Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
PLUS:
--- Zitat von: Filzstift001 am 08. März 2014, 19:46:30 ---Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."
--- Zitat ---@Filzstift001, ja, was haben Sie denn nun für einen Vertrag, einen Aktuellen oder einen Älteren.
Das sollte sich doch (vorher) klären lassen. Nur loszuschreiben bringt nichts.
--- Zitat von: Filzstift001 am 08. März 2014, 19:46:30 ---Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.
--- Ende Zitat ---
Ja was nun? Das stand so weiter oben:
--- Zitat ---nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.
Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
findus14472:
Hallo Forumsteilnehmer,
nachdem ich auch "Geschädigter" von "immergrün" bin (siehe Beendigung der Abschlagszahlung durch "immergrün") möchte ich auch meinen Kommentar abliefern.
Im Berechnungsbeispiel für die Abschlagszahlung Pakettarif vom 5.10.2013 steht eindeutig "Die Abschlagszahlungen sind auf 11 Monate aufgeteilt. Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Monat" Gibt es für Paket tatsächlich noch andere Berechnungsbeispiele?
Meine Kündigung erfolgte zum Ende der Laufzeit von einem Jahr und zum Ende der Paketlieferung. Somit dürfte es sich um eine ganz reguläre Kündigung handeln. Trotzdem hat mir immergrün die Abbuchung gekündigt und beginnen jetzt zu mahnen. Ist jemandem (PLUS? khh?) bekannt ob dies rechtens ist . Trotz mehrmaligen Studium der AGB habe ich nichts gefunden.
Meine schriftliche Anfrage wegen des zu hohen Abschlags haben die mit einem langen Wischiwaschi-Schreiben beantwortet, dessen Inhalt bedeutet sinngemäß, dass sie nur zufriedene Kunden haben und nicht jede Pipifax-Anfrage beantworten können.
Gruß Gerd
PLUS:
--- Zitat von: findus14472 am 08. März 2014, 20:48:31 ---Meine Kündigung erfolgte zum Ende der Laufzeit von einem Jahr und zum Ende der Paketlieferung. Somit dürfte es sich um eine ganz reguläre Kündigung handeln. Trotzdem hat mir immergrün die Abbuchung gekündigt und beginnen jetzt zu mahnen. Ist jemandem (PLUS? khh?) bekannt ob dies rechtens ist . Trotz mehrmaligen Studium der AGB habe ich nichts gefunden.
--- Ende Zitat ---
Stand doch bereits in Antwort #3
AGB-Auszug:
--- Zitat ---Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
--- Ende Zitat ---
@findus14472, das bezieht sich erkennbar nicht nur auf Sonderkündigungen sondern betrifft jede Kündigung. Also nicht "trotzdem", sondern konkret wegen der Kündigung. Die AGB sind in diesem Punkt eindeutig!
findus14472:
Hallo PLUS, herzlichen Dank für die Antwort,
aber ich stehe trotzdem auf der Leitung. Es heist doch "...bei Kündigung vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit..."
Mit Kauf des Pakets für ein Jahr wäre eigentlich nach 1 Jahr und Verbrauch des Pakets ohnehin der Vertrag erfüllt.
Bei Nichtkündigung würde der Vertrag dann irgendwie weiterlaufen. Aber ich habe ja nicht v o r Ende der Laufzeit gekündigt?
Habe nachträglich festgestellt, dass in den AGB von ca. Oktober 2013 die Regelung mit Abänderung der Einzugsermächtigung noch nicht vorhanden war. Ist bekannt, seit welchem Datum dieser Passus eingefügt wurde, bzw. wann traten die derzeit geltenden AGB in Kraft ?
Wenn die geänderten AGB auch für mich gelten sollen, hätte ich doch über die Änderung -mit Widerspruchsfrist- informiert werden müssen ?
Gruß Gerd
berghaus:
--- Zitat ---von Plus in Antwort #3
::) Einfach mal lesen! ::)
Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket!
--- Ende Zitat ---
Finde ich nicht! Noch mal einen Blick auf die FAQ von Almado dazu:
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung
Wie berechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?
Bei der Berechnung der Abschlagszahlungen wird zwischen Paket- und Verbrauchstarifen unterschieden.
Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Verbrauchstarif:
Arbeitspreis: 3700 kWh x 0,285 EUR/kWh = 1.054,50 EUR
Grundpreis: 144,00 EUR
Abschlagsbetrag: (1.054,50 EUR + 144,00 EUR) / 12 Monate = 99,88 EUR/ Monat
Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Pakettarif:
z.B. Ihr Tarif Paket (4.200 kWh) Verbrauchsprognose 4300 kWh
Paketpreis: 4200 kWh x 0,285 EUR/ kWh = 1.197,00 EUR/ Jahr
Preis für Mehrverbrauch: 100 kWh x 0,40 EUR/ kWh = 40,00 EUR/ Jahr
Summe: 1.197,00 EUR + 40,00 EUR = 1.237 EUR/ Jahr
Abschlagsbetrag: 1.237,00 EUR/ Jahr : 12 = 103,08 EUR/ Monat
Der Abschlagsbetrag wird dann immer auf volle Euro gerundet.
Die genaue Höhe Ihrer Abschlagszahlung wird Ihnen mit Ihrer Lieferbestätigung mitgeteilt, die wir an Sie versenden, sobald uns die Verbrauchsprognose Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt. Da wir die Daten dieser Verbrauchsprognose zugrunde legen, kann Ihre Abschlagszahlung von Ihrer Kalkulation auf unserer Webseite abweichen. Sofern Sie mit dieser Verbrauchsprognose nicht einverstanden sind, lassen Sie uns einfach Ihre letzte Jahresrechnung oder entsprechende Zählerstände zukommen, die einen niedrigeren Verbrauch belegen. Wir werden diese dann prüfen und die Abschlagshöhe anpassen.
In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert.
Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.
Also, ich finde die Erklärungen zu den Abschlagsberechnungen auch nicht eindeutig.
Nehmen wir mal ein Lieferjahr von Januar bis Dezember. Da der Versorger den Abschlag immer am Monatsanfang haben will, ergeben sich im Verkaufs-und Pakettarif 12 Zahlungen jeweils am Monatsanfang, der letzte am 01.12. Dann ist alles bezahlt, wenn der Verbrauch genau bei 3.700 kWh bzw 4.300 kWh liegt.
Werden die ‚Abschlagsbeträge‘ durch 11 geteilt, ist am 01.11. schon alles bezahlt.
Der vorletzte Absatz passt überhaupt nicht zu den beiden Musterrechnungen, da dort ja durch 12 geteilt wird.
Wenn in den Musterberechnungen die ‚Abschlagsbeträge‘ durch 11 geteilt worden wären, dann erst macht der letzte Absatz Sinn:
Dann ist bis 01.11. alles bezahlt, die Schlussrechnung ergibt, weil der Verbrauch genau eingehalten wurde, die Summe der gezahlten Abschläge = Abschlagsbetrag, wovon noch der Bonus abgezogen und ausgezahlt werden muss.
Nur diese Schlussrechnung kann nicht im Dezember (12. Monat) erstellt werden, weil der Verbrauch erst am 31.12. abgelesen wird.
Und die Rechnung kommt, so Almado will (will aber nicht gerne), bis zum 12.02. des folgenden Jahres (6-Wochenfrist) und enthält die Mitteilung, dass der Bonus alsbald ausgezahlt wird (beides i.d.R. nicht).
berghaus (der größte Intransparenzvergrößerer im Forum seit Anfang März), 09.03.14
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