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Autor Thema: Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt  (Gelesen 12063 mal)

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Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« am: 22. November 2005, 12:29:45 »
Vorgeschichte: 2004 zahlte ich 107 Euro pro Monat Abschlag. Im Februar 2005 erhielt ich die abrechnung für 2004 mit einer zu leistenden Nachzahlung von ca. 295 Euro (inklusive Preiserhöhung Oktober 2004) Ich minderte die Nachzahlung um die Preiserhöhung, zahlte aber freiwillig 2% mehr. Gleichzeitig stellte ich die Billigkeit des Gaspreises (Formbrief) in Frage und zahle ab Feb. 2005 110 Euro Monatlich als Abschlag, mit dem Hinweis das ich einen Mehrverbrauch zahlen werde (im Zuge der nächsten Jahresabrechnung) zum Preis vom 30.09.2004 + 2%.
Danach folgten Mahnungen, persönliches erscheinen der Stadtwerke und mündliche Drohungen. Ein Gespräc hwar nicht möglich, das Auftreten der Stadtwerkle Lehrte ist einfach Respektlos und Arrogant. Anfang November teilte man mir mit das ich ohne Frist zahlen muß (ca 880 euro) oder es wird sofort gespeert. Bevor die Richterein vom Amtsgericht Lehrte eine einstweillige Verfügung gegen die Sperrung unterschreiben wollte, bat sie zu eine Anhörung. Ergebnis der Anhörung: Auf die Frage wie die Stadtwerke auf 220 Euro abschlag kommen gab es die Antwort: \"dies hat eine Simultion ergeben\". Die Richterin bewertete diesen Betrag als zu hoch (70 - 80 Euro inklusive Preiserhöhung) da es keine Vernünftige Abrechnung gibt um diese Rechnung nachzuvollziehen. Die Anhörung endete mit einem Vergleich. Ergebnis Vergleich: Die Stadtwerke müssen eine Abrechnung mit dem Preis vom 30.09.2004 erstellen mit dem Zählerstand vom 30.11.05. Die Differenz ist von mir zu zahlen. Ein neuer monatlicher Abschlag wird auf Basis der neuen Abrechnung erstellt und wird von mir zukünftig bezahlt. die Kosten für den Vergleich haben die Stadtwerke auf Antrag meines Anwaltes komplett übernommen. Auf die Frage der Stadtwerke was passiert wenn man diesem Vergleich nicht zustimmt, kam die Antwort, dass dem Antrag der einstweilligen Verfügung stattgegeben wird.
Alles weitere ist abzuwarten. Das die Stadtwerke mit meinem vorgehen nicht einverstanden sind ist ja ok und das ich Mahnungen bekomme auch. Ich konnte auch noch mit der angedrohten Sperrung leben, dies ist nun mal so in einem Streitfall. Was mich aber geärgert und verwundert hat ist die Arroganz mit der diese Leute auftreten. Diesen vor Gericht geschlossenen Vergleich hatte ich dem abteilungsleiter der Stadtwerke Lehrte bereits im Juli 2005 telefonisch angeboten.

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #1 am: 22. November 2005, 14:08:34 »
Also ich werde weiter am Ball bleiben.

Eventuell könnte ich mich auf dich beziehen oder auf das Urteil der Richterin?

Gruß
Thomas

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #2 am: 22. November 2005, 14:20:32 »
Hi,
kannst Dich bei mir melden. Das Urteil bekomme ich in den nächsten Tagen. Am besten Du erteilst bald den Stadtwerken Hausverbot, den so wie die sich aufführen, das geht gar nicht. Teile aber mit, dass Du immer bereit bist denen schriftlich mitzuteilen wie Dein Zählerstand ist. Denn zahlen wollen wir ja, halt nur angemessen. Nachdem die den Vergleich angenommen haben ist es auch hinfällig die 2% mehr zu zahlen. Mein Anwalt hat mir den hinweis gegeben das man beim 315er die gesamte Billigkeit in Frage stellt. Ich habe aber als Bezug den 30.09.05 genommen. Meine monatlichen Überweisungen lauten dann immer z.B. Abschlag Juli vorbehalt.
Die Stadtwrke in Lehrte haben glaube ich noch nicht begriffen, dass wir die bezahlen.
Ich bin am überlegen ob ich mit dem Urteil an die Presse gehe (das haben die Stadtwerke wohl auch nicht für ernst genommen), falls das einer druckt wird es schwer für die Stadtwerke.  :-)

Offline Graf Koks

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #3 am: 23. November 2005, 18:34:47 »
Zitat von: \"Rotam\"
Auf die Frage der Stadtwerke was passiert wenn man diesem Vergleich nicht zustimmt, kam die Antwort, dass dem Antrag der einstweilligen Verfügung stattgegeben wird.


@Rotam:

Sie meinen sicher, dass die Richterin andeutete, dass der Antrag des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie abgelehnt wird, wenn er sich nicht mit Ihnen vergleicht. Richtig ?  Ist etwas missverständlich gerade.

Viele Grüße und toi toi toi aus Berlin
Graf Koks

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #4 am: 24. November 2005, 12:11:09 »
@Rotam

Oft ist es sinnvoll, sich zu vergleichen.
Man verträgt sich hinterher besser, wenn beide etwas nachgeben.

Wenn man sich jedoch vergelicht, hat das Gerichts schlicht nichts zu entscheiden. Deshalb wurde auch nichts gerichtlich entschieden und deshalb gibt es auch keine zitierfähige Gerichtsentscheidung.

Dies mag die Motivation Ihres Versorgers zum Abschluss des Vergleiches gewesen sein, damit eben gerade nichts an die berühmte Glocke gehängt werden kann.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline stromdesigner

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #5 am: 24. November 2005, 12:29:45 »
Ist das wirklich als Erfolg anzusehen?

\"Ein neuer monatlicher Abschlag wird auf Basis der neuen Abrechnung erstellt und wird von mir zukünftig bezahlt.\"
 Dann zahlst du doch jetzt den erhöhten Preis.? Oder sehe ich da etwas falsch?
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Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #6 am: 24. November 2005, 15:07:37 »
Also die Richterin hatte den Eindruck hinterlassen, wenn die Stadtwerke nicht gerade über 800 Euro angemahnt hätten sondern nur ca 200 Euro, dann wäre die Einstweillige Verfügung gegen die Gassperre unterschrieben worden.
Wir habe uns vor Gericht darauf geeinigt, dass ich den Zähler ablese und die Stadtwerke eine Abrechnung machen. Basierend auf dem Preis vom 30.09.2004. (Preiserhöhung Stadtwerke um ca 15% ab 01.10.2004)
Sollte sich dabei herausstellen das ich mehr Gas verbraucht habe als momentan von mir mit dem Abschlag gezahlt wird muß ich dieses nach zahlen und demnächst einen höheren monatlichen Abschlag zahlen. Es kann auch umgekehrt sein. Das ich jetzt Geld zurück bekomme wenn ich weniger verbraucht habe

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #7 am: 24. November 2005, 15:18:54 »
Zitat von: \"Graf Koks\"
Sie meinen sicher, dass die Richterin andeutete, dass der Antrag des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie abgelehnt wird, wenn er sich nicht mit Ihnen vergleicht. Richtig ?  Ist etwas missverständlich gerade.

Viele Grüße und toi toi toi aus Berlin
Graf Koks


Nein, ich hatte den Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen die Gassperre gestellt. Diesem wäre dann statt gegeben worden.

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2005, 10:31:48 »
Endlich!!!!!!!! Sie (Stadtwerke) haben es geschafft man hat mir eine neue Abrechnung zugeschickt und wie vor Gericht vereinbart den Gaspreis vom Stand Oktober 2004 genommen. Darauf haben wir uns geieinigt um einen vernünftigen Abschlagspreis zu finden, bis es zur endgültigen Entscheidung über die Billigkeit kommt. Seit dem ich die Abrechnung habe, weiß ich, das Mathematikkenntnisse (die einfachen) bei den Stadtwerken (zumindest bei der Abrechnung) nicht vorhanden sind. Upppsss nein so ist es nicht, man hat sich versehentlich verrechnet, na gut, zu gunsten der Stadtwerke, aber das kann ja mal passieren. Gefordert haben die Stadtwerke ca. 210 €, erklären konnten sie das vor Gericht nicht aber na gut. Neu errechnet hat man 145 € (man hat den Verbrauch zusammengerechnet und dann durch die Monate geteilt) eigentlich logisch man hat aber 4 Monate vergessen, damit währe ich dann bei 112,42 €. Naja ich gebe denen jetzt die Möglichkeit zu einem 2. Anlauf.

Offline Paul2

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #9 am: 21. Dezember 2005, 11:30:23 »
@Rotam,
also habe ich richtig verstanden: Ihre aktuellen Abschlagszahlungen richten sich nun nach dem höheren Preis von Oktober 2004. Nach Ihrem Vergleich mit den SW haben Sie aber am 30.11.05  noch zum alten Preis vom 30.9.04 abgerechnet.
Wie sieht das denn nun mit der kommenden Abrechnung in 2006 aus? Wird die dann ebenfalls noch zum Preis vom 30.9.04 abgerechnet?
Falls Ja: Besteht dann nicht die Gefahr der Überzahlung?
Schöne Grüsse Paul2

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte Gassperre beim Amtsgericht abgelehnt
« Antwort #10 am: 21. Dezember 2005, 14:51:27 »
Hallo,
nein es soll schon nach dem günstigen \"Rebellenpreis\" gerechnet werden. Damit aber nicht eine hohe Überzahlung oder Unterzahlung enstehen soll, sollten die Stadtwerke anhand meines Verbrauchs einen monatlichen Durchschnittswert errechen. Sie sollten den Verbrauch mit dem sogenannten Rebellenpreis errechnen und dann durch die entnahme Monate teilen. Dabei haben sie locker mal 4 Monate vergessen (statt 18 Monate mit 14 Monaten gerechnet) ein längerer Zeitraum kann nicht genommen werden da ich dort erst seid 18 Monaten wohne. Die differenz sind pro Monat knapp 30 Euro. Ich hätte also bei gleichen Verbrauch 360 Euro in 2006 zuviel gezahlt.

 

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