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Ja zu Online-Verträgen! - nicht über die Hintertüre verbieten!

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Bezug aus einem anderen Thread:

--- Zitat von: Didakt am 07. Februar 2014, 18:30:06 ---@ khh, in der Sache bringt es nichts, weiterhin Öl ins Feuer zu gießen.  Hier aber noch ein kleines "Schmankerl", nur für Sie bestimmt. Bitte letzten Absatz beachten. Das sagt Verbraucherschützer Jürgen Schröder, Energieexperte und Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. :D
--- Ende Zitat ---

Mit diesem Energieexperten bin ich hier nicht einverstanden:


--- Zitat ---Besonders bei den vielen Discountern, die heute am Markt agieren, scheint diese Praxis gängig zu. Die Unternehmen versuchen ja, ihre Kosten so niedrig wie möglich zu halten und kommunizieren daher mit ihren Kunden in der Regel nur per Internet.
--- Ende Zitat ---
Was soll an dieser Praxis verwerflich sein? Was für eine Argumentation! Eine Mitteilungen per E-Mail kann ebenso transparent sein wie die mit Briefpost und umgekehrt. Eine solche übereifrige Verbraucherschutztätigkeit führt eher dazu, dass die in der Regel erheblich günstigeren Online-Verträge nicht mehr angeboten werden z.B.

Voraussetzungen für den Abschluss unseres Online Vertrags sind:
[*]Vertragsabschluss ausschließlich online (über Internet)[*]Anfragen zum  Online-Tarif nur per E-Mail an xy@xy.de[*]Bitte beachten Sie, dass bei diesem Angebot kein Anspruch auf persönliche Beratung besteht, siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen
[*]Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats[*]Onlinerechnung[*]Belieferung mit Strom nur für den privaten Haushalt[*]Ihre Daten aus dem Formular werden über eine verschlüsselte und sichere Verbindung (https://) übertragen[*]...[/list]

Der Verbraucher sollte immer noch selbst entscheiden dürfen, ob er einen Online-Tarife abschliesst, welchen Service er benötigt oder ob er die teuerere Kommunikation mit Briefpost will.

Was ist denn gängige Praxis? Wieviel Kontenverträge werden denn bei Banken online geführt? Strom- und Gas-Online-Verträge und die Kommunikation per E-Mail sind selbstverständlich ebenso akzeptabel und zeitgemäß.  Insbesondere, wenn es dazu einen permanenten passwortgeschützen Online-Zugang zu den Vertragsdaten gibt. Zählerstände werden dort vom Verbraucher selbst eingegeben und können jederzeit nachgelesen werden. Oft wird das Verbrauchsverhalten noch übersichtlich dargestellt und es gibt weitere Informationen. 

EviSell:
Der Drops "Preisänderungsmitteilung per Email nicht wirksam" ist - meiner bescheidenen Meinung nach - noch nicht gelutscht. Bisher gibts dazu kein höchstrichterliches Urteil. Die Diskussion zu den bisher wohl einzigen Verfahren der VZ NRW hier im Forum: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16035.0.html

Inzwischen haben die Energielieferanten in den Formulierungen auch nachgebessert. Unübersichtlich  - und damit intransparent könnte eine solche Formulierung sein, wenn Anbieter mehrere Tarife, darunter die Regelung für einen Online-Tarif alles in ein AGB-Werk packen und man als Kunde nicht weiß, welche Regelungen für welchen Tarif eigentlich gelten.

Ich stimme den zu. Die Möglichkeit zur Email ist nicht als solches intransparent. Der Online-Kundenservice kann sich da auch positiv preiskalkulatorisch auf den Kunden auswirken. Nicht nur für gewisse Verwaltungsroutinen das den Kunden machen zu lassen, sondern wer weiß, wieviel Preisspielraum sich eröffnet, wenn der Lieferant den Verbrauch des Kunden besser kennt.
Kunden die regelmäßig den Zählerstand einpflegen sind bestimmt besser zu kalkulieren, als wenn nur die "Einmal-im-Jahr-Rundgangsmeldung" vom Netzbetreiber kommt.

Auch den Aspekt der "öffentlichen Bekanntgabe" schreibt faktisch den Anbieter vor, bundeseinheitlich zu kalkulieren. Müssten da nicht sämtliche netzspezifischen Preisangebote unzulässig sein? Ein solcher Anbieter müsste, der Logik folgend, Schreiben verschicken/öffentlich bekanntgeben, die beispielsweise die Änderungsbeträge für sämtlicher Netzgebiete enthält. Wieviel Stromnetzbetreiber gibts in Deutschland gleich nochmal?

PLUS:
@EviSell, es sind mehr als 800 Stromversorger.

Ja, was die VZ-NRW da verfolgt und was sich hier im Forum quasi gegen die Internetnutzung abspielt, ist nicht im Sinne der Verbraucher. Die Seriosität einens Versorgers ergibt sich nicht aus der Internetnutzung. Die Zeiten der Papierbriefpost mit Alleinstellungsmerkmal sind vorbei. Das müsste auch bei der VZ-NRW langsam zur Kenntnis genommen werden. Ob der Verbraucher Papierbriefe bevorzugt oder doch eher das kostengünstige Internet nutzt, diese Wahl sollte man noch den Verbrauchern selbst überlassen. 

Wer allerdings Online Verträge abschliesst und sich darauf einlässt, muss auch dafür sorgen, dass sein Postfach regelmässig geleert und der relevante Inhalt zur Kenntnis genommen wird. Dazu kommt, dass ausreichend Platz für den Einwurf ist, dass Briefe nicht im Werbeprospekt untergehen.  Man muss natürlich einen geeigneten Briefkasten bzw. ein geeignetes Postfach bereitstellen.

Es ist mit E-Mail eigentlich nicht sehr viel anders als mit der Briefpost. Wer keine Werbung  oder/und keine kostenlosen Werbezeitungen möchte, bringt an seinem Briefkasten einen entsprechenden Aufkleber an.

Ebenso kann man das mit jedem vernünftigen E-Mail-Postfach steuern. Spam-Mails, die nicht vom Filter erkannt wurden, können als "Spam" manuell markiert werden. Die E-Mail wird dann künftig in den Ordner "Spam" verschoben.  Umgekehrt werden erwünschte E-Mail vom System nicht mehr als Spam eingestuft. Der sicherste Weg, die Zustellung sofort zu garantieren, ist ein Eintrag ins Adressbuch "Bekannt" o.ä..


z.B.E-POST geht schon von einer täglichen "Briefkastenleerung" aus: AGB für E-Post-Fächer

--- Zitat ---Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauffolgenden Werktag.
--- Ende Zitat ---

Wer sich darauf nicht einlassen kann, sollte einen Versorger wählen, der Briefe versendet. Sich darauf einlassen, sich nicht kümmern und dann E-Mail als unzulässig bekämpfen, das geht nicht. Dass eine Preiserhöhung schon im Betreff erkennbar sein sollte ist keine Frage. Dass hier bei einigen Versorgern der Wurm drin ist auch nicht. Wenn aber der überwiegende Teil der Empfänger eine Preiserhöhung zur Kenntnis genommen hat, dann kann man sie ja  nicht wirklich als so gut versteckt bezeichnen wie das manche Foristen hier tun.

khh:

--- Zitat von: PLUS am 11. Februar 2014, 11:48:36 ---@EviSell, es sind mehr als 800 Stromversorger. Ja, was die VZ-NRW da verfolgt ...
--- Ende Zitat ---

@Plus,

es ist nicht ersichtlich, dass die VZ-NRW das verfolgt, was Sie jetzt schon wiederholt unterstellten:

Erkennbar ging es in den angeführten Urteilen des LG Dortmund vom 14.11.2011 und nachfolgend des OLG Hamm vom 22.11.2011 (Az. I – 19 U 51/11 und I – 19 U 122/11) ausschließlich um die Grundversorgung bzw. um einen Sondervertrag mit einer AGB-Preisanpassungsklausel analog § 5 Abs. 2 und 3 der StromGVV !

Und die GVV’s schreiben nun mal vor - Zitat (Auszug)

--- Zitat ---... erst nach öffentlicher Bekanntgabe ..., die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen ...
--- Ende Zitat ---

Viel Aufregung um NICHTS ?

PS: Und AGB-Preisanpassungsklauseln für Sonderverträge entsprechend § 5 der GVVen haben sich ja wohl durch das EuGH-Urteil vom 21.03.2013 und das nachfolgende BGH-Urteil vom 31.07.2013 inzwischen erledigt !

PLUS:

--- Zitat --- Experte VZ NRW: Besonders bei den vielen Discountern, die heute am Markt agieren, scheint diese Praxis gängig zu sein. Die Unternehmen versuchen ja, ihre Kosten so niedrig wie möglich zu halten und kommunizieren daher mit ihren Kunden in der Regel nur per Internet.
--- Ende Zitat ---
@khh, bei den so angegriffenen "Discountern" geht es kaum um die Grundversorgung! Richtig ist, dass in der Zwischenzeit auch viele Stadtwerke, die auch Grundversorger sind, ONLINE-Versorgungsverträge anbieten.  Das zeigt, dass der Angriff auf die Internetnutzung erst Recht nicht im Sinne der Verbraucher sein kann!

Nein, es geht um mehr als "um NICHTS"! Auch hier gilt das geflügelte Wort: "Wehret den Anfängen!"

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