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Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters

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robertbock:
Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Problemchen. Und zwar habe ich uns gleich nach Bezug unserer DHH im Oktober 2013 bei einem neuen Anbieter angemeldet und m.E. auch die Zählernummer die eben unten im Keller am Gaszähler steht angegeben.

Zwischenzeitlich war jetzt alles in Ordnung, bis gestern ein Schreiben unseres Gasnetzbetreibers badenova kam, dass man sich freue, uns als Kunden in der Grudnversorgung begrüßen zu dürfen. Aus den AGB entnahm ich, dass man u.a. in die Grundversorgung kommt, wenn man nichts unternimmt bzgl. einer Anmeldung bei der badenova oder eben einem anderen Anbieter.

Da wir aber eindeutig bei der envitra einen Vertrag haben udn dorthin auch seit November 2013 Abschläge zahlen, kam mir das komisch vor. Bei der Überprüfung aller Angaben stellten wir fest, dass die envitra eine falsche Zählernummer hat. Wie sie zu dieser gekommen ist, ist unklar, da die dort hinterlegte Nummer bei uns im Haus nirgendwo vorkommt. Entweder war ich bei der Anmeldung total durch den Wind und habe eine Phantasienummer eingegeben oder die envitra hat das intern versemmelt. Ich ahbe allerdings dann auch nicht mehr verglichen, ob das alles stimmt in der Auftragsbestätigung.

Nun die Frage: Wird das wohl ein Problem sein, unsere gezahlten Abschläge auf den richtigen Zähler "umzuwälzen" oder müssen wir jetzt "doppelt zahlen", sprich das Geld ist futsch? Hat das jemand Erfahrungen?

Und überhaupt: müsste nicht der Gasnetzbetreiber überprüfen, ob ein von einem anderen Versorger zur Belieferung angemeldeter Zähler (also der mit der falschen Nummer) wirklich an der angegebenen Adresse vorhanden ist?

Fragen über Fragen...erreichen kann ich dort erst Montag ab 8 wieder jemanden, vielleicht kann uns ja jemand beruhigen :D

wechselprofi:
Es spricht Vieles dafür, dass der zuständige Netzbetreiber den Neuanschluss der DHH zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abnahmestelle durch envitra noch nicht in seinem System hatte. Möglicherweise hat der Netzbetreiber dadurch eine falsche Abnahmestelle der Anmeldung zugeordnet. Mit  der verspäteten Aufnahme ihrer Lieferstelle in sein System wurde automatisch die Grundversorgung durch badenova zugordnet. Freilich hätte Ihnen das schon bei der Lieferbestätigung durch envitra auffallen können.
Bitte lassen Sie den Vorgang durch die envitra klären und die Zuordnung "von Anfang an/ rückwirkend" bim Netzbteriber korrigieren!

Netznutzer:
Eine rückwirkende Zuordnung nach 5 Monaten, 5 Kundenlisten an den Lieferanten auf denen die Abnahmestelle fehlt, wo mittlerweile aus Ersatz eune Grundversorgung wurde, und wo es zwischenzeitlich evtl. auch noch eine Jahresabrechnung (für 3 Monate) gegeben hat, wie soll das auf Einzug zurück gesetzt werden? Hier sollte mit dem Lieferanten gesprochen werden, dass so schnell wie möglich ein Lieferantenwechsel durchgeführt wird zu den im Oktober des vergangenen Jahres gültigen Preisen. Evtl. erststtet der Lieferant die Differenz zur Grundversorgung. Oder man versucht sich mit Badenova darauf zu verständigen, dass zum Einzug die Konditionen eines Sonervertrags abgerechnet werden.

Gruß

NN

khh:

--- Zitat von: wechselprofi am 02. März 2014, 15:13:37 ---... Bitte lassen Sie den Vorgang durch die envitra klären und die Zuordnung "von Anfang an/ rückwirkend" beim Netzbtreiber korrigieren!
--- Ende Zitat ---

Hallo @robertbock,
alternativ würde ich das selbst direkt mit der zuständigen Netzbetreiberin 'badenova-Netz GmbH' klären (dort ist das mit der falschen Zählernummer-Zuordnung vermutlich auch "vermurkst" worden).

Sollte es die von @Netznutzer angesprochenen Probleme bzgl. einer rückwirkenden Korrektur geben, dann würde ich beim Verursacher der falschen Zuordnung Schadensersatz geltend machen - siehe EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

--- Zitat ---§ 20a Lieferantenwechsel
Abs. 4) Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
--- Ende Zitat ---
Günstig für den Verbraucher ist die vom Gesetz bestimmte Beweislast-Regelung :) !

Gruß, khh

Hinweis: Sie müssen differenzieren zwischen dem Netzbetreiber (s.o.) und dem Grundversorger "badenova AG & Co. KG"  -  das sind verschiedene Unternehmen eines Konzerns !

robertbock:
Hallo nochmals,

also so ging es weiter:

Bei einem Telefonat mit envitra sagte man mir, dass man versucht habe, den korrekten Gaszähler anzumelden, die badenova (Netz AG) aber meinte, dies sei der falsche und der andere (falsche) ist der korrekte. Daraufhin habe man diesen ins System übernommen.

Ja - ich habe vergessen, das gleich nach Erhalt der Bestätigung der Versorgung zu überprüfen. Ich hatte ja die Zählernummer selbst im Antragsformular eingegeben und war mir somit sicher, dass sie stimmt...

Jedenfalls...envitra hat versucht, den Zähler einfach im System "tauschen" zu lassen. Dazu sieht sich die badenova aber ausser Stande, weshalb der Vertrag rückwirkend storniert wurde und der -nun korrekte- Zähler neu angemeldet wurde. Neuer Belieferungsstart durch envitra ist der 22.03.14, die bisher gezahlten Abschläge erhalten wir umgehend zurück.

NUn müssen wir also zur badenova. Haben wir da jetzt einen Anspruch, die günstigeren Tarife der envitra für die ZEit ab Zählerinbetriebnahme bis zum 21.03.14 angerechnet zu bekommen oder müssen wir jetzt die teurere Grundversorgung  der badenova zahlen (ich hab es mal ausgerechnet, dass macht bei unserem bisherigen Verbrauch ca. 100 EUR mehr)?

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