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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt

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Rotam:
Vorgeschichte: 2004 zahlte ich 107 Euro pro Monat Abschlag. Im Februar 2005 erhielt ich die abrechnung für 2004 mit einer zu leistenden Nachzahlung von ca. 295 Euro (inklusive Preiserhöhung Oktober 2004) Ich minderte die Nachzahlung um die Preiserhöhung, zahlte aber freiwillig 2% mehr. Gleichzeitig stellte ich die Billigkeit des Gaspreises (Formbrief) in Frage und zahle ab Feb. 2005 110 Euro Monatlich als Abschlag, mit dem Hinweis das ich einen Mehrverbrauch zahlen werde (im Zuge der nächsten Jahresabrechnung) zum Preis vom 30.09.2004 + 2%.
Danach folgten Mahnungen, persönliches erscheinen der Stadtwerke und mündliche Drohungen. Ein Gespräc hwar nicht möglich, das Auftreten der Stadtwerkle Lehrte ist einfach Respektlos und Arrogant. Anfang November teilte man mir mit das ich ohne Frist zahlen muß (ca 880 euro) oder es wird sofort gespeert. Bevor die Richterein vom Amtsgericht Lehrte eine einstweillige Verfügung gegen die Sperrung unterschreiben wollte, bat sie zu eine Anhörung. Ergebnis der Anhörung: Auf die Frage wie die Stadtwerke auf 220 Euro abschlag kommen gab es die Antwort: \"dies hat eine Simultion ergeben\". Die Richterin bewertete diesen Betrag als zu hoch (70 - 80 Euro inklusive Preiserhöhung) da es keine Vernünftige Abrechnung gibt um diese Rechnung nachzuvollziehen. Die Anhörung endete mit einem Vergleich. Ergebnis Vergleich: Die Stadtwerke müssen eine Abrechnung mit dem Preis vom 30.09.2004 erstellen mit dem Zählerstand vom 30.11.05. Die Differenz ist von mir zu zahlen. Ein neuer monatlicher Abschlag wird auf Basis der neuen Abrechnung erstellt und wird von mir zukünftig bezahlt. die Kosten für den Vergleich haben die Stadtwerke auf Antrag meines Anwaltes komplett übernommen. Auf die Frage der Stadtwerke was passiert wenn man diesem Vergleich nicht zustimmt, kam die Antwort, dass dem Antrag der einstweilligen Verfügung stattgegeben wird.
Alles weitere ist abzuwarten. Das die Stadtwerke mit meinem vorgehen nicht einverstanden sind ist ja ok und das ich Mahnungen bekomme auch. Ich konnte auch noch mit der angedrohten Sperrung leben, dies ist nun mal so in einem Streitfall. Was mich aber geärgert und verwundert hat ist die Arroganz mit der diese Leute auftreten. Diesen vor Gericht geschlossenen Vergleich hatte ich dem abteilungsleiter der Stadtwerke Lehrte bereits im Juli 2005 telefonisch angeboten.

2017672:
Also ich werde weiter am Ball bleiben.

Eventuell könnte ich mich auf dich beziehen oder auf das Urteil der Richterin?

Gruß
Thomas

Rotam:
Hi,
kannst Dich bei mir melden. Das Urteil bekomme ich in den nächsten Tagen. Am besten Du erteilst bald den Stadtwerken Hausverbot, den so wie die sich aufführen, das geht gar nicht. Teile aber mit, dass Du immer bereit bist denen schriftlich mitzuteilen wie Dein Zählerstand ist. Denn zahlen wollen wir ja, halt nur angemessen. Nachdem die den Vergleich angenommen haben ist es auch hinfällig die 2% mehr zu zahlen. Mein Anwalt hat mir den hinweis gegeben das man beim 315er die gesamte Billigkeit in Frage stellt. Ich habe aber als Bezug den 30.09.05 genommen. Meine monatlichen Überweisungen lauten dann immer z.B. Abschlag Juli vorbehalt.
Die Stadtwrke in Lehrte haben glaube ich noch nicht begriffen, dass wir die bezahlen.
Ich bin am überlegen ob ich mit dem Urteil an die Presse gehe (das haben die Stadtwerke wohl auch nicht für ernst genommen), falls das einer druckt wird es schwer für die Stadtwerke.  :-)

Graf Koks:

--- Zitat von: \"Rotam\" ---Auf die Frage der Stadtwerke was passiert wenn man diesem Vergleich nicht zustimmt, kam die Antwort, dass dem Antrag der einstweilligen Verfügung stattgegeben wird.
--- Ende Zitat ---


@Rotam:

Sie meinen sicher, dass die Richterin andeutete, dass der Antrag des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie abgelehnt wird, wenn er sich nicht mit Ihnen vergleicht. Richtig ?  Ist etwas missverständlich gerade.

Viele Grüße und toi toi toi aus Berlin
Graf Koks

RR-E-ft:
@Rotam

Oft ist es sinnvoll, sich zu vergleichen.
Man verträgt sich hinterher besser, wenn beide etwas nachgeben.

Wenn man sich jedoch vergelicht, hat das Gerichts schlicht nichts zu entscheiden. Deshalb wurde auch nichts gerichtlich entschieden und deshalb gibt es auch keine zitierfähige Gerichtsentscheidung.

Dies mag die Motivation Ihres Versorgers zum Abschluss des Vergleiches gewesen sein, damit eben gerade nichts an die berühmte Glocke gehängt werden kann.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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