Energiepreis-Protest > DEG Deutsche Energie
Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
khh:
--- Zitat von: robertbock am 11. März 2014, 19:10:31 ---Bei einem Telefonat mit envitra sagte man mir, dass man versucht habe, den korrekten Gaszähler anzumelden, die badenova (Netz AG) aber meinte, dies sei der falsche und der andere (falsche) ist der korrekte. Daraufhin habe man diesen ins System übernommen.
--- Ende Zitat ---
Am Telefon kann man viel erzählen. Bestätigt der Netzbetreiber diese Aussage? Wenn Sie keine schriftliche Stellungnahme von envitra und von badenova (lt. deren HP Netz GmbH!) verlangen, haben Sie NICHTS in der Hand, um Schadensersatz geltend machen zu können!
--- Zitat von: robertbock am 11. März 2014, 19:10:31 ---... Haben wir da jetzt einen Anspruch, die günstigeren Tarife der envitra für die ZEit ab Zählerinbetriebnahme bis zum 21.03.14 angerechnet zu bekommen oder müssen wir jetzt die teurere Grundversorgung der badenova zahlen (ich hab es mal ausgerechnet, dass macht bei unserem bisherigen Verbrauch ca. 100 EUR mehr)?
--- Ende Zitat ---
Meines Erachtens haben Sie einen Schadensersatzanspruch in Höhe der vorgenannten Preisdifferenz. Wenn es tatsächlich so abgelaufen ist, wie von envitra dargestellt, dann wohl gegenüber dem Netzbetreiber. Nur von selbst kommt nichts, SIE müssen Ihre Forderung beim wirklichen Verursacher geltend machen!
Wentome:
Hallo und danke für deinen hilfreichen Beitrag. Bei uns kristallisiert sich gerade das selbe Problem
robertbock:
Hallo zusammen,
eine kleine Frage:
wir haben am 20.08.14 die Verbrauchsabrechnung der envitra für den Gasbezug vom 16.01.14 bis 31.05.14 erhalten (wir haben den Versorger gewechselt, nachdem wir erfuhren, wer bei envitra die Geschäfte führt...).
Damit wurde die gesetzliche Frist von 6 Wochen nach Ende des Bezugszeitraumes UND Versorgerwechsel gleich "zweimal" bei Weitem nicht eingehalten. Envitra fordert nun knapp 300 EUR nach (je nach Sichtweise des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt oder nicht, aber das sei mal dahingestellt). Müssen wir das noch zahlen, wenn die Frist gar nicht eingehalten wurde?
Dazu anzumerken sei, dass unser Netzbetreiber (badenova NETZ) es vergessen hatte, den Zählerstand zum Wechseldatum abzulesen bzw. ablesen zu lassen und wir dann nach geraumer Zeit selbständig diesen Zählerstand der badenova NETZ meldeten. Ist das "unser Problem", oder muss envitra das ihnen ggf. durch die Lappen gehende Geld jetzt von der badenova NETz einfordern? Geht UNS das überhaupt etwas an?
Danke für die reichlichen Antworten.
robertbock:
neuer Stand:
da wir an badenova Netz schreiben mussten, da man bei erneutem Betreiberwechsel (wir wollten von envitra wieder weg) vergessen hatte, uns die "Ablesekarte" zuzusenden, haben wir den Zählerstand der badenova NETZ selbst postalisch mitgeteilt und in diesem Zusammenhang die badenova NETZ um eine Stellungnahme zu o.g. Problem aufgefordert, da eine zugesagte solche bis dato nicht bei uns eingegangen war.
Die badenova NETZ teilte uns nun mit, dass natürlich die envitra schuld sei, da sie vergessen hatte, das "e" nach unserer Hausnummer mitzuteilen, somit hatte man den Zähler eines Nachbarns (der in der "nur 6" wohnt) erfasst. Man sei mit der envitra überein gekommen, dass wir nun schon per 16.01.14 rückwirkend durch envitra versorgt würden.
Nun kam von envitra die Rechnung (siehe auch gesonderter Thread dazu, die Rechnung kam nach 12 statt nach 6 Wochen), vom 16.01.13 bis 31.05.14. Aber es wurde nicht der Zählerstand am Tag des Starts der Belieferung erfasst, sondern der vom Einzug (Neubau mit Neuanschluss und neuem Zähler), also "NULL". In diesem Fall berechnet envitra also auch die kWh/m3 mit, die vorher in der Grundversorgung angefallen sind.
Allerdings kann es auch sein, dass badenova (Grundversorger) auf den Zeitraum zwischen Einzug und 15.01.14 verzichtet, was ich mir aber fast nicht vorstellen kann. Falls envitra "zu Unrecht" abrechnet, stände uns nämlich wegen des milden Winters eine erhebliche Rückzahlung zu, dafür aber eine Nachzahlung an badenova für die Grundversorgung ab Zählerstand "NULL" bis 15.01.14.
Wie sollen wir weiter verfahren (auch im Zusammenhang mit der verspäteten Rechnung?
DieAdmin:
@robertbock,
ich habe Ihre beiden Threads zusammengefügt, da inhaltlich die beiden Themen auch in Zusammenhang zu sehen sind.
Und der Thread ist nun im Bereich der envitra verschoben.
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