18:41 04.03.2014
Habe persönlich immer die Erfahrung gemacht, dass das GEBABBEL mit irgendwelchen Hotline Mitarbeitern, die meist wohl keinerlei rechtsvberbindliche Erklärungen abgeben dürfen, überhaupt keinen Sinn macht.
Die lesen irgendwelche Texte von ihren Monitoren ab.
Am Ende kann der Kunde, wenn er nichts Schriftliches (am Besten auf dem Briefbogen seines Vertragspartners hat per normaler Brief Post) NIX beweisen.
ALSO:
ggf. nach Beendigung eine Telefonates mit den "HOTLINE FACHKRÄFTEN" eine chriftliche Bestätigung wie der Inhalt der Aussage der "Fachkraft" verstanden wurde oder m.E. besser, alles nur in Schrift Form (falls notwendig die Kosten für Einschreiben mit Rückschein nicht scheuen) erledigen.
Vielleicht von einem Zeugen den Inhalt (auf dem Brief) mit Datum bestätigen und von diesem bei der Post abgeben lassen um den Beweis auch für den Inhalt führen zu können)
Merke:
Es ist nichts so flüchtig wie das gesprochene Wort. Besonders mit "Service Kräften"
Bequem, aber man hat danach nichts auf der Hand
Lediglich eine Zustellung per Gerichtsvollzieher dürfte beweiskräftiger sein.
KLAR: Die die Vertragspartner mit grossem Werbebudget und adäqater Rechtsabteilung freuen sich, wenn der Kunde telefonisch die "Hotline" kontaktiert.
Fragen Sie doch mal bei Beginn des Gespräches ob Sie dieses zu "Schulungszwecken" aufzeichnen dürfen, bzw eine anwesende Person mithören und mitstenografieren lassen dürfen !!
PS: Falls Sie direkten Kontakt mit mir aufnehmen wollen: ich habe da eine (Aldi oder so) Mobilnummer dafür