Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig  (Gelesen 10898 mal)

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Offline klopfermaus

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Hallo,

in den AGB´s von Almado steht "

Ein von ENERGY gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frai-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde.

Ich habe den Vertrag seit dem 01.01.13 und zum 31.12.13 gekündigt. Die Kündigung wurde mir auch per Mail zum 31.12. bestätigt und Vertragsbeginn und Versorgungsbeginn sind 01.01. Nun weiß ich aber nicht, ob die ABG bedeuten, "beendet wurde" auch eine Kündigung einschließt.

Ich muss laut Schlussrechnung 0,66 € nachzahlen. Und habe nach Erhalt der Schlussrechnung sofort per Einschreiben-Einwurf die Korrektur inkl. Bonus angefordert. Almado hat zum Ablauf der gesetzten Frist überhaupt nicht reagiert. Ich hatte angedroht, die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle Energie zu übergeben. Bin mir aber nicht sicher, wie oben erwähnt, ob beendet evtl. auch eine Kündigung bedeutet und somit mir der Bonus gar nicht zusteht.

Vielen Dank für Eure Meinungen!
« Letzte Änderung: 23. Februar 2014, 13:22:00 von klopfermaus »

Offline kamaraba

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Re: Falsche Position gewählt und kann nicht löschen!
« Antwort #1 am: 23. Februar 2014, 21:10:09 »
Hallo Klopfermaus,

verstehe Ihre Frage nicht ganz. Sie haben zum 31.12.2013 den Vertrag gekündigt und  Almado bestätigt Ihnen dass der Vertrag zum 31.12.2013 beendet wurde. Wie das am Ende heißt, ist doch wurscht. M.E. begann für Sie das Lieferjahr zum 1.1.2013 und endet zum 31.12.2013, das ist nach Adam Riese und Eva Zwerg genau 1 (Ein) Jahr.
Wenn Almado Ihnen in der Abrechnung den Bonus nicht gewährt, wäre ich so frech und würde die Beträge, sofern noch möglich, für die Monate Dezember und evtl. auch November (je nach Höhe des Bonus) zurückbuchen lassen.
Soll doch Almado dann schauen, wie sie an Ihr Geld kommen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Stromfraß

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Re: Falsche Position gewählt und kann nicht löschen!
« Antwort #2 am: 23. Februar 2014, 21:29:09 »
Wichtig ist die exakte Formulierung.
Wir hatten den Fall hier schon.
Almado wird sich darauf stützen, dass die Kündigung zum 31.12.13 vorgenommen wurde und nicht mit Ablauf des 31.12.13.
Es würde somit 1 Tag an einem vollen Belieferungsjahr fehlen.
Auch Adam Ries wusste bereits, dass 1 Jahr 365 Tage und nicht 364 Tage hat.
Was steht denn in der Schlussrechnung für ein Bezugszeitraum?
Steht da der 3012. oder der 31.12.?
Steht da der 31.12. wäre ein Vorgehen, wie von Kamaraba genannt, eine Möglichkeit.
Inwieweit ein Vorgehen Erfolg haben könnte, da ist es am besten, in diesem Thread mal nachzulesen.
Welchen Versorger und ab wann haben Sie denn jetzt?
Auch eine Nachfrage beim Netzbetreiber wäre hier sinnvoll.

Offline khh

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Re: Falsche Position gewählt und kann nicht löschen!
« Antwort #3 am: 24. Februar 2014, 00:05:54 »
@kamaraba und @Stromfraß,

Sie beide antworten auf einen Doppel-Thread, den @klopfermaus wohl gern gelöscht haben möchte ;D !  Die Admin sollte diesen Thread ohnehin besser löschen, da beide Antworten unbrauchbar sind:

1. Lastschriften mit erteilter Einzugsermächtigung können innerhalb von 8 Wochen zurückgebucht werden, d.h.: für Abbuchungen vor dem 30.12.2013 ist das NICHT mehr möglich !

2. Wie inzwischen ersichtlich wurde, hat die Bonusverweigerung nichts mit "Kündigung zum 31.12.13" oder "mit Ablauf des 31.12.13" zu tun. Dieser "Anbieter" scheint vielmehr der Meinung zu sein, dass ein Bonus trotz 12-monatiger Belieferung nicht zu zahlen ist, wenn Kunden berechtigterweise zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres gekündigt haben >:(.
Damit wird almado/365 AG vor Gericht aber wohl kaum durchkommen, da eine solche AGB-Auslegung an § 305c BGB scheitern dürfte und zudem der BGH mit Urteil vom 17.04.2013  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13  zu einer ähnlich dubiosen AGB-Auslegung durch FlexStrom bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat ! 

 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:20:49 von DieAdmin »
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Offline khh

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #4 am: 24. Februar 2014, 00:22:53 »
@klopfermaus,

almado/365 AG scheint der Meinung zu sein, dass ein Bonus trotz 12-monatiger Belieferung
nicht zu zahlen ist, wenn Kunden berechtigterweise zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres gekündigt haben >:(.

Damit wird dieser "Anbieter" vor Gericht oder der www.schlichtungsstelle-energie.de
aber wohl kaum durchkommen, da eine solche AGB-Auslegung an § 305c BGB scheitern dürfte und zudem der BGH mit Urteil vom 17.04.2013 
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13 
zu einer ähnlich dubiosen AGB-Auslegung durch FlexStrom bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat :)!

Dieser Sachverhalt wurde übrigens in den verschiedenen Almado-Threads schon x-mal diskutiert, zuletzt unter "Weihnachtsaktion mit Treuebonus ..." der Fall von @JTreinfall. Dort können Sie sich orientieren, welche Vorgehensmöglichkeiten denkbar sind.

Gruß khh 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:21:06 von DieAdmin »
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Offline DieAdmin

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #5 am: 24. Februar 2014, 07:11:28 »
@all,

ich habe die beiden Threads zu einem zusammengeführt, da in beiden Thread geantwortet wurde.

Offline Payday

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Re: Falsche Position gewählt und kann nicht löschen!
« Antwort #6 am: 24. Februar 2014, 10:48:05 »

2. Wie inzwischen ersichtlich wurde, hat die Bonusverweigerung nichts mit "Kündigung zum 31.12.13" oder "mit Ablauf des 31.12.13" zu tun. Dieser "Anbieter" scheint vielmehr der Meinung zu sein, dass ein Bonus trotz 12-monatiger Belieferung nicht zu zahlen ist, wenn Kunden berechtigterweise zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres gekündigt haben >:(.
Damit wird almado/365 AG vor Gericht aber wohl kaum durchkommen, da eine solche AGB-Auslegung an § 305c BGB scheitern dürfte und zudem der BGH mit Urteil vom 17.04.2013  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13  zu einer ähnlich dubiosen AGB-Auslegung durch FlexStrom bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat !


hallo

ich bin auch einer der almando geplagten. ich habe noch nicht gekündigt, mein lieferbeginn war der 01.10.2013. kündigen müßte ich dann ja "zum 30.09.2014 23.59Uhr" oder wie könnte ich ganz klipp und klar sagen das damit 1jahr voll wird?!

weiterhin gibt es bereits urteile zum oben genannten problem, das diese einfach die kündigung annehmen und nicht die lieferzeit, obwohl das selbst bei denen in den agb klar steht " lieferung von 12monaten...".

welche möglichkeiten habe ich wirklich mit rückbuchung und verrechnung von nachzahlungen durch die bonuszahlung ?! komme ich bei rückbuchung nicht in verzug und muss die kosten bezahlen? da almando selber ein inkassounternehmen hat werden diese briefe eh kommen. zumindestens die nachzahlungen müßte man doch mit der bonuszahlung verrechnen können? also man die nachzahlung verweigert und im brief (einwurfschreiben) auf die bonuszahlung beruft mit auflistung der nachzahlung - bonuszahlung mit nennung der weiteren eigenen forderungen (bonusbetrag >> nachzahlungsbetrag).

wie könnte man solche probleme von vornerein vermeiden? kann man nicht in der kündigung gleich mit rechtlichen mitteln drohen, bzw sie drauf hinweisen das die rechtschutzversicherung besteht und man die netzregulierung  schonmal gehört hat?!
wie bekomme ich es in der kündigung vernünftig rein das das vertragsende auch wirklich am ende des vertragslaufjahres erfolgt und nicht wie doch gerne gemacht paar tage vorher?! (trotz angabe des richtigen termins in der kündigung)

« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:20:32 von DieAdmin »

Offline Stromfraß

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #7 am: 24. Februar 2014, 11:20:32 »
Zitat
wie könnte man solche probleme von vornerein vermeiden?
Das einfachste Mittel wäre, nicht zu solch dubiosen Anbietern zu wechseln!
Es steht doch in diesem Forum bereits Dutzende Mal, dass almado & Co. mit mitunter sehr dubiosen Mitteln versuchen, sich um die Bonuszahlungen zu drücken.
Wer es trotzdem versucht, muss dann auch mit den Konsequenzen leben.
Ein altes Sprichwort sagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Offline Payday

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #8 am: 24. Februar 2014, 12:20:28 »
danke für diese tolle und aussagekräftige antwort. zum zeitpunkt des abschlusses wusste ich nicht das immergrün = almando ist, bzw wußte nicht das das unternehmen sich nicht an seine eigenen agb hält.

mich interessiert vor allen ob man die nicht gezahlte bonuszahlung rechtlich mit eventuellen nachzahlungen eigenmächtig verrechnen darf (natürlich mit eigenen brief usw). denn ne nachzahlung kommt und selbst wenn nicht könnte man den ablesewert den man ja mitteilt (an alten/neuen versorger) so anpassen das es passt. weil so käme man am schnellsten aus der sache raus. man hat zwar kein geld bekommen, hat dafür aber etwas mehr strom erhalten. ist immernoch besser als weggeworfenes geld.

ich wechsel zum vertragsende zurück zu einen "seriösen" großversorger (stadtwerke, eon oder irgendsowas).

Offline Didakt

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #9 am: 24. Februar 2014, 12:51:41 »
@ Payday

Zitat von: Ihnen
...ich bin auch einer der almando geplagten. ich habe noch nicht gekündigt, mein lieferbeginn war der 01.10.2013. kündigen müsste ich dann ja "zum 30.09.2014 23.59Uhr" oder wie könnte ich ganz klipp und klar sagen das damit 1jahr voll wird?!

Siehe hier

Ordentlich kündigen Sie einfach so: "Hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am (Datum)." 

Mit der Lastschriftrückgabe zu handeln, halte ich für sehr problematisch. Sie setzen wegen vertragswidrigen Verhaltens Ihren Bonus aufs Spiel!
Wenn überhaupt, dann wäre daran zu denken, sie nach Eingang der Schlussrechnung zu verwenden, um den darin evtl. nicht berücksichtigten Bonus mit einem fälligen Nachzahlungsbetrag für Mehrverbrauch zu verrechnen.

Was Sie von vorneherein tun sollten? Sich einen seriösen Anbieter auswählen! :D Und sonst: Ihre empfangsbedürftige Kündigungserklärung ordentlich und wirksam formulieren, darin bereits ausdrücklich Ihren Bonusanspruch einbringen und begründen und schon mal darauf hinweisen, dass Sie einer Nichtgewährung durch entsprechende Maßnahmen begegnen werden.

Dies alles ist hier im Forum schon zur Genüge ausdiskutiert worden. Lesen und richtig schreiben. Das wär's schon, so einfach ist das! ;)

Offline Didakt

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #10 am: 24. Februar 2014, 13:02:15 »
@ Payday

Zitat
...und selbst wenn nicht könnte man den ablesewert den man ja mitteilt (an alten/neuen versorger) so anpassen das es passt. weil so käme man am schnellsten aus der sache raus.

Mein lieber Scholli, was Ihnen alles im Kopf rumschwirrt! :o Davon lassen Sie mal besser Ihre noch sauberen Finger, sonst machen Sie sich des Betruges schuldig!

Offline khh

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #11 am: 24. Februar 2014, 13:54:37 »
... ich wechsel zum vertragsende zurück zu einen "seriösen" großversorger (stadtwerke, eon oder irgendsowas).

Brauchbare Anregungen für die Versorger-Auswahl (siehe unter "Unsere Kriterien für die Anbieterauswahl - So trennen Sie die Spreu vom Weizen!") und für ein Wechsel-Konzept findet man bspw. hier:  www.bezahlbare-energie.de  !
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Offline bolli

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #12 am: 24. Februar 2014, 15:19:58 »
mich interessiert vor allen ob man die nicht gezahlte bonuszahlung rechtlich mit eventuellen nachzahlungen eigenmächtig verrechnen darf (natürlich mit eigenen brief usw). denn ne nachzahlung kommt und selbst wenn nicht könnte man den ablesewert den man ja mitteilt (an alten/neuen versorger) so anpassen das es passt. weil so käme man am schnellsten aus der sache raus. man hat zwar kein geld bekommen, hat dafür aber etwas mehr strom erhalten. ist immernoch besser als weggeworfenes geld.
Wenn Ihnen mit Schlussrechnung eine Nachzahlung berechnet wird, der Bonus aber nicht enthalten ist, legen Sie gegen die Schlußrechnung Einspruch ein und machen denen eine eigene Rechnung auf, in der der Bonus eben drin ist. Diese schicken Sie immergrün/365 AG zu (per Einwurfeinschreiben) und bestehen auf einer korrigierten Rechnung. Zahlen würde ich dann erstmal nichts ohne eine korrigierte Rechnung. Sollte der Verein meinen, er bekäme ohne eine solche korrigierte Rechnung noch Geld, soll er es sich holen. Kommt ein Inkasso-Büro ins Spiel, bekommen die den Sachverhalt EIN mal mitgeteilt und der Rest der Korrespondenz wird abgeheftet. Und dann wird man sehen, ob's vor Gericht geht oder nicht.

Falls die Nachzahlung geringer ausfällt als die Bonuszahlung, kann man ggf. auch über eine Rückbuchung des letzten Abschlag nachdenken. Allerdings dürfte die Zeit dafür sehr eng werden, da, wie von khh richtig ausgeführt, die Rückbuchung einer rechtmäßigen Abbuchung (und das war sie zum Zeitpunkt der Abbuchung ja) innerhalb von 8 Wochen erfolgen muss. Ob bis dahin die Schlußrechung da ist, bleibt abzuwarten.

Einen Weg, die Überzahlung zu vermeiden gibt es kaum. Auch die falsche Angabe des Zählerstandes kann sich als "Schuss in den Ofen" herausstellen, falls kurz danach, aus welchen Gründen auch immer, ein Ableser des Netzbetreibers zum Ablesen kommt und das ganze auffliegt. Das wäre dann ggf. Betrug und ist daher keine Lösung.

Übrigens ist mit den vorliegenden Daten, die auch von der 365 AG bestätigt wurden, nicht mehr der Tag des Ablaufs des Vertrages fraglich (was ja auch mal ein Trick von denen war) sondern sie versuchen nur den Trick, das die Kündigung nicht innerhalb des ersten Belieferungsjahres erfolgen darf, um den Bonus zu erhalten. Diese Karte ist aus meiner Sicht auch ausgereizt, aber viel Verbraucher lassen sich durch die Argumentation der 365 AG immer noch einlullen. Insofern ist da lediglich Standhaftigkeit gefragt.

Offline khh

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #13 am: 24. Februar 2014, 18:10:33 »
[...]
Ich habe an anderer Stelle bereits vorgeschlagen, u. a. folgenden Text in das Kündigungsschreiben aufzunehmen:
„Nach Ihren einschlägigen Lieferbedingungen ist mir als Neukunde ein einmaliger Bonus von (Prozentsatz bzw. Betrag) zu gewähren. Dieser Betrag ist zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fällig und spätestens mit Ihrer Abschlussrechnung zu verrechnen. Stellen Sie bitte sicher, dass mir diese Rechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.“

Würde diese Frist überschritten, wäre Almado unverzüglich bewusste Verzögerung zwecks Vorenthaltung der Bonusgewährung vorzuwerfen und gleichzeitig mitzuteilen, dass zur Sicherung des Anspruchs die letzte Abschlagsrate durch Lastschriftrückgabe storniert wird.

Leider wird das so nicht funktionieren: Wenn bspw. @Payday form- und fristgemäß "zum Ablauf des 30.09.2014" (= zum Ablauf des 1. Vertrags-/Lieferjahres) kündigt, dann muss die Schluss-rechnung spätestens am 11.11.2014 zugehen. Die letzte Abschlagsrate wurde im 11. Vertrags-monat, also im August 2014 (vermutlich Anfang des Monats) von almado/365 AG abgebucht. Die Lastschriftrückgabe ist aber nur innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung möglich. :(

Lediglich wenn die almado/365 AG wg. Mehrverbrauch (oder wg. unterbliebener/verspäteter Abmeldung beim Netzbetreiber für vertragslose Belieferungen über den 30.09.2014 hinaus) Forderungen geltend macht, ist die Aufrechnung einer ausstehenden Bonusgewährung möglich.
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Offline Didakt

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Re: Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig
« Antwort #14 am: 24. Februar 2014, 19:42:02 »
@ khh

Zitat von: Ihnen
Leider wird das so nicht funktionieren...

Besser nachgedacht als ich! :D Beitrag deshalb gelöscht!

 

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