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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt

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stromdesigner:
Ist das wirklich als Erfolg anzusehen?

\"Ein neuer monatlicher Abschlag wird auf Basis der neuen Abrechnung erstellt und wird von mir zukünftig bezahlt.\"
 Dann zahlst du doch jetzt den erhöhten Preis.? Oder sehe ich da etwas falsch?
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Rotam:
Also die Richterin hatte den Eindruck hinterlassen, wenn die Stadtwerke nicht gerade über 800 Euro angemahnt hätten sondern nur ca 200 Euro, dann wäre die Einstweillige Verfügung gegen die Gassperre unterschrieben worden.
Wir habe uns vor Gericht darauf geeinigt, dass ich den Zähler ablese und die Stadtwerke eine Abrechnung machen. Basierend auf dem Preis vom 30.09.2004. (Preiserhöhung Stadtwerke um ca 15% ab 01.10.2004)
Sollte sich dabei herausstellen das ich mehr Gas verbraucht habe als momentan von mir mit dem Abschlag gezahlt wird muß ich dieses nach zahlen und demnächst einen höheren monatlichen Abschlag zahlen. Es kann auch umgekehrt sein. Das ich jetzt Geld zurück bekomme wenn ich weniger verbraucht habe

Rotam:

--- Zitat von: \"Graf Koks\" ---Sie meinen sicher, dass die Richterin andeutete, dass der Antrag des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie abgelehnt wird, wenn er sich nicht mit Ihnen vergleicht. Richtig ?  Ist etwas missverständlich gerade.

Viele Grüße und toi toi toi aus Berlin
Graf Koks
--- Ende Zitat ---


Nein, ich hatte den Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen die Gassperre gestellt. Diesem wäre dann statt gegeben worden.

Rotam:
Endlich!!!!!!!! Sie (Stadtwerke) haben es geschafft man hat mir eine neue Abrechnung zugeschickt und wie vor Gericht vereinbart den Gaspreis vom Stand Oktober 2004 genommen. Darauf haben wir uns geieinigt um einen vernünftigen Abschlagspreis zu finden, bis es zur endgültigen Entscheidung über die Billigkeit kommt. Seit dem ich die Abrechnung habe, weiß ich, das Mathematikkenntnisse (die einfachen) bei den Stadtwerken (zumindest bei der Abrechnung) nicht vorhanden sind. Upppsss nein so ist es nicht, man hat sich versehentlich verrechnet, na gut, zu gunsten der Stadtwerke, aber das kann ja mal passieren. Gefordert haben die Stadtwerke ca. 210 €, erklären konnten sie das vor Gericht nicht aber na gut. Neu errechnet hat man 145 € (man hat den Verbrauch zusammengerechnet und dann durch die Monate geteilt) eigentlich logisch man hat aber 4 Monate vergessen, damit währe ich dann bei 112,42 €. Naja ich gebe denen jetzt die Möglichkeit zu einem 2. Anlauf.

Paul2:
@Rotam,
also habe ich richtig verstanden: Ihre aktuellen Abschlagszahlungen richten sich nun nach dem höheren Preis von Oktober 2004. Nach Ihrem Vergleich mit den SW haben Sie aber am 30.11.05  noch zum alten Preis vom 30.9.04 abgerechnet.
Wie sieht das denn nun mit der kommenden Abrechnung in 2006 aus? Wird die dann ebenfalls noch zum Preis vom 30.9.04 abgerechnet?
Falls Ja: Besteht dann nicht die Gefahr der Überzahlung?
Schöne Grüsse Paul2

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