@RR-E-ft
@Hennessy:
Mit Sicherheit genügt die Darstellung von Eon Hanse den Anforderungen, die der BGH in NJW-RR 92, 183 aufstellt, nicht. Es ist bislang nicht mehr als eine auf Hochglanzpapier gedruckte Zahlenaufstellung ohne jeden Nachweis und ohne jeden Ansatz für eine Plausibilitätsprüfung.
Insbesondere die Netzkosten dürften hochstreitig sein. Ob die Berechnung der Realität entspricht, wird das Verfahren vor dem LG Hamburg 301 O 32/05 zeigen. Kollege Bluhm hat völlig Recht, wenn er davon ausgeht, dass nur Einsicht in die Jahresabschlüsse die nötige Transparenz bringen kann. Augenblicklich ist das wie eine Betriebskostenabrechnung ohne Belegeinsicht. Bislang hat noch kein Versorger die Abrechnungen seiner Lieferanten vorgelegt, aus denen sich ein Preissprung in 4-5facher Höhe (beachte Kostenzusammensetzung) der selbst vorgenommenen Preis\"anpassungen\" ergibt.
Selbst wenn dieses erfolgen würde, wäre als nächstes zu klären, wer da eigentlich an der Preisschraube dreht und ob beteiligungsmäßige Verlechtungen bestehen, über die das Geld sehr diskret wieder in den Säckel zurückfliesst.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks