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Autor Thema: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?  (Gelesen 14320 mal)

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Offline keks

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Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« am: 04. Februar 2014, 08:52:58 »
Hallo zusammen,
erst einmal hier ein paar Eckdaten zu meinem Vertrag:

Anbieter: almado-Energy
Tarifname: Bonus 12
Jahresverbrauch: 4000 kWh
Grundpreis:  11,08 EUR / Monat
Arbeitspreis: 24,59 Cent / kWh
Neukundenbonus: 25,00%
Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 8 Wochen
Verlängerungslaufzeit: 12 Monate
Zahlungsweise: Monatlich
Versorgungsbeginn: 01.03.2013

Nun zu meinem Anliegen.
Ich wollte eigentlich zum Vertragsende (28.02.2014) meinen Stromlieferungsvertrag kündigen, da ich eh zum 30.04.2014 ausziehen werde und mir die 2 Monate beim Grundversorger egal gewesen wären.
Leider wusste ich nichts von all den Beschwerden über alamdo-Energy und habe erst am 10.12.2013 eine Kündigung per Fax abgeschickt. Am 20.12.2013 bekam ich dann eine E-Mail, das Kündigungen schriftlich erfolgen müssen. Am selben Tag habe ich also 2 Exemplare der Kündigung per Post abgeschickt ( leider nicht per Einschreiben, da ich bis zu dem Zeitpunkt immer noch nicht nach almado-Energy gegooglet hatte…). Am 31.12.2013 habe ich almado per E-Mail erst mal ein vorzeitiges frohes Neues gewünscht und dabei gefragt warum ich noch keine Kündigungsbestätigung bekommen habe. Letzte Woche Dienstag (28.01.2014) erhalte ich dann die Mail, dass alamdo-Energy keine Kündigung von mir erhalten hätte…also wird mein Vertrag ja wohl bis zum 28.02.2015 verlängert worden sein…
Das war für mich jetzt auch nicht ganz so das Problem, da ich dachte ich hätte ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch finde ich in den ABG’s nichts zu einem Sonderkündigungsrecht wegen eines Umzuges (das Wort Umzug finde ich gar nicht in den AGB’S).

Kann mir einer sagen wie ich jetzt noch aus dem Vertrag raus komme und welches Einschreiben ich nehmen soll. Und was darf in dem Schreiben  der Sonderkündigung  nicht fehlen (falls ich ein Sonderkündigungsrecht habe)?

Zu allem Überfluss ist meine SEPA-Erlaubnis wohl auch angeblich nicht angekommen und jetzt darf ich die Zahlungen manuell überweisen.

Seitdem ich all die Beschwerden über almado gelesen und die 2 Berichte gesehen habe, macht mein Magen Polka.

Vielen Dank schon mal fürs Antworten.

Offline khh

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung !
« Antwort #1 am: 04. Februar 2014, 13:58:28 »
Hallo keks,
Ihr „Problem“ und die Lösungsmöglichkeit ist hier im Forum in den verschiedenen almado/365AG-Threads schon mehrfach abgehandelt worden - nötigenfalls bitte selbst nachlesen !

Nachstehend nochmals eine Kurzzusammenfassung:

Sie dürften ein fristloses Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 28.02.2014 haben. Schauen Sie mal in die mehrseitige SEPA-Email aus dem Herbst 2013. Dort müsste auf Seite 3 oder 4 die Mitteilung einer drastische Grundpreiserhöhung ab dem 01.03.2014 „versteckt“ sein, in der auch auf Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird. Üben Sie also unverzüglich per „Einschreiben Einwurf“ dieses Sonderkündigungsrecht mit Bezugnahme auf die Preiserhöhungsmitteilung per Email vom ...... zum Ablauf des 28.02.2014 aus und verlangen Sie eine entsprechende Kündigungsbestätigung.

Lesen Sie am 28.02.2014 den Zähler selbst ab und teilen Sie den Stand sowohl almado/365 AG als auch dem zuständigen Netzbetreiber mit (beim Letzteren mit der Zählernummer) und verlangen Sie von Almado eine Schlussrechnung (die muss Ihnen lt. EnWG innerhalb von 6 Wochen zugehen!).
 
Wegen des angeblich nicht zugegangenen SEPA-Mandats und der daraus von Almado wohl gestrickten Zahlungsunregelmäßigkeiten wird Ihnen vermutlich der Bonus verweigert werden.
Nehmen Sie das nicht hin, denn die Behauptungen von Almado sind Unsinn, da die zuvor erteilte Einzugsermächtigung bis mindestens Januar und jetzt nach Änderung des Termins für die SEPA-Umsetzung sogar bis einschließlich Juli 2014 verwendet werden kann. Nicht Sie dürften in Zahlungsverzug sondern Almado in Annahmeverzug (§ 293 BGB) gewesen sein.

Übrigens, in der aktuellen Almado-AGB steht unter Ziffer 6. – Zitat „Auszug des Kunden (1) Der Kunde kann diesen Vertrag im Fall eines Auszugs mit einer Frist von vier Wochen zum Auszugstermin in Textform kündigen ...“. Aber das Thema ist durch die Sonderkündigung ja bereits erledigt.

Wenn es irgendwo „hakt“, dann melden Sie sich hier wieder.

Gruß, khh 
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Offline keks

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #2 am: 04. Februar 2014, 14:44:22 »
Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.

Ich werde die Sonderkündigung heute noch per Einschreiben Einwurf abschicken.

Zu dem Sonderkündigungsrecht von Ziffer 6., ich bin auch so blöd und suche nach dem Wort Umzug, anstatt nach Auszug  ::)

Offline keks

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #3 am: 11. Februar 2014, 00:39:48 »
Soooo,

Vorwort: Als Almado mir am 28.01.2014 geschrieben hatte es wäre keine Kündigung eingegangen, war ich gefrustet und habe nach dem Sonderkündigungsrecht bezüglich meines Umzugs nachgefragt (wir erinnern uns, ich ziehe am 30.04.2014 aus).

Aufgrund der kompetenten Hilfe von kkh und der Erinnerung an das Sonderkündigungsrecht wegen der Grundpreiserhöhung zum 01.03.2014 habe ich folgende Kündigung am 04.02.2014 per Einschreiben + Rückschein (4,50€?) abgeschickt:
(Habe auf dem Briefumschlag die Postfachadresse genommen)
Zitat
Name • Straße • PLZ + Stadt

Postanschrift:
almado-ENERGY-GmbH
Postfach: 40 01 62
50831 Köln

Firmensitz:
Aachener Str. 1253
50858 Köln
Datum: 04.02.2014


Vertragsnummer:
XxX

Zählernummer:
XxX

Außerordentliche Kündigung meines Stromliefervertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich aufgrund der angekündigten Grundpreiserhöhung zum 01.03.2014, die aus Ihrer Informationsmail vom "Datum" hervorgeht, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromliefervertrag zum Ablauf des 28.02.2014. Bitte senden Sie mir eine
schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.


Mit freundlichen Grüßen


"Name"





Unterschrift
   "Name"

Da drauf folgte dann am 05.02.2014:
[EMail entfernt]

Da der Rückschein noch nicht da war, habe ich gewartet. Dieser kam am 07.02.2014.
Um aber einfach keine Zeit zu verschwenden (ja ich weis, betrachtet man die Daten, ein wenig überzogen von mir) habe ich gestern Nachmittag folgend geantwortet:

Zitat
Vertragsnummer: XxX

Sehr geehrte Damen und Herren,

falls Sie sich auf mein Kündigungsschreiben vom 04.02.2014 beziehen, hier mal ein Auszug davon:

"...hiermit mache ich aufgrund der angekündigten Grundpreiserhöhung zum 01.03.2014, die aus Ihrer Informationsmail vom "Datum" hervorgeht,
von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromliefervertrag zum Ablauf des 28.02.2014.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu."


Mir ist es gänzlich unverständlich wie Sie auf den 30.04.2014 als Kündigungstermin kommen.
In der PDF "Information_2 aus Ihrer Informationsmail vom "Datum" steht auf Seite 4 im letzten Absatz Folgendes:

"Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG)."


Von daher fordere ich Sie dazu auf das Datum der Beendigung des Stromliefervertrages entsprechend meiner Kündigung anzupassen und mir dieses schnellstens zu bestätigen!

Für eventuelle Rückfragen und die Zusendung der Schlussrechnung hier die neue Adresse:
Name
Adresse
PLZ + Stadt


Mit freundlichen Grüßen

Name

5 Stunden später dann:
[EMail entfernt]
Ich gebe zu im Nachhinein hätte ich auch eine noch klein wenig längere Antwortzeit zu meiner schriftlichen Kündigung geben können, was mich aber gestern stutzig gemacht hat.
Ich habe zu keiner Zeit eine Almado AGB komforme Kündigung bezüglich meines Auszuges zum30.04.2014 abgeschickt. Lediglich die Frage des Sonderkündigungsrechtes eines Auszuges ging per Mail an Almado (wir erinnern uns, ich habe in den AGB's nach Umzug und nich nach Auszug gesucht  ::) )

In meinem Fall sollte sogar noch der 25% Neukundenbonus drin sein, da der Versorgungsbeginn der 01.03.2013 war, mal gucken ob da wieder getrickst wird.

Und noch mal, danke kkh!!!

Eine Schlussfrage:

Almado schreibt:
Zitat
Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY zum 28.02.2014 abmelden und anschließend für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellen.
Sollte ich nochmals
Zitat
zum Ablauf des 28.02.2014
erwähnen oder reicht das für den Bonus? Nicht, dass ich ab dem 28.02.2014 bei meinem örtlichen Versorger bin und die sich mit einem Tag aus der "25% Neukundenbonus Regelung rauswinden".
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:41:54 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #4 am: 11. Februar 2014, 11:56:23 »
Hallo keks,

zu Ihrer Schlussfrage: Ja, das reicht so und die Kündigungsbestätigung ist i.O. !

Die Zählerablesung und Meldung an Versorger sowie Netzbetreiber am 28.02./01.03.2014 haben Sie sicherlich vorgemerkt. Und bis zu Ihrem Auszug in der Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers ist kein großes Problem.

Wenn es bei der Schlussrechnung oder der Bonusgutschrift nochmals "haken" sollte, dann können Sie hier im Forum in den verschiedenen Threads nachlesen, wie im jeweiligen "Fall" zu reagieren ist!

Gruß, khh
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Offline FS1

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #5 am: 04. Mai 2014, 10:52:50 »
Hallo,

ich denke in diesem Thread ist mein Fall am Besten aufgehoben.

Hergang:
Vertrag mit Bonus abgeschlossen, Versorgungsbestätigung zum 01.08.2013 bekommen, gekündigt zum 31.07.2014, Kündigungsbestätigung erhalten, aufgrund der Kündigung keine Lastschrift mehr möglich daher manuelle Überweisung.

Jetzt wird es interessant:
Mit der Kündigung habe ich zeitgleich eine Adressänderung wegen Umzugs bekanntgegeben. Diese Adressänderung wurde von Almado als Kündigung aufgefasst und kam am 03.05.2014 per mail:
...
Wir verstehen diese Information als Kündigung des Stromliefervertrages entsprechend Ziffer 6 unserer Allgemeinen Stromlieferbedingungen. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY zum 31.03.2014 beim zuständigen Netzbetreiber abmelden und für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellen. Bitte teilen Sie dem für Sie örtlich zuständigen Netzbetreiber, der Stromnetz Hamburg GmbH, und auch uns den Schlusszählerstand zum 31.03.2014 mit.
...

Da ich diese mail aber erst am 03.05.2014 erhalten habe, hatte ich ihnen am 29.04.2014 erneut per Fax die Adressänderung mitgeteilt inkl. Zählerstand(Alt- und Neuwohnung) zum 29.04.2014.

Ich frage mich nun:
1. Wie kann ich der Kündigung widersprechen? Ich habe nur eine Adressänderung angegeben. Auch habe ich bereits den Abschlag für Mai überwiesen und möchte bestimmt nicht diesen sowie den Abschlag für März einklagen und dann auch noch auf den höheren Kosten von Stromnetz Hamburg GmbH sitzenbleiben nur weil Almado Mist baut.
2. Eine Adressänderung und Zählerstandsmitteilung per Fax sollte rechtlich ausreichend sein, oder? (im Übrigen habe ich den gleichen Zählerstand am selben Tag online auf deren Webseite erfasst, davon aber keine Bestätigung per mail erhalten, daher nochmal per Fax hinterher)
3. Woher sollte ich den Zählerstand vom 31.03.2014 nehmen wenn sie mir die mail erst am 03.05.2014 zusenden?

Ich würde jetzt Almado ein weiteres Fax schicken in welchem ich der Kündigung zum 31.03.2014 widerspreche da ihnen eine Kündigung zum 31.08.2014 bereits vorliegt und ich nur eine Adressänderung bekanntgegeben habe mit Zählerstandsangabe der Alt- und Neuwohnung. Gleichzeitig würde ich mit Einschaltung der Schlichtungsstelle drohen falls sie weitere "Verständnisprobleme" meiner Korrespondenz haben sollten. Ist das so ok?

Danke im voraus!
Florian

Offline khh

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #6 am: 04. Mai 2014, 11:58:12 »
... Ist das so ok?

@ FS1,

wohl eher nicht  -  Begründung: Ziff. 6 der (zumindest aktuellen) almado-AGB lautet:
Zitat
6. Auszug des Kunden
(1) Der Kunde kann diesen Vertrag im Fall eines Auszugs mit einer Frist von vier Wochen zum Auszugstermin in Textform kündigen. Der Kunde teilt dem Energieversorger in diesem Fall die neue Anschrift mit. ...

Demnach beendet ein Auszug den Vertrag und der Kunde hat keinen Anspruch, einen laufenden Vertrag auf eine neue Abnahmestelle zu übertragen.

Zum 31.07.2014 würde zudem ein Bonusanspruch ohnehin nicht bestehen, da Ziff. 9. der (aktuellen) almado-AGB bestimmt:
Zitat
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle ...

Prüfen Sie die zu Ihrem Vertrag verwendeten AGB, ob diese gleichlautende Bestimmungen beinhaltet. Wenn ja, dann dürfte leider wenig zu machen sein.  :(

Gruß, khh

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Offline FS1

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #7 am: 04. Mai 2014, 12:35:59 »
@khh:

Danke erstmal für die Info. Eine "meinem Vertrag zugrundeliegende AGB" finde ich nicht(wurde mir nicht zugeschickt). Die AGB auf der Almado-Seite ist wie wie von Ihnen beschrieben.

Bleibt nur noch der Zeitpunkt der Kündigung(zum 29.04.2014) und des Zählerstandes sowie die Frage wie ich zur Rückzahlung meiner Abschläge komme.

Hier ein Schreiben welches ich beabsichtige, per Fax zu senden, passt das so?

Zitat
Umzug und Kündigung zum 29.04.2014 - Vertragsnummer 12345


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer mail vom 03.05.2014 ist der Umzugs- und somit Kündigungszeitpunkt falsch benannt. Meine schriftlich erfolgte Adressänderung im Rahmen meines Umzugs am 29.04.2014(welche Sie als Kündigung verstanden haben) wurde Ihnen am 14.02.2014 zugestellt(unterschriebener Rückschein). Ein erneutes Fax am 29.04.2014 enthielt die gleichen Informationen.

Entsprechend vermerken Sie bitte meine Kündigung zum 29.04.2014 und dem damit verbundenen Zählerstand: 123

Der Ihnen am 02.05.2014 überwiesene Abschlag für den Monat Mai i.H.v. EUR 70,00 erstatten Sie bitte innerhalb von zwei Wochen auf folgendes Konto:
abc...

Eine Abschlussrechnung erwarte ich spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses gem. § 40 EnWG.

Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungszeitpunkt sowie den erhaltenen Zählerstand für den Monat Mai innerhalb von 4 Wochen. Ansonsten werde ich ohne Verzögerung einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen.

In jedem Fall werde ich dann ab dem 30.04.2014 einen neuen, großen, Strombetreiber beauftragen.
« Letzte Änderung: 04. Mai 2014, 14:46:12 von FS1 »

Offline keks

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #8 am: 08. Mai 2014, 17:00:55 »
Hallo zusammen,

mal was neues von mir.

Am 24.04.2014 habe ich dann endlich meine Schlussrechnung als PDF per mail erhalten.
Und wie sollte es auch anders sein...es wurde kein 25% Neukundenbonus berechnet.
1224€ habe ich an Abschlägen bezahlt, 840.20€ verbraucht und soll 383.80€ per Verrechnungsscheck wieder bekommen.
Wenn ich mich da jetzt nicht vertue fehlen da 210.05€ als Neukundenbonus von meinem Verbrauch...also sollten es 593.85€ sein, die ich wieder bekomme.

Folgend habe ich am selben Tag geantwortet
Zitat
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich kann in Ihrer Rechnung leider nicht den 25% Neukundenbonus finden, welcher mir zusteht.
Ich bitte Sie diesbezüglich die Rechnung umgehend noch einmal zu prüfen und entsprechend zu korrigieren!

Da bis heute nichts zurück kam habe ich noch mal eine Mail verschick.
Zitat
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

es ist nun 2 Wochen her, dass ich Sie darum gebeten habe mir eine korrigierte Rechnung (also mit den 25% Neukundenbonus) zu schicken.
Bisher gab es keinerlei Reaktion und von daher fordere ich Sie auf dieser Angelegenheit meiner Bitte dahingehend bis zum 16.05.2014 nachzugehen!

Bin schon ein wenig genervt von dem Laden, über 7 Wochen für eine Schlussrechnung zu brauchen finde ich zu lang und dann jetzt auch noch 2 Wochen keine Reaktion auf meine Mail.

Die Antwortmail werde ich auf jeden Fall hier reinsetzen.

Gruß


Offline khh

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #9 am: 08. Mai 2014, 19:37:30 »
Hallo keks,

Sie hätten gleich am 11.04.2014 (6 Wochen nach Vertragsende = Zugangserfordernis des Schlussrechnung
gem. § 40 Abs. 4 EnWG) die ordnungsgemäße Abrechnung einschließlich Bonusgutschrift per Einschreiben bei  almado/365 AG anmahnen sollen.

Dann hätten Sie sich bereits Anfang nächster Woche mit Ihrer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden können. Durch Ihr Versäumnis müssen Sie jetzt leider bis zum 23.05.2014 damit warten
(4 Wochen nach erster Reklamation = Beantwortungsfrist für almado AG gem. § 111a EnWG)!

Falls Sie vorher bzgl. des Bonus eine negative Antwort von almado erhalten, können Sie sich sofort an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.

Gruß, khh   
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Offline keks

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #10 am: 04. Juli 2014, 10:17:15 »
Hallo zusammen,

kurzes Update:
Am 08.05 habe ich noch mal auf die falsche Abrechnung hingewiesen.
Am 14.05 kam eine Mail, dass sich drum gekümmert wird...
Am 16.06 habe ich eine Erinnerungsmail mit einer Bearbeitungsfrist vom Ende letzter Woche geschrieben.

Da bisher 0 Reaktion von Alamado kam und ich keine Zeit hatte, werde ich jetzt wohl mal die Schlichtungsstelle einschalten müssen...

Offline khh

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #11 am: 04. Juli 2014, 10:43:20 »
... Da bisher 0 Reaktion von Alamado kam und ich keine Zeit hatte, werde ich jetzt wohl mal die Schlichtungsstelle einschalten müssen...

Eine Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de hätten Sie besser bereits am 23.05. einreichen sollen, 4 Wochen (siehe Verfahrensordnung der SE !) nach Ihrer ersten Reklamation am 24.04.2014.

Unnötigerweise haben Sie mit dem nochmaligen "Hinweis" und Ihrem Abwarten (ohne "Druck" kommt keine Reaktion von almado/365AG !) mindestens 6 Wochen Zeit verloren :( !
« Letzte Änderung: 04. Juli 2014, 10:55:59 von khh »
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Offline keks

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #12 am: 04. Juli 2014, 11:45:07 »
Zeitdruck habe ich keinen, von daher sind mir die 6 Wochen aus dieser Sichtweise egal.
Ich finde es nur extrem nervig so einen Aufwand betreiben zu müssen, ich verstehe Almado auch nicht.
All die Rumfuchserei und am Ende müssen die den Bonus + Schlichtungsgebühr zahlen....

Naja meine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ist eingereicht, mal sehen was jetzt noch so für Tricks kommen... :-X

Offline khh

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #13 am: 04. Juli 2014, 12:12:04 »
Zeitdruck habe ich keinen, von daher sind mir die 6 Wochen aus dieser Sichtweise egal. ...

Da haben wir uns wohl missverstanden: Man muss almado/365AG unter "Druck" setzen, andernfalls passiert NICHTS ;) !
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Offline B.Marburg

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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug?
« Antwort #14 am: 10. Juli 2014, 09:10:03 »
Aber wegen einem Umzug kann man doch immer kündigen?

 

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