Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einzugsermächtigung  (Gelesen 5702 mal)

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Offline Christian Guhl

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Einzugsermächtigung
« am: 22. November 2005, 14:49:30 »
Hallo Leute,
nachdem ich meine Einzugsermächtigung auf die gekürzten Beträge
beschränkt hatte, teilte mir mein EVU mit, daß es Beschränkungen bei
Einzugsermächtigungen nicht aktzeptiere.
Nach Überweisung der Abschlagbeträge werde ich nun wegen eigenmächtiger Kürzung der Abschläge gemahnt.
Ist diese Mahnung gerechtfertigt und muß ich den erhöhten Abschlag zahlen ?

Offline RR-E-ft

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Einzugsermächtigung
« Antwort #1 am: 22. November 2005, 14:55:54 »
@Christian Guhl

Bitte lesen Sie unter Fragen und Antworten auf der Seite nach.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BerndA

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Einzugsermächtigung
« Antwort #2 am: 22. November 2005, 22:25:27 »
@ Christian Guhl

Diese Mahnungen sind nicht gerechtfertigt und Sie brauchen auch nicht die höheren Abschläge zu zahlen. Schauen Sie mal hier nach :

http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1445&

Desweiteren können Sie auch folgendes Schreiben an Ihren Versorger senden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie stellen mir Mahngebühren in Rechnung, obwohl ich die Abschlagszahlung auf der Basis der bisherigen Preise pünktlich an Sie überwiesen habe.

Da die von Ihnen geltend gemachten höheren Preise erst mit einer gerichtlichen Entscheidung verbindlich werden können (vgl. BGH-Rechtsprechung dazu), dürfen Sie Beträge, die gar nicht fällig sind, auch nicht anmahnen oder gar Mahngebühren oder Gebühren für Rücklastschriften deshalb  in Rechnung stellen.

Da Ihnen diese Rechtslage sicher bekannt ist, gehe ich bisher von einem Irrtum Ihrer Buchhaltung aus, auf den ich Sie hiermit letztmalig hinweise.

Bitte stellen Sie mir künftig keine rechtswidrigen Kosten mehr in Rechnung und unterlassen Sie die Zusendung nichts sagender Briefe. Da ich mich durch solche Schreiben belästigt fühle, muss ich Ihr Unternehmen bei weiteren Zuwiderhandlungen durch einen Rechtsanwalt auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Außerdem werde ich bei weiteren Belästigungen dieser Art die Energieaufsicht des Landes einschalten.

Mit freundlichem Gruß


Das hilft auch !:wink:

B.Ahlers

Offline pittje

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Einzugsermächtigung
« Antwort #3 am: 25. November 2005, 21:37:06 »
Ich habe gerade das Widerspruchsschreiben fertigestellt.
Wer kann mir denn einen fähigen Anwalt für Energierecht im Rhein-Main-Gebiet, genauer im Landkreis Offenbach/Main nennen?

Danke im Voraus

Pittje

Offline RR-E-ft

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Einzugsermächtigung
« Antwort #4 am: 25. November 2005, 21:42:23 »
@pittje

Kurzentschlossen?

Betrugsanzeige nach bösartiger Bank-Abbuchung


Derer Kollegen gibt es sehr viele, nur nicht eben auf Verbraucherseite.

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=151&subid=174&subsubid=239

Abschicken können Sie das Schreiben ggf. ganz allein.

Offline pittje

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Einzugsermächtigung
« Antwort #5 am: 27. November 2005, 02:54:26 »
Alles andere als \"kurzentschlossen\".
Ich verfolge das ganze Thema schon seit ca. 11 Monaten. Da ich jemand bin der sich auch vorbereitet , wollte ich nur mal prophylaktisch nachfragen ob es einen fachkundigen Rechtsbeistand in meiner Nähe gibt.
Ansonsten muß ich halt auf die Hilfe vom Bund der Energieverbraucher zurückgreifen.

 

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