. Wer das einmal begriffen hat das die nicht vor Gericht ziehen (wenn der Kunde im Recht ist)  bleibt ruhig und gelassen.
Und es braucht auch niemand zu befürchten das der Strom abgedreht wird. Das kostet der 365 AG schon wieder Geld und das will man doch lieber behalten. So bleibt es höchstens bei der Netzabmeldung.
Die gelieferte Ware Strom müssen sie dann doch irgenwann noch bezahlen, aber vielleicht ist das schon nach
den 365 Versorgungstagen und dann könnten sie gleich noch den Bonus mit abziehen.

mfg
« Letzte Änderung: 10. März 2014, 15:44:28 von stromer51 »

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #22 am: 11. März 2014, 08:25:20 »
@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(
Ich finde diesen "aggressiven Unterton", den Sie mittlerweile bei fast jedem Einwand des users @berghaus an den Tag legen, völlig unangebracht.

In meinen verschiedenen Verträgen in den letzten Jahren haben ausschließlich ALLE Versorger bei ihren Abschlagsrechnungen darauf geachtet, dass bei Vertragsende die gesamte kalkulierte Vertragssumme auch per Abschlag/Vorauszahlung gezahlt war. Allerdings haben sie diese Abschläge saubererweise durch Division durch 11 ermittelt. Es wurde lediglich der Hinweis gegeben, dass als letztes noch eine Abschlagsrechnung erfolgt. Die extraenergie-Gruppe stellt das z.B. so dar:

Zitat
Berechnung der Abschlagszahlungen
Zu Beginn des Vertrages errechnen wir Ihren durchschnittlichen Strom- oder Gasverbrauch, also Ihren
monatlichen Abschlagsbetrag.
Die jährlichen Verbrauchskosten für unsere HitStrom- und HitGas-Tarife, geteilt durch die Anzahl der
Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1
Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage der Abschlagsbeträge. Der errechnete Bruttowert wird
auf den vollen Betrag gerundet. Die Summe der jährlichen Verbrauchskosten ergibt sich aus Ihrem
jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Der Bonus/die Frei-kWh werden in der
Berechnung der Abschlagsbeträge nicht berücksichtigt, da diese erst nach 12 Monaten Belieferungszeit
mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet werden.

Beispielrechnung
Arbeitspreis 2.000 kWh x 20,00 ct/kWh = 400,00 Euro
Grundpreis 7,50 Euro x 12 Monate          = 90,00 Euro

Summe                                      = 490,00 Euro : 11 = Betrag neue Abschlagszahlung = 44,55 Euro
gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) = 45,00 Euro
Insofern sehe ich berghaus Einwand als durchaus berechtigt an. Man muss sehen, auf welche Art der einzelne Versorger SEINEN Abschlag berechnet. Wenn man sich allerdings anschaut, mit welchen Werter der Versorger selbst bei seiner Abschlagsmitteilung gearbeitet hat, kann man ja nachvollziehen wie DER VERSORGER gerechnet hat. bei den Beispielen von Almado hier im Forum konnte man mehrfach nachvollziehen, dass Almado bereits mit 11 Zahlungen die kalkulierte Zahlungssumme erreicht hatte und mit der trotzdem vorgenommenen 12 Abbuchung immer eine Überzahlung erfolgte. Praktisch für Almado, aber nur möglich, wenn der Kunde es akzeptiert.
Also einfach mal die Almadoabschlagszahlung mit 11 multiplizieren und schauen, ob das Ergebnis dann die kalkulierte Gesamtsumme ist. Meist wurde diese in der Mail zu den Abschlagszahlungen auch genannt, ansonsten kann man sie, wie von khh oben dargestellt, selbst errechnen.

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #23 am: 11. März 2014, 09:25:30 »
@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(
Ich weiss nicht, warum SIE bei Beiträgen von @berghaus in letzter Zeit immer so einen "aggressiven Unterton" verwenden müssen, obwohl diese oftmals durchaus eine Berechtigung haben.

Bei meinen verschiedenen Verträgen der letzten Jahre bei unterschiedlichen Versorgern haben diese IMMER darauf geachtet, dass der kalkulierte Gesamtpreis (ohne Bonus) mit den Abschlagszahlungen bis zum Vertragsende vollständig gezahlt war. Mit der Abrechung als 12. "Zahlung" erfolgte lediglich immer die "Schlußkorrektur" dieser Berechnungen. Nur haben diese Versorger das nicht nur transparent in Beispielen dargestellt sondern auch korrekt durchgeführt. Ein Beispiel der Extraenergiegruppe:

Zitat
Berechnung der Abschlagszahlungen
Zu Beginn des Vertrages errechnen wir Ihren durchschnittlichen Strom- oder Gasverbrauch, also Ihren
monatlichen Abschlagsbetrag.
Die jährlichen Verbrauchskosten für unsere HitStrom- und HitGas-Tarife, geteilt durch die Anzahl der
Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1
Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage der Abschlagsbeträge. Der errechnete Bruttowert wird
auf den vollen Betrag gerundet. Die Summe der jährlichen Verbrauchskosten ergibt sich aus Ihrem
jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Der Bonus/die Frei-kWh werden in der
Berechnung der Abschlagsbeträge nicht berücksichtigt, da diese erst nach 12 Monaten Belieferungszeit
mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet werden.

Rechenbeispiel:
Arbeitspreis 2.000 kWh x 20,00 ct/kWh = 400,00 Euro
Grundpreis 7,50 Euro x 12 Monate          = 90,00 Euro
Preis für Ökostrom = 0 Euro
Preis für Preisfixierung = 0 Euro
Summe                                                = 490,00 Euro : 11 = Betrag neue Abschlagszahlung = 44,55 Euro
gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) = 45,00 Euro
Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht. Das haben sie so angegeben und auch so durchgeführt.  Es ist anhand der vom Versorger mitgeteilten Abschlagssumme und der mitgeteilten (oder hilfsweise selbst berechneten Gesamtsumme wie oben von khh erläutert) nachzuvollziehen, wie der Versorger rechnet

In diesem Thread wurde in Antwort #43 und teilweise sich ergebend aus Antwort #13 dargestellt, das Almado rechnerisch mit 11 Abschlägen die kalkulierte Summe erreicht und mit dem 12. Abschlag eine Überzahlung eingezogen wurde. DIESES muss und sollte natürlich nicht toleriert werden.

Insofern sind aber überhebliche Abqualifizierungen anderer User sicher nicht angebracht.

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #24 am: 11. März 2014, 10:29:09 »
Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht.
@bolli, richtig! ... und ist das so in Ordnung? Ob mit 11 oder 12 Abschlägen gearbeitet wird sagt noch nichts über richtig oder falsch aus. Beide Möglichkeiten gibt es. Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.

Abschläge         11    12
--------------------------------------   
1                109   100
2                109   100
3                109   100
4                109   100
5                109   100
6                109   100
7                109   100
8                109   100
9                109   100
10               109   100
11               109   100
Abrechnung/ 12     1   100
-------------------------------------
Gesamtpreis     1200  1200

oder mit Ihren Zahlen:

Abschläge                         11          12
----------------------------------------------------
1                                 45          41
2                                 45          41
3                                 45          41
4                                 45          41
5                                 45          41
6                                 45          41
7                                 45          41
8                                 45          41
9                                 45          41
10                                45          41
11                                45          41
Abrechnung/ 12                    -5          39
---------------------------------------------------
Gesamtpreis                      490         490
« Letzte Änderung: 11. März 2014, 10:42:45 von PLUS »

Offline Didakt

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #25 am: 11. März 2014, 10:46:37 »
Zitat von: Plus
Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.

@ Plus, das ist nicht spitzfindig argumentiert. Nein, die meisten Versorger wenden diese Form der Abschlagszahlung an! Mein jetziger macht da eine Ausnahme, weil er im Nachmonat einzieht. Dadurch ändert sich das Prinzip aber nicht! Wenn also die geleisteten 11 Abschlagszahlungen die Verbrauchskosten annähernd abdecken, läuft die Abschlussrechnung auf ein Saldo nahe null aus. Wenn Sie mir nicht glauben können, stelle ich Ihnen hier beispielhaft eine typische Jahresverbrauchsrechnung ein!

Offline PLUS

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #26 am: 11. März 2014, 10:58:13 »
@ Plus, das ist nicht spitzfindig argumentiert. Nein, die meisten Versorger wenden diese Form der Abschlagszahlung an! Mein jetziger macht da eine Ausnahme, weil er im Nachmonat einzieht. Dadurch ändert sich das Prinzip aber nicht! Wenn also die geleisteten 11 Abschlagszahlungen die Verbrauchskosten annähernd abdecken, läuft die Abschlussrechnung auf ein Saldo nahe null aus. Wenn Sie mir nicht glauben können, stelle ich Ihnen hier beispielhaft eine typische Jahresverbrauchsrechnung ein!
@Didakt, was wollen Sie mir damit jetzt mitteilen? Das ist doch logisch, dass wenn mit 11 Abschlagszahlungen der Verbrauch bereits bezahlt ist, dass dann bei der Endabrechnung der Saldo Null ist. "Spitzfindig" ist, wenn man dann feststellt, dass die vorausgerechnete Energie schon vollständig bezahlt ist bevor man sie vollständig verbraucht hat.

Ist jetzt Methode 11 oder 12 korrekter??? Was solls!!!  Das ist für mich ein wirklich nebensächliches Kriterium bei der Wahl eines Versorgers!

Offline Didakt

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #27 am: 11. März 2014, 11:31:24 »
Zitat von: Ihnen
"Spitzfindig" ist, wenn man dann feststellt, dass die vorausgerechnete Energie schon vollständig bezahlt ist bevor man sie vollständig verbraucht hat.
Das ist nicht "spitzfindig", das ist Fakt! Das wollte ich Ihnen mitteilen! ;D Aber es lohnt nicht , über die Normalität weiter zu diskutieren. :)

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #28 am: 11. März 2014, 12:26:48 »
Ich hatte in meinem Beitrag Antwort #14 (Finde ich nicht!)das schon so dargestellt.

Mir ging es darum, ganz sachlich aufzuzeigen, warum die Erläuterungen von Almado für den Kunden verwirrend sind und sprachlich falsch sind.

Ich teile nicht die Ansicht von Plus in seiner Antwort #12, dass Almado zum Ausdruck bringen will, dass der 12. Teil des Abschlags(gesamt)betrages erst mit der Abrechnung erhoben wird.
Zitat
Aus FAQ von Almada
In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert.

Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.

Verwirrend ist, dass in beiden Musterrechnungen durch 12 geteilt wird und in dem zweitletzten Absatz derFAQ das Teilen durch 12 (als etwas Besonderes) nur für ältere Verträge gilt.

Die Aussage ‚Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat‘ verleitet zu der (falschen)Annahme, dass von den oben ausgerechneten 12 Teilbeträgen der 12. Teilbetrag in die Abrechnung einbezogen wird.

Der (letzte) Satz macht dann Sinn, wenn man ihn so liest, wie er wohl gemeint ist:

Nämlich, dass im 12. Belieferungsmonat (natürlich erst an dessen Ende, wenn der Zähler abgelesen ist) die Abrechnung des Mehr- oder Minderverbrauches erfolgt, wobei der in 11 Abschläge aufgeteilte und eingezogene gesamte Abschlagsbetrag und natürlich auch ein Bonus, wenn man ihn nicht verwirkt hat, einbezogen wird.

Wenn in den beiden Musterrechnungen gleich durch 11 geteilt worden wäre, würden vielleicht nicht so viele die Almadoerläuterungen nicht oder missverstehen.

Aber verbesserungswürdig sind sie auf jeden Fall.

berghaus 11.03.14
« Letzte Änderung: 12. März 2014, 13:01:04 von berghaus »

Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #29 am: 11. März 2014, 13:19:39 »
Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht.
@bolli, richtig! ... und ist das so in Ordnung? Ob mit 11 oder 12 Abschlägen gearbeitet wird sagt noch nichts über richtig oder falsch aus.
Ich habe nichts darüber ausgesagt, was ich für richtig oder falsch halte. Wenn mir diese Sachverhalte bei Vertragsabschluss bekannt sind (und im wesentlichen sind sie das bei den meisten Versorgern, auch wenn man die sprachlichen Unzulänglichkeiten bei Almado, wie von berghaus angemerkt, berücksichtig) ist es meine Sache, ob ich unter diesen Voraussetzungen mit diesem Versorger einen Vertrag abschließe oder mir einen anderen suche, wie z.B. Didakt es gemacht hat, auch wenn er ggf. noch nicht die optimale Form gefunden hat.
Wenn ich abschließe, unterwerfe ich mich gewissen Spielregeln und wenn diese transparent sind, darf ich hinterher nicht maulen.

Nur wenn die Spielregeln verletzt oder eigenmächtig ausgelegt werden (wie z.B. die Mehrabbuchungen bei Almado) dann ist natürlich Widerstand gefragt.

Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.
So ist es. Aber das haben Sie doch auch je nachdem, wann Ihr Vertrag zu laufen beginnt. Fängt er im Spätherbst an, reichen die Abschläge in Proportion zum Verbrauch, der im Winter ja höher ist, möglicherweise gar nicht aus und es gleicht sich erst in den folgenden Sommermonaten wieder aus, während bei Vertrags-/Lieferbeginn im Frühjahr SIE in Vorleistung treten. Auch da gibt es keine individualisierten Abschläge. Insofern, warum soll der Versorger aus seiner Sicht nach Vertragsende hinter dem Geld des Kunden herlaufen, wenn er die Möglichkeit hat, es vertraglich anders zu regeln und der Kunde es mitmacht, auch wenn er ggf. sein (wohlgemerkt immer "kalkuliertes") Geld schon einen Monat vorher zusammen hat. Sie würden ja auch im  umgekehrten Fall, dass, wenn Sie nach Rechnungserstellung z.B. 4 Wochen nach Vertragsende eine Nachzahlung tätigen müssten, Sie diese Zahlung möglicherweise auch weitestgehend herauszögern und der Versorger hinter Ihrem Geld herlaufen. Da können auch 8 Wochen nach Verbrauch ins Land gehen. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.  ;)

Im übrigen wird der Versorger gegenüber seinen Lieferanten wohlmöglich auch mit gewissen Abschlägen für deren Lieferungen in Vorleistung treten müssen.

 

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