Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
gwhuebner:
--- Zitat von: superhaase am 24. Februar 2014, 15:35:57 ---Ich hab auch einen Priostromvertrag mit Paket (1700 kWh), Lieferbeginn 1.2.13 abgeschlossen im Dez 2012 (Willkommensemail am 28.12.13) ...
--- Ende Zitat ---
Ja, die Punkte 6.8, 6.10, 6.13 stehen bei mir auch drin, allerdings bin ich noch nicht dahinter gestiegen, was die Formulierung bei 6.8 bedeutet:
--- Zitat --- Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe der EEG-Umlage (i.d.R. der 15.10 eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage i.S. dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die einmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar gutgeschrieben. Bei einer Senkung der EEG-Umlage während des ersten Belieferungsjahres wird diese Gutschrift nicht gewährt.
--- Ende Zitat ---
Meiner Einschätzung nach bedeutet "es wird gutgeschrieben" nur den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass die EEG-Umlage im Lieferjahr niedriger ist als im Vorjahr. Der Regelfall verträgt sich jedoch nicht mit der Formulierung, denn sonst wäre bei der (regelmäßigen) jährlichen Erhöhung wohl immer sofort eine Gutschrift fällig :D
Aber ich wette mal einen halben Kasten Bier, dass Ihre Abrechnung so ähnlich aussehen wird wie meine. 8)
superhaase:
--- Zitat von: gwhuebner am 24. Februar 2014, 16:11:12 ---Meiner Einschätzung nach bedeutet "es wird gutgeschrieben" nur den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass die EEG-Umlage im Lieferjahr niedriger ist als im Vorjahr. Der Regelfall verträgt sich jedoch nicht mit der Formulierung, denn sonst wäre bei der (regelmäßigen) jährlichen Erhöhung wohl immer sofort eine Gutschrift fällig :D
Aber ich wette mal einen halben Kasten Bier, dass Ihre Abrechnung so ähnlich aussehen wird wie meine. 8)
--- Ende Zitat ---
Meine Einschätzung ist, dass mit diesem Passus, die erhöhte EEG-Umlage nicht wirksam in Rechnung gestellt werden kann. Wenn ein erhöhter Paketpreis mit der erhöhten Umlage in der Rechnung steht, dann muss auch eine Gutschrift nach Ziff. 6.8 in die Rechnung, die die Umlageerhöhung neutralisiert.
Das ist m.E. eindeutig so formuliert.
Der Fall der sinkenden Umlage wird ja anschließend explizit von dieser Regelung ausgenommen.
Ich hab außerdem noch die Bestätigung von Verivox (dem Vermittler), dass im Tarif bereits die erhöhte EEG-Umlage 2013 enthalten ist. Haben Sie sowas nicht auch?
Im Übrigen nehme ich Ihr Wettangebot nicht an, aufgrund eines für mich viel zu hohen Risikos. ;)
khh:
--- Zitat von: gwhuebner am 24. Februar 2014, 16:11:12 ---Ja, die Punkte 6.8, 6.10, 6.13 stehen bei mir auch drin, allerdings bin ich noch nicht dahinter gestiegen, was die Formulierung bei 6.8 bedeutet: ... Meiner Einschätzung nach bedeutet "es wird gutgeschrieben" ...
--- Ende Zitat ---
Bei Zweifel zur Auslegung greift dann wohl § 305c BGB:
--- Zitat ---Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
--- Ende Zitat ---
Im Übrigen verweise ich nochmals auf die Juristen-Diskussion zu diesem Thema: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18699.msg106052#msg106052 !
gwhuebner:
Es noch einen anderen Aspekt, der mir erst jetzt klar geworden ist:
Die Erhöhung der Umlage(n) wird nur auf den tatsächlichen Verbrauch berechnet, nicht auf die gekauften Paket-kWh.
Aus diesem Grund ist eine Berücksichtigung der neuen Umlagesätze bereits im Paketpreis ziemlich schwierig, weil die tatsächlichen kWh in der Regel (leicht) unter den gekauften Paket-kWh liegen. In diesem Fall würde der Anbieter sogar immer ein leichtes Plus machen. Wenn das alle Anbieter so praktizieren würden, wäre die "Abzockerei" also noch größer.
Fazit: Bei Paket-Tarifangeboten (betrifft wohl alle Anbieter) sollte man wissen, das in der Schlussrechnung noch mal die jährlichen Umlageerhöhungen auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs nachberechnet werden. Aus Gründen der Transparenz sollte der Anbieter jedoch diesen nachzuberechnenden Wert gerechnet mit den Paket-kWh mit angeben. Alternativ dazu sollten die Strom-Vergleichsportale dies berücksichtigen.
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