@EviSell, es sind mehr als 800 Stromversorger.
Ja, was die VZ-NRW da verfolgt und was sich hier im Forum quasi gegen die Internetnutzung abspielt, ist nicht im Sinne der Verbraucher. Die Seriosität einens Versorgers ergibt sich nicht aus der Internetnutzung. Die Zeiten der Papierbriefpost mit Alleinstellungsmerkmal sind vorbei. Das müsste auch bei der VZ-NRW langsam zur Kenntnis genommen werden. Ob der Verbraucher Papierbriefe bevorzugt oder doch eher das kostengünstige Internet nutzt, diese Wahl sollte man noch den Verbrauchern selbst überlassen.
Wer allerdings Online Verträge abschliesst und sich darauf einlässt, muss auch dafür sorgen, dass sein Postfach regelmässig geleert und der relevante Inhalt zur Kenntnis genommen wird. Dazu kommt, dass ausreichend Platz für den Einwurf ist, dass Briefe nicht im Werbeprospekt untergehen. Man muss natürlich einen geeigneten Briefkasten bzw. ein geeignetes Postfach bereitstellen.
Es ist mit E-Mail eigentlich nicht sehr viel anders als mit der Briefpost. Wer keine Werbung oder/und keine kostenlosen Werbezeitungen möchte, bringt an seinem Briefkasten einen entsprechenden Aufkleber an.
Ebenso kann man das mit jedem vernünftigen E-Mail-Postfach steuern. Spam-Mails, die nicht vom Filter erkannt wurden, können als "Spam" manuell markiert werden. Die E-Mail wird dann künftig in den Ordner "Spam" verschoben. Umgekehrt werden erwünschte E-Mail vom System nicht mehr als Spam eingestuft. Der sicherste Weg, die Zustellung sofort zu garantieren, ist ein Eintrag ins Adressbuch "Bekannt" o.ä..
z.B.E-POST geht schon von einer täglichen "Briefkastenleerung" aus:
AGB für E-Post-FächerDer Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauffolgenden Werktag.
Wer sich darauf nicht einlassen kann, sollte einen Versorger wählen, der Briefe versendet. Sich darauf einlassen, sich nicht kümmern und dann E-Mail als unzulässig bekämpfen, das geht nicht. Dass eine Preiserhöhung schon im Betreff erkennbar sein sollte ist keine Frage. Dass hier bei einigen Versorgern der Wurm drin ist auch nicht. Wenn aber der überwiegende Teil der Empfänger eine Preiserhöhung zur Kenntnis genommen hat, dann kann man sie ja nicht wirklich als so gut versteckt bezeichnen wie das manche Foristen hier tun.