Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Und ich dachte, ich hätte alles richtig gemacht,...
gwhuebner:
...als ich im Dezember 2012 einen Stromliefervertrag mit Priostrom abschloss. Vertragslaufzeit 1 Jahr von 01.01.13 bis 31.12.13, Paket über 4200 kWh, "Festpreisgarantie" für 12 Monate. Mir war von Anfang an klar, dass ich nur dieses eine Jahr wollte. Ich kündigte fristgemäß und alles schien gut zu laufen. Bis dann die Schlussrechnung kam und ich merkte, dass ich doch was übersehen hatte. Natürlich hatte ich vorher das Kleingedruckte gelesen, wo auch stand, dass evtl. gesetzliche Umlagen sich im Nachhinein preiserhöhend auswirken könnten. In meiner Naivität und Gutgläubigkeit meinte ich, das würde sich auf so unvorhersehbare Fälle beziehen, wenn es dem Gesetzgeber beispielsweise im Juni einfällt, irgendwelche Abgaben zu erhöhen. Infamerweise stellte sich jedoch heraus, dass das sog. "Festpreisangebot" noch auf der alten EEG-Umlage von 2012 basierte (3,59 Cent). Abgerechnet wurde in der Schlussrechnung natürlich mit der 2013er Umlage von 5,28 Cent. Diese war aber bereits (wie üblich) am 15. Oktober des Vorjahres also am 15.10.12 veröffentlicht worden, hätte also zum Zeitpunkt der Angebotsstellung im Dezember 2012 schon bequem in den Strompreis eingerechnet werden können. Das gleiche Spielchen wurde auch mit den anderen Umlagen gespielt (KWK, §19 StromNEW, Offshore). Auch hier wurde die jew. Erhöhung erst im Nachhinein abgerechnet. Alles in allem machte das bei mir über 90 EUR für das Jahr 2013 aus (das war auch ungefähr die Größenordnung, um die andere Anbieter vorher teurer waren...) Ich rechne mich eigentlich zu den Leuten, die sich nicht so leicht abzocken lassen, aber wenn sowas jetzt schon mir passiert,... - Verbrauchertäuschung und "Hinters Licht führen" par excellence... - Und ich möchte jetzt keine Beiträge in der Art "sowas hätte man doch sehen müssen" lesen, da ich mir ziemlich sicher bin, dass allenfalls 10 % meiner Mitbürger dies gesehen haben bzw. gesehen hätten. Wer rechnet schon mit solchen üblen Tricks.
superhaase:
STOP!
Ihr Vertrag lief erst ab dem 1.1.2013, richtig?
Da galt ja schon die erhöhte EEG-Umlage.
Sie haben also einen Vertrag mit der bereits erhöhten Umlage abgeschlossen.
Und dies zu dem im Vertrag vereinbarten Paketpreis.
Während der Laufzeit ihres Vertrages gab es keine weitere Änderung der EEG-Umlage, so dass sich auch kein Grund für eine Preisänderung ergab.
Oder steht in Ihrem Vertrag die niedrigere Umlage explizit drin, und steht explizit drin, dass der Preis sich noch nach Vertragsunterzeichnung und vor Vertragsbeginn aufgrund einer anderen zugrundezulegenden Umlage ändern kann?
Falls Sie sich nicht zutrauen, Ihre Situation rechtlich richtig einschätzen zu können (wie genau ist das "Kleingedruckte" in Ihrem Fall auszulegen?) sollten Sie sich Rat bei einem im Energierecht versierten Anwalt holen.
Ich würde da nicht so schnell klein beigeben. Darauf spekuliert Priostrom, selbst wenn denen klar ist, dass dass die Abrechnung falsch ist. Die meisten Kunden scheuen eine rechtliche Auseinandersetzung. Mit dieser Scheu machen die ihren Profit.
gwhuebner:
--- Zitat von: superhaase am 24. Februar 2014, 14:51:48 ---Ihr Vertrag lief erst ab dem 1.1.2013, richtig?
Da galt ja schon die erhöhte EEG-Umlage.
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist richtig, aber im Kleingedruckten steht leider: Es werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Umlagesätze als Basis herangezogen, also die alten Sätze von 2012, da der Vertragsabschluss lt. Kleingedrucktem mit dem Zeitpunkt der "Willkommens-E-Mail" (im Dez. 2012) zustande kommt. Bei entsprechender stundenlanger Analyse des Kleingedruckten im Vorfeld hätte man es natürlich checken können. Ich denke jedoch, dass hier bewusst der alte Umlagesatz im Preisangebot zu Grunde gelegt wurde, um eben scheinbar deutlich günstiger zu erscheinen als die anderen. Da zum Zeitpunkt der Angebotsstellung jedoch bereits klar war, dass hier sicher noch eine Nachzahlung kommen würde, erhebt sich natürlich die Frage inwieweit der Anbieter hier bereits im Angebot deutlich erkennbar darauf hätte hinweisen müssen. Das sollen aber die Verbraucherschützer entscheiden. Ich bin ziemlich sicher, dass dies eine Vielzahl von Leuten betrifft (evtl. auch andere Stromanbieter). Schade, dass es hierzulande nicht sowas wie eine Sammelklage gibt.
superhaase:
Ich hab auch einen Priostromvertrag mit Paket (1700 kWh), Lieferbeginn 1.2.13 abgeschlossen im Dez 2012 (Willkommensemail am 28.12.13) darin steht aber auch:
--- Zitat ---6.8 [...] Kunden, die nach dem Tag der Bekanntgabe (15.10.) einer Änderung der EEG-Umlage und vor dem Inkrafttreten einen Vertrag abschließen, wird die einmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Änderung in voller Höhe unmittelbar gutgeschrieben.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---6.10 [...] kann der Lieferant die Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren [...]
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---6.13 [...]Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.[...]
--- Ende Zitat ---
Das alles spricht gegen die Weitergabe der Umlageerhöhungen in Ihrem Fall.
Oder haben Sie einen anderen Vertragswortlaut?
Ich hab ebenfalls nach einem Jahr gekündigt und gewechselt und warte derzeit noch auf die Abrechnung.
Ich werde, falls bei mir der gleiche Trick versucht wird, nach einmaliger Anforderung einer korrekten Abrechnung, sofort die Sache an einen Anwalt abgeben.
khh:
--- Zitat von: gwhuebner am 24. Februar 2014, 15:03:26 ---
--- Zitat von: superhaase am 24. Februar 2014, 14:51:48 ---Ihr Vertrag lief erst ab dem 1.1.2013, richtig?
Da galt ja schon die erhöhte EEG-Umlage.
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist richtig, aber im Kleingedruckten steht leider: Es werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Umlagesätze als Basis herangezogen, also die alten Sätze von 2012, da der Vertragsabschluss lt. Kleingedrucktem mit dem Zeitpunkt der "Willkommens-E-Mail" (im Dez. 2012) zustande kommt. ...
... Da zum Zeitpunkt der Angebotsstellung jedoch bereits klar war, dass hier sicher noch eine Nachzahlung kommen würde, erhebt sich natürlich die Frage inwieweit der Anbieter hier bereits im Angebot deutlich erkennbar darauf hätte hinweisen müssen. ...
--- Ende Zitat ---
Da der Vertragsabschluss durch die Vertragsbestätigung deutlich nach dem 15.10.2012
(dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EEG-Umlage ab dem 01.01.2013) zustande kam,
dürfte m.E. sowohl das zitierte "Kleingedruckte", also die betreffende AGB-Klausel, als auch die Preiserhöhung ab dem 01.01.2013 rechtlich unwirksam und folglich nicht zu bezahlen sein (vgl. unter "Grundsatzfragen > Interpretation von AGB-Formulierungen" !).
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