Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 211651 mal)

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Offline Bodensatz

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Sehe ich auch so. Bellende Hunde beißen nicht.
Ich würde 3 Tage Frist setzen. Besonders diese halbseidenen Profis wissen, dass sie ungeschoren davon kommen, wenn sie trotzdem erst in 7 Tagen bezahlen, weil niemand so schnell einen Anwalt an die Front bekommt und so ein Vorgang mehrere Tage dauert.
Wenn die dann nach 7 Tagen immer noch nicht bezahlt haben, dann kann man immer noch zum Anwalt gehen, ohne dass es einen nennenswert Geld gekostet hat.
« Letzte Änderung: 11. April 2014, 08:33:21 von Bodensatz »

Offline Hurraapostel

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Wenn Sie die "angekündigte Banklaufzeit von bis zu 10 Tagen" verkürzen wollen, müssten Sie umgehend per Email (im Betreff das Aktenzeichen des Schlichtungsverfahrens angeben) das Unternehmen mit einer kürzeren Zahlungsfrist unter Druck setzen. CC an Schlichtungsstelle, da haben Sie beide mit im Boot.

Also wenn die Schlichtungsstelle einmal involviert ist, würde ich auf keinen Fall mehr direkt mit dem Versorger kommunizieren (auch nicht mit cc an die Schlichtungsstelle). Sie haben die Schlichtungsstelle nun einmal angerufen, diese hat einen Erfolg für Sie errungen, dann sollte sie auch bis zum Schluss eingebunden sein. Außerdem halte ich Fristen von 10-14 Tagen im Geschäftsleben für durchaus normal. Sie werden kaum einen Anwalt finden, welcher mit kürzeren Zeiten arbeitet.

Stimmt - Banklaufzeiten liegen heutzutage unter 3 Banktagen, auch das ist gesetzlich geregelt. Aber es sind Bankarbeitstage und nicht Tage. Wenn z. B. an einem Freitag nach 16:00Uhr bei der Deutschen Bank eine Überweisung elektronisch eingeht, wird das definitiv nicht mehr vor Montag abend gebucht. Erst am Dienstag geht das Geld dann Richtung der beteiligten Empfängerbank und der Empfänger kann den Eingang im ungünstigsten Fall erst am Mittwoch, mit Buchungstag vom Dienstag sehen. Das entspräche 2 Bankarbeitstagen, aber 6 Tagen. :) (ich weiß wovon ich spreche, meine Gattin arbeitet bei einer der größten deutschen Banken (nicht deutsche Bank - da habe ich mein Konto (damit sie nicht guggen kann, aber auch damit habe ich mich verrechnet - die haben fusioniert)) ;).

Aber um auf almado zurückzukommen - eine Überweisung, oder Scheckzahlung funktioniert im Regelfall nicht auf Knopfdruck.

Zuerst ist da der Eingang - dieser verschickt den Vorgang an den Sachbearbeiterpool.
Dieser dreht wahrscheinlich nicht Däumchen und wartet auf diesen Vorgang, ich vermute der hat reichlich zu tun.
Also reden wir hier von 1-2 Tagen Verzug.
In jedem großen Unternehmen werden alle Auszahlungen nach dem 2-Augen-Prinzip abgewickelt, also ist da noch ein 2ter, der den Scheck oder die Zahlungsanweisung gegenzeichnen muss.
Wieder ein Tag.
Erst dann geht das Ganze an die Buchhaltung und auch dort wird man ausreichend zu tun haben (zumal bei almado viele Kunden doppelt ausgezahlt werden müssen (im ersten Stepp die mögliche Überzahlung, im zweiten, einige Monate später der Bonus). Nochmal 1 - 2 Tage.

Ich würde 5 - 6 Arbeitstage bei almado für normal betrachten und bis 6 Kalendertage bis zum Eingang der  Überweisung.

Also 10 - 14 Tage würde ich immer die Füße still halten.

Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Carl

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@Hurraapoatel
Da bin ich als "Schlichtungsverfahren-Erprobter" nicht Ihrer Meinung:

Natürlich kann man den - auf direktem Wege von almado/365ag erhaltenen - Emails widersprechen etc. Dabei immer die Schlichtungsstelle informell anschließen, die ja Überblick über die Aktivitäten haben muss. Die Schlichtungsstelle kümmert sich i.d.R. "nur" um den Anspruch, nicht, wann oder in welcher Weise dieser tatsächlich befriedigt wird.

Ich hatte in allen drei Fällen/Verfahren nach knapper Fristsetzung innerhalb von drei Banktagen das geforderte Geld auf dem Konto.
Ein Beispiel: Fristsetzung am 27. März zum 4. April - Gutschrift auf meinem Konto bereits am 1. April (KEIN Scherz!). Kann man auch alles hier im Forum, in den entsprechenden Threads, nachlesen.
Man muss dabei ja bedenken, dass Almado im laufenden Verfahren (in denen sie juristisch gesehen ganz schlechte Karten haben) bemüht ist, einen Schlichterspruch zu vermeiden. Das funktioniert aber nur bei Beendigung des Verfahrens auf Grundlage der Zustimmung des Beschwerdeführers, der dies verweigern kann, wenn er nicht über den geforderten Betrag verfügt.

Die empfohlende Vorgehensweise ist bereits mehrfach erprobt, war effektiv (Zeit & Geld) und minimierte den Aufwand der Schlichtungsstelle.

Natürlich stellt sich im Fall von pk85 die Frage, ob sich der Aufwand jetzt noch lohnt, da ja Almado vermutlich innerhalb der "bis zu 10-Tages-Frist" gezahlt haben wird.

Freundliche Grüße
Carl

: Natürlich ist die Scheckerstellung und Versendung - wenn das Unternehmen dies will - innerhalb eines Arbeitstages realisierbar.

« Letzte Änderung: 12. April 2014, 12:46:38 von Carl »

Offline Bodensatz

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So isses, wenn die wollen, können die.
Ein großes Unternehmen ist zwar idR träge, aber für besondere Fälle, und dazu dürften die Schlichtungs- und Gerichtsverfahren gehören, haben die spezielle Abteilungen. Ansonsten könnte es das Unternehmen nämlich reichlich Geld kosten, wenn die Fristen versäumen würden. Und beim Geld hört bei denen der Spaß bekanntlich auf  :)

Offline Didakt

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Man kann sich nur wundern! Es gibt eine Verfahrensordnung für das Schlichtungsverfahren, nach der sich die Parteien zu richten haben, aber mancher hier im Forum legt die Bestimmungen anscheinend nach eigenem Gusto aus. >:(

1. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird, endet das Verfahren (§ 4 (3) a) ).

2. Und im Übrigen gilt folgendes:

Zitat
§ 6 Sofortige Abhilfe
(1) Soweit der Antrag nach Aktenlage zulässig ist, übermittelt ihn die Schlichtungsstelle Energie an den Antragsgegner und gibt ihm Gelegenheit zur einvernehmlichen Einigung mit dem Antragsteller. Hilft der Antragsgegner innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang des Antrages nicht ab, ist der  Schlichtungsstelle Energie innerhalb dieser Frist eine begründete Stellungnahme zu übersenden und nach Möglichkeit ein Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

(2) Wird dem Antrag nicht gemäß Absatz 1 abgeholfen, wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt, es sei denn, der Antrag stellt sich als unzulässig heraus.
Also im Rahmen der Bestimmungen gem. Abs. 1 besteht die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den Parteien. Bei Fristüberschreitung oder fruchtlosem Verlauf innerhalb dieser Frist hat die SE das Sagen und bestimmt den weiteren Verlauf!

Und dann gilt u. a. noch folgendes:

Zitat
§ 9 Verfahrensbeendigung
(1) Das Schlichtungsverfahren endet
...
d) durch einvernehmliche Einigung der Beteiligten.
« Letzte Änderung: 12. April 2014, 16:50:10 von Didakt »

Offline Carl

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@Didakt
Ich weiss zwar nicht genau, wen Sie mit Ihren Äußerungen ansprechen. Aber nehmen wir mal an, Sie meinten mich, dann hätten Sie etwas missverstanden:

- ich habe keinen Mahnbescheid beantragt (hätte aber nach Beendigung des Verfahrens sofort einen beantragt, wenn das Geld nicht auf meinem Konto eingetroffen wäre)

- die einvernehmliche Einigung kann im Verfahren selbstverständlich auch direkt zwischen den Parteien herbei geführt werden, zumindest ist das aus Sicht der Schlichtungsstelle der bevorzugte Weg, gegenüber der Schlichtungsstelle erfolgt dann die Stellungnahme etc.

Gruß
Carl



« Letzte Änderung: 12. April 2014, 18:13:47 von Carl »

Offline Bodensatz

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Also im Rahmen der Bestimmungen gem. Abs. 1 besteht die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den Parteien. Bei Fristüberschreitung oder fruchtlosem Verlauf innerhalb dieser Frist hat die SE das Sagen und bestimmt den weiteren Verlauf!

Im ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll. Erst wenn in dieser Zeit keine Einigung stattgefunden hat, wird die SE wieder aktiv werden.
Die SE bittet darum, von Nachfragen bzgl. des Verfahrensstands abzusehen. Die kommen nach den 3 Wochen angeblich selbst und unaufgefordert auf mich zu, was allerdings mehrere Wochen dauern kann.

Ich bin gespannt...

Offline Didakt

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Zitat von: pk85
Ich werde der SE nun mitteilen, dass ich eine Auszahlung bis zum 15.04.2014 erwarte und andernfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde....

Zitat von: Bodensatz
Ein Mahnbescheid in der Situation ist meiner Meinung nach aber ungeeignet. Der Versorger wird dem Antrag einfach widersprechen, sodass man Kosten und Aufwand hatte und zudem kein Stück weiter ist.

Zitat von: Carl
Die tatsächliche Beantragung eines Gerichtlichen Mahnverfahrens wäre in diesem Stadium sinnlos, Sie blieben zudem auf den Kosten sitzen.

Zitat von: pk85
Zugegeben, das Mahnverfahren wäre keine gute Idee, ...

Entschuldigung, Sie haben Ihre Aussagen natürlich in Kenntnis der genannten Bestimmungen der Verfahrensordnung getroffen. :D  Dann allerdings verwundert mich Ihre Formulierung. Warum zitieren Sie nicht einfach die zu beachtenden Bestimmungen, um jeden Zweifel auszuschließen oder weisen nur kurz darauf hin?

@ Bodensatz

Zitat von: Ihnen
Im ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll.

Ja logisch, weil das der Verfahrensordnung entspricht. Habe ich etwas anderes ausgeführt? Ich habe aus der Verfahrensordnung zitiert. Hand auf's Herz, haben Sie die überhaupt gelesen? ;)

Offline Bodensatz

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@ Bodensatz

Zitat von: Ihnen
Im ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll.

Ja logisch, weil das der Verfahrensordnung entspricht. Habe ich etwas anderes ausgeführt? Ich habe aus der Verfahrensordnung zitiert. Hand auf's Herz, haben Sie die überhaupt gelesen? ;)

Ich weiß nicht, ob es die Verfahrensordnung war, die ich gelesen habe. Ich habe mir die Informationsseiten durchgelesen, die man auf der Startseite verlinkt bekommt. Das war so etwas wie eine FAQ, meine ich.
Ich wollte mit meiner Aussage auch nicht widersprechen sondern beipflichten und gleichzeitig jeden Zweifel daran ausräumen, dass die direkte Kommunikation zwischen Versorger und Kunden ausdrücklich gewollt ist.

Wer einen Antrag bei der SE gestellt hat, wird vermutlich ein ähnliches Schreiben erhalten haben und kann nachlesen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich einiges, was man mir geschrieben hat, nicht mehr weiß. Und da ich davon ausgehe, dass ich ein halbwegs durchschnittlicher Mitteleuropäer bin, geht es anderen wahrscheinlich ähnlich, sodass ich derartige Hinweise für angebracht halte :)


Offline pk85

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Zuerst ist da der Eingang - dieser verschickt den Vorgang an den Sachbearbeiterpool.
Dieser dreht wahrscheinlich nicht Däumchen und wartet auf diesen Vorgang, ich vermute der hat reichlich zu tun.
Also reden wir hier von 1-2 Tagen Verzug.
In jedem großen Unternehmen werden alle Auszahlungen nach dem 2-Augen-Prinzip abgewickelt, also ist da noch ein 2ter, der den Scheck oder die Zahlungsanweisung gegenzeichnen muss.
Wieder ein Tag.
Erst dann geht das Ganze an die Buchhaltung und auch dort wird man ausreichend zu tun haben (zumal bei almado viele Kunden doppelt ausgezahlt werden müssen (im ersten Stepp die mögliche Überzahlung, im zweiten, einige Monate später der Bonus). Nochmal 1 - 2 Tage.

immergrün! hat angegeben, den Scheck am 03.04. abgeschickt zu haben, da dürfte die ganze, von Ihnen beschriebene, Maschinerie ja bereits gelaufen sein. Dieser Scheck hat mich natürlich bis heute nicht erreicht.
Ich habe am 11.04.2014 morgens immergrün! direkt geschrieben, dass ich eine Auszahlung bis zum 16.04. fordere und die SE in Kopie gesetzt. Zudem habe ich die SE direkt darüber in Kenntnis gesetzt, dass mich der angesprochene Scheck nicht erreicht hat.

Offline Bodensatz

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Das finde ich gut so. Möglichst kurze Fristen setzen und am Ball bleiben. Die paar Tage Zinsen, die man damit spart, machen den Braten zwar nicht fett, aber es senkt das Risiko, dass bei denen die Lichter ausgehen, und man gar nix mehr bekommt.

Offline Bodensatz

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Hallo,

ich habe heute eine email von der SE erhalten, die mir wiederum ein Schreiben von almado weitergeleitet hat.

Almado kündigt an, dass sie mir "umgehend eine korrigierte Schlussrechnung mit der vertraglich vereinbarten Bonusgutschrift erstellen werden".
Konkret werden die an der Stelle nicht. Aber das machen die ja nach Möglichkeit nie.

Weiter steht dort, dass der Verrechnungsscheck in den kommenden Tagen verschickt werden würde.

Die SE schreibt in ihrer email, dass sie von mir innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung erhalten möchten. Unterlasse ich das, gehen die von einer einvernehmlichen Einigung aus und wollen das Verfahren beenden.


Ob ich die Schlussrechnung innerhalb der 2 Wochen erhalte und ob diese dann auch korrekt ist, weiß ich natürlich noch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass almado von der 2-Wochen-Frist weiß und diese möglichst ausreizen wird.

Auf die Bezahlung per Scheck und die damit verbundenen Risiken und Wartezeiten habe ich natürlich auch keine Lust.

Mein Plan ist daher, dass ich der SE umgehend mitteile, dass ich das so nicht akzeptiere und auf eine Überweisung auf mein Konto innerhalb einer Woche bestehe. Als Grund für meine Forderung würde ich angeben, dass almado mit der Auszahlung meines Guthabens ohnehin schon in Verzug ist und ich daher eine zügige Gutschrift verlange. Außerdem bin ich nicht bereit die höheren Kosten und den Zeitaufwand für die Scheckeinlösung zu tragen.


Was meint ihr? Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?



Offline uwes

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Mein Plan ist daher, dass ich der SE umgehend mitteile, dass ich das so nicht akzeptiere und auf eine Überweisung auf mein Konto innerhalb einer Woche bestehe. Als Grund für meine Forderung würde ich angeben, dass almado mit der Auszahlung meines Guthabens ohnehin schon in Verzug ist und ich daher eine zügige Gutschrift verlange. Außerdem bin ich nicht bereit die höheren Kosten und den Zeitaufwand für die Scheckeinlösung zu tragen.
Was meint ihr? Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?

Mein Rat: Nehmen Sie den Scheck und vertrauen Sie nicht darauf, dass man Ihnen das Geld rechtzeitig überweisen wird. Sie müssen bei der Scheckeinreichung nur darauf achten, dass Ihnen der Scheck im Falle der - m.E. nicht zu erwartenden - Nichteinlösung im Original wieder zurückgegeben wird. Das machen viele Banken leider nicht mehr.
Sie könnten für den unwahrscheinlichen Fall der Nichteinlösung dann mit dem Scheck recht schnell zu einem Zahlungstitel kommen. (Voraussetzungen siehe hier:  [nofollow]http://de.wikipedia.org/wiki/Scheckprozess[/nofollow])
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Bodensatz

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Mein Rat: Nehmen Sie den Scheck und vertrauen Sie nicht darauf, dass man Ihnen das Geld rechtzeitig überweisen wird. Sie müssen bei der Scheckeinreichung nur darauf achten, dass Ihnen der Scheck im Falle der - m.E. nicht zu erwartenden - Nichteinlösung im Original wieder zurückgegeben wird. Das machen viele Banken leider nicht mehr.
Sie könnten für den unwahrscheinlichen Fall der Nichteinlösung dann mit dem Scheck recht schnell zu einem Zahlungstitel kommen. (Voraussetzungen siehe hier:  [nofollow]http://de.wikipedia.org/wiki/Scheckprozess[/nofollow])

Sollte der Scheck hier kurzfristig eintrudeln, würde ich ihn auch einlösen.

Welchen Nachteil könnte ich denn haben, wenn ich meine Forderung an die SE sende? Almado könnte diese im schlechtesten Fall ignorieren oder darüber streiten und würden damit einen Schlichtungsspruch riskieren. Diesen wollen die sicher vermeiden, da das noch teurer für sie werden würde.


Das mit dem Scheckprozess habe ich noch nicht gehört. Aber was will man machen, wenn die Bank einem den Scheck nicht zurück gibt? Soweit ich jetzt bei Wikipedia gelesen habe, werden Schecks bis 6000,- Euro nicht mehr im Original bei der bezogenen Bank vorgelegt, sodass man ohnehin keinen Scheckprozess führen kann.

Offline pk85

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Ich würde auf eine Auszahlung bestehen. Meiner Meinung nach ist die Auszahlung von Guthaben etc. in Form von Schecks im B2C-Geschäft absolut unüblich und zeigt nur, dass Almado irgendwelche Vorteile daraus ziehen kann (vielleicht Zinsen oder Sperrung des Schecks aus fadenscheinigen Gründen?). Ich musst ein meinem Leben noch nie einen Scheck einlösen. Ich weiß, dass es bspw. bei Immobilien oder im Speditionsgeschäft Scheckzahlungen gibt, nicht aber bei solchen alltäglichen Sachverhalten wie Rückzahlung von Guthaben.

Im Übrigen kann ich berichten, dass immergrün! soeben mein Guthaben ausgezahlt hat - zwar einen Tag nach Ablauf der Frist, aber immerhin bin ich jetzt los von diesem *****laden.  >:(

Herzlichen Dank an alle in diesem Forum, die uns Geschädigten hier geholfen haben. Ausdrücklich auch an diese User, die hier kritisch und mit der nötigen Objektivität auch mal "advocatus diaboli" spielen.

 

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