Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?

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bolli:

--- Zitat von: uwes am 18. Februar 2014, 13:14:08 ---Der Laie sieht das so. Ich verweise auf § 309 Ziff 3. BGB. Danach ist die Klausel unwirksam.

--- Ende Zitat ---
Ich gebe zu, SIE sind der Rechtsanwalt, aber sind Sie tatsächlich der Meinung, dass dieser Paragraph hier zieht (ich hoffe nicht  ;)). Wenn Sie dem Versorger mitteilen würden, dass Sie der Meinung sind, dass ein Bonus, der Ihnen für ein Jahr Belieferungszeit zugesagt wird (der oftmals in seiner Höhe auch noch nicht mal genau monetär beziffert ist, weil er als Prozentanteil des Verbrauchs angegeben wird), bereits 2 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes fällig ist und Sie ihn gerne schon mal verrechnen möchten, Ihnen dieser ganz schnell mitteilen würde, was ER unter einer unbestrittenen Forderung versteht.  ;)

Ich glaube immer mehr, dass der Account gehackt ist.  ;)

PLUS:

--- Zitat von: bolli am 18. Februar 2014, 16:22:05 ---
--- Zitat von: uwes am 18. Februar 2014, 13:14:08 ---Der Laie sieht das so. Ich verweise auf § 309 Ziff 3. BGB. Danach ist die Klausel unwirksam.

--- Ende Zitat ---
Ich gebe zu, SIE sind der Rechtsanwalt, aber sind Sie tatsächlich der Meinung, dass dieser Paragraph hier zieht (ich hoffe nicht  ;)). Wenn Sie dem Versorger mitteilen würden, dass Sie der Meinung sind, dass ein Bonus, der Ihnen für ein Jahr Belieferungszeit zugesagt wird (der oftmals in seiner Höhe auch noch nicht mal genau monetär beziffert ist, weil er als Prozentanteil des Verbrauchs angegeben wird), bereits 2 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes fällig ist und Sie ihn gerne schon mal verrechnen möchten, Ihnen dieser ganz schnell mitteilen würde, was ER unter einer unbestrittenen Forderung versteht.  ;)
Ich glaube immer mehr, dass der Account gehackt ist.  ;)
--- Ende Zitat ---
@bolli, unglaublich! Was ist da bei Ihnen "gehackt"? Es gibt am Ende noch eine genaue Schlussrechnung. Wer will denn hier den Bonus "monetär" exakt beziffern. Eine ungefähre Voraussrechnung, eine qualifizierte Schätzung, reicht wohl völlig.       

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