Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gas.de Grünwelt Gas fix  (Gelesen 33490 mal)

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Offline winnetuo3

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Gas.de Grünwelt Gas fix
« am: 16. Februar 2014, 19:42:39 »
Sehr geehrte Forumfreunde.

Ich habe mit Einschreiben/Rückschein an Gas.de, hier Grünwelt fix, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Der Vertrag lief vom 01.01.2013 bis 31.12.2013. Er hatte eine Mindestlaufzeit  von 12 Monaten.
Am 07.11.2013 erhielt ich eine Preiserhöhung von 18 %. Leider habe ich zum damaligen Zeitpunkt nicht widersprochen.
Im Onlinekonto von Gas.de wurde der Vertrag klammheimlich um 12 Monate verlängert.
Jetzt reichts mir. Viele Hinweise in der Presse und Internet, oder Stiftung Warentest "Angelockt und Abgezockt.
Viele E-Mail an Gas de/Grünwelt um Klärung blieben bis jetzt unbeantwortet.
Und genau so treiben es diese Leute und versuchen auf Zeit zu spielen.
Auf mein Sonderkündigungsrecht wird auch nicht geantwortet.
Wer kann mir einen Tip geben um überhaupt an diese Leute heranzukommen.

Vielen Dank

Offline Didakt

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #1 am: 16. Februar 2014, 20:33:22 »
@ winnetou3

In den AGB heißt es:

"Im Fall einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen."

Wann sollte die Preiserhöhung denn wirksam werden? Und wann zu welchem Datum haben Sie denn sondergekündigt?

Offline khh

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix - "Umfrage"
« Antwort #2 am: 16. Februar 2014, 21:34:11 »
@ winnetuo3, haben Sie die obige (eher unsinnige) "Umfrage" hier eingestellt ?

Wenn ja, dann Frage ich Sie: Wollen Sie wirklich nur hilfreiche Tips für eine sinnvolle Vorgehensweise, oder geht es tatsächlich um etwas ganz anderes ?

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline DieAdmin

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #3 am: 17. Februar 2014, 07:28:14 »
@khh,

ist es Ihnen nicht in den Sinn gekommen, das manche User was das Forenhandling angeht, noch unerfahren sind. Da muss man nicht gleich sonstwas vermuten.

@winnetuo3
Ich habe die Umfrage gelöscht, weil selten das richtige Vorgehen von einer Mehrheitsmeinung abhängig ist.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 10:47:42 von DieAdmin »

Offline winnetuo3

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #4 am: 17. Februar 2014, 10:46:13 »
Guten Tag DieAdmin,
habe verstanden.   
Schade, dass Sie den Artikel gelöscht haben.
Trotzdem ist es mir Ernst in der Sache.
Also ist der Schritt vorprogrammiert, gegen Gas.de juristisch vorzugehen. Oder ?

Gruß

winnetuo3

Offline DieAdmin

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #5 am: 17. Februar 2014, 10:50:30 »
@winnetuo3,

ich habe keinen Beitrag gelöscht, sondern lediglich Ihre gestartete Umfrage. Der Eingangsbeitrag ist doch noch vorhanden.

Offline wechselprofi

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #6 am: 17. Februar 2014, 11:49:18 »
@winnetuo3
Allgemeine Stimmungsmache, um seinem Ärger Luft zu machen, hilft keinem weiter. Wir nehmen einmal an, dass die Preiserhöhung ab 01.01.2014 seitens Stromio gelten sollte.
Haben Sie vor diesem Datum rechtswirksam (in Schriftform) von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und fällt die Preiserhöhung höher aus, als nur die Weitergabe der staatlich verordneten Umlagen?
Wenn ja, dann wäre dieses ein Vertragsbruch durch Stromio, wenn nein, ist Stromio nach derzeitiger Rechtlage nichts vorzuwerfen.

Offline DieAdmin

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #7 am: 17. Februar 2014, 12:26:42 »
Ein allgemeiner Hinweis: Die Gas.de ist also solches kein (Tochter)-Unternehmen der Stromio GmbH.  Und der Grünwelt Gas-Teil wird von der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH vertrieben. Bei den beiden Unternehmen triffts eher die Bezeichnung, dass es "Schwestern" sind. Aus diesem Grund sind auch beide Bereiche gas.de und stromio getrennt hier im Forum angelegt.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 12:41:53 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #8 am: 17. Februar 2014, 13:23:55 »
... Wir nehmen einmal an, dass die Preiserhöhung ab 01.01.2014 seitens Stromio gelten sollte. Haben Sie vor diesem Datum rechtswirksam (in Schriftform) von ihrem Sonder-kündigungsrecht Gebrauch gemacht ... ?
Wenn ja, dann wäre dieses ein Vertragsbruch durch Stromio, wenn nein, ist Stromio nach derzeitiger Rechtlage nichts vorzuwerfen.

Aus dem Eröffnungsbeitrag ist wohl zu schließen, dass @winnetuo3 eben NICHT vor dem Preiserhöhungszeitpunkt und damit nicht wirksam sondergekündigt hat.


@wechselprofi,
woraus schließen Sie, dass gas.de nichts „vorzuwerfen“ ist ?

1. Nach derzeitiger Rechtslage [§ 41 (3) EnWG] müssen Preiserhöhungsmitteilungen transparent sein. Wissen wir das, oder war die Mitteilung womöglich in einer mehrseitigen allgemeinen Info „versteckt“, wie das von den sogen. 'Discount-Anbietern' häufig praktiziert wird ?

2. Außerdem muss die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete AGB-Preisanpassungsklausel einer gerichtlichen Inhaltskontrolle [§ 307 BGB] standhalten. Kennen wir die Formulierung dieser Ende 2012 von gas.de verwendeten AGB-Klausel, um eine Einschätzung abgeben zu können ?

3. Darüber hinaus sind Preiserhöhungen nur insoweit zulässig, wie sie der Billigkeit [§ 315 BGB] entsprechen und dürfen keinesfalls zu einer Erhöhung des Gewinnanteils des Versorgers führen [BGH-Rechtsprechung].
Von Letzterem ist bei einer Erhöhung des Gas-Arbeitpreises um 18 % ab 01.01.2014 (?) wohl kaum auszugehen!

Wenn @winnetuo3 sich zu diesen Punkten mal konkret äußern würde, dann wäre eventuell eine Einschätzung möglich, ob ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung und deren NICHT-Bezahlung erfolgsversprechend sein kann.     


Und noch eine Off-Topic - Anmerkung zu „Weitergabe der staatlich verordneten Umlagen“ bei Strom:
Umlagenerhöhungen sind nicht „staatlich verordnet“, zumindest nicht mit der Auswirkung,
wie uns das viele Versorger weismachen wollen  -  und daher ist eine 1:1 - Weitergabe oftmals eher nicht rechtens (siehe dazu diverse Ausführungen hier im Forum, insbesondere die Beiträge von @RR-E-ft)! 
« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 13:29:08 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #9 am: 17. Februar 2014, 14:53:46 »
Und noch eine Off-Topic - Anmerkung zu „Weitergabe der staatlich verordneten Umlagen“ bei Strom:
Umlagenerhöhungen sind nicht „staatlich verordnet“, zumindest nicht mit der Auswirkung,
wie uns das viele Versorger weismachen wollen  -  und daher ist eine 1:1 - Weitergabe oftmals eher nicht rechtens (siehe dazu diverse Ausführungen hier im Forum, insbesondere die Beiträge von @RR-E-ft)!
@ khh, das riecht mir jetzt aber doch etwas nach Beschönigung. So kann man den Staat als Verbraucher nicht aus der Verantwortung für die Strompreise entlassen und den Schwarzen Peter alleine den Versorgern zuschieben.

Der Strompreis unterliegt in Deutschland einer zunehmenden staatlichen Steuerung und einem staatlich sanktionierte Anteil, der mehr als die Hälfte des Endverbraucherpreises ausmacht. Selbstverständlich sind neben den Steuern und Abgaben auch die Umlagen staatlich verordnet. Was denn sonst?!

Dazu kommen noch staatlich regulierte Entgelte für Transport und Verteilung.

Diese staatlich sanktionierten (verordneten) Preisbestandteile sind in der Kalkulation eines jeden seriösen Versorgers zu berücksichtigen. Ob andere Preisbestandteile, z. B. die Beschaffung, die ebenfalls in die Preiskalkulation einfliessen, eine gegenläufige Tendenz aufweisen, steht auf einem anderen Blatt. Es geht um einen gerechten Preis, der aus allen Preisbestandteilen zu bilden ist. Zu einer Preiskalkulation, die einen Verlust zum Ergebnis hat, wird der Versorger nach dem Gesetz [§315 BGB] nicht verpflichtet. Fakt ist, dass die staatlichen Preisbestandteile an Zahl und Umfang ständig zunehmen.

Offline khh

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Re: OFF-TOPIC
« Antwort #10 am: 17. Februar 2014, 15:08:36 »
@PLUS,

die "1:1 - Weiterreichung von Umlagenerhöhungen" hat mit dem Thema dieses Threads nichts zu tun und war meinerseits nur eine als "OFF-TOPIC" gekennzeichnete Anmerkung zur diesbzgl. Aussage von @wechselprofi.

Eine Diskussion zu dem Thema sollten wir hier bitte NICHT fortsetzten. Wen es interessiert, der kann die fundierten Ausführungen von @RR-E-ft in den betreffenden Threads nachlesen.

Gruß, khh


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Offline winnetuo3

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #11 am: 17. Februar 2014, 15:11:28 »
Vielen Dank für die Stellungnahmen.
Selbstverständlich äußere ich mich gerne zu den Punkten 1-3 wie folgt:

zu 1: Im Schreiben vom 07.11.2013 schrieb Grünwelt Gas.de als Betreff:
         Aktuelle Energiemarktentwicklung und Preisinformation zu Ihrem Gasvertrag auf der zweiten Seite; Trotzdem ist es uns gelungen, Ihnen ab dem 01.01.2014 
         attraktive  Konditionen zu bieten. Der Arbeitspreis beträgt ab 01.01.2014 € 0,0675 pro kWh. Bis 31.12.2013  € 0,0572/kWh = 18 % Erhöhung,
         Hiebei wurde darauf hingewiesen, dass ich ein Kündigungsrecht bis zur Wirksamkeit der Anpassung habe.
         Damals habe ich leider leider nicht widersprochen, weil ich Sorge hatte, dass der vereinbarte Neukundenbonus wegen Kündigung verfällt.
zu 2: Hinsichtlich der Preisanpasungsklausel zum Zeitpunkt des Bestelldatums vom 03.07.2012 war von solch drastischen Erhöhungen nicht die Rede.
         Zum heutigen Zeitpunkt -17.02.2014- habe ich die AGB unter Grünwelt>Rechtliches>AGB>Allgemeine Geschäftsbedingungen Gas.de> Die AGB können Sie hier
         einsehen > Seite Gas.de unter PDF herunterladen.  Ich kann aber leider nicht mehr feststellen, wie die AGB zum Zeitpunkt 03.07.2012 waren.
         In § 6 Abs. 3 steht; Der Lieferant ist verpflichtet, Preisanpassungen nach billigem Ermessen und der Entwicklungder Preisbildung... der rechtlichen Vorgaben zu 
         berücksichtigen.
         Abs.4;Im Falle der Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt  des Wirksamwerdens der
         Änderung zu kündigen.
zu 3: Meiner Meinung nach sind 18 % Erhöhung unbillig und verstoßen gegen § 315 BGB.
         Heute, 17.02.2014 wurde in der Rheinzeitung, Koblenz eine Energietabelle veröffentlicht, hier verläuft die Preisentwicklung von Gas  von Januar 2013 bis Januar 
        2014 ohne nennenswerte Veränderungen.

 
         

Offline khh

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #12 am: 17. Februar 2014, 16:07:48 »
Selbstverständlich äußere ich mich gerne zu den Punkten 1-3 wie folgt:
zu 1: Im Schreiben vom 07.11.2013 schrieb Grünwelt Gas.de als Betreff:
Aktuelle Energiemarktentwicklung und Preisinformation zu Ihrem Gasvertrag ...

Mir ist immer noch nicht klar: Stand DAS bereits im Betreff? Oder wurde erst auf der 2. Seite etwas zur Preiserhöhung geschrieben?

zu 2: ... Zum heutigen Zeitpunkt -17.02.2014- habe ich die AGB unter ... herunterladen. 
Ich kann aber leider nicht mehr feststellen, wie die AGB zum Zeitpunkt 03.07.2012 waren. ...

Die seit 31.10.2013 von gas.de für das Neugeschäft verwendete AGB ist für Ihren Bestandsvertrag nicht maßgeblich. Wenn man die für den eigenen Vertrag geltende AGB für sich nicht archiviert, dann hat man wie hier jetzt ein "Problem" ::)
Kann vielleicht ein anderer Foren-USER mit der o.g. AGB aushelfen ?

zu 3: Meiner Meinung nach sind 18 % Erhöhung unbillig und verstoßen gegen § 315 BGB.
... Preisentwicklung von Gas von Januar 2013 bis Januar  2014 ohne nennenswerte Veränderungen.

Das ist wohl so zu sehen und es dürfte spannend werden, wenn gas.de die Billigkeit dieser Preiserhöhung vor Gericht dazulegen hat.

SIE müssen jetzt entscheiden, ob Sie Ihr Versäumnis einer rechtzeitigen Sonderkündigung und den drastisch höheren Preis als "Lehrgeld" verbuchen oder ob Sie der Preiserhöhung wider-sprechen wollen und diese dann konsequenter Weise nicht bezahlen. Musterbriefe für den "Preisprotest" findet man beim BdEV oder den VZen (evtl. bekommen Sie auch hier eine Formulierungshilfe).

Haben Sie eine RS-Versicherung für den Fall, dass gas.de Sie bei Reduzierung der Abschlagszahlungen und der Schlussrechnungs-Forderung verklagt ?
« Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 16:32:32 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline PLUS

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Re: OFF-TOPIC
« Antwort #13 am: 17. Februar 2014, 17:48:39 »
@PLUS, die "1:1 - Weiterreichung von Umlagenerhöhungen" hat mit dem Thema dieses Threads nichts zu tun und war meinerseits nur eine als "OFF-TOPIC" gekennzeichnete Anmerkung zur diesbzgl. Aussage von @wechselprofi.
Eine Diskussion zu dem Thema sollten wir hier bitte NICHT fortsetzten. Wen es interessiert, der kann die fundierten Ausführungen von @RR-E-ft in den betreffenden Threads nachlesen.
Gruß, khh
Ok @khh, aber Sie haben das "OFF-TOPIC"-Thema ja hier eingestellt, dann sollten Sie damit rechnen, dass in einem Forum darauf geantwortet wird.

Beim hier im Thread behandelten Gasthema sollten Sie prüfen, ob da nicht ein Vertrag mit fester Laufzeit vorgelegen hat. Im Anschluss dann ein Angebot eines Anschlussvertrages. Sofern innerhalb der Laufzeit keine Preiserhöhung erfolgt ist, ist § 315 BGB kaum relevant.
Z.B. hier @RR-E-ft:
Zitat
Das Angebot einer Vertragsverlängerung ist wieder etwas vollkommen anderes:

Am Anfang eines Vertrages wurde eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, so dass der Vertrag am Ende der Laufzeit automatisch endet. Das hat mit einer Preisanpassungsklausel nichts zu tun (weder mit § 315 BGB noch mit § 307 BGB).

Offline winnetuo3

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Re: Gas.de Grünwelt Gas fix
« Antwort #14 am: 17. Februar 2014, 18:05:30 »
Danke an khh für Ihre Ausführungen:
Gerne Beantworte ich die Fragen,
zu 1: Im Betreff auf der 1. Seite stand:         Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisinformation zu Ihrem Gasvertrag
                                                                      Auf der Rückseite stand im laufenden Text dann:
                                                                       Trotzdem ist es uns gelungen, Ihnen ab dem 01.01.2014 weiterhin attraktive Konditionen zu bieten. Ihr Arbeitspreis
                                                                       beträgt  dan  0,0675 EUR/kWh.
                                                                       Im folgenden Absatz stand dann: Aufgrund der Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden
                                                                       Gasliefervertrag  ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt der Wirksamwerdens der Preisanpasung zu kündigen-.
zu 2: Hier versuche ich aus dem Internet die AGB zum Zeitpunkt 07/2012 zu ermitteln.

Ich besitze eine Rechtsschutzversciherung die auch für Grundstücke gilt.
 

 

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