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Autor Thema: Nochmal Fixverträge  (Gelesen 2675 mal)

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Offline BerndA

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Nochmal Fixverträge
« am: 21. November 2005, 17:13:00 »
@ Herr Fricke,

habe nochmal folgende Frage:

unter unseren Mitstreitern sind zwei Verbraucher, die jetzt aktuell zum 30.09.05 aus den zu diesem Zeitpunkt auslaufenden \"Erdgas Fix\"- Verträgen ausgestiegen sind, und nun in den Standardtarif zurückfallen.

Da unser Abrechnungsjahr erst am 24.11.05 endet, bin ich der Meinung, dass diese beiden Verbraucher noch Widerspruch gegen die beiden Preiserhöhungen unseres EVU´s am 01.11.04 und 01.08.05 erheben könnten, um zumindestens anhand Ihres Verbrauches aus dem Vorjahr und der Zugrundelegung der alten Preise vor den Preiserhöhungen, die Abschläge noch anpassen zu können für das neue Jahr.

Ist das richtig so ?

Die Rechnungen, die jetzt vorliegen, müssen natürlich zum \"Fixtarif\" beglichen werden, da dort ja bekanntermaßen kein Widerspruch möglich ist.

Aber die Abschläge für das neue Jahr müßten doch durch einen Widerspruch nach den alten Preisen berechnet werden können, oder täusche ich mich da ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline RR-E-ft

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Nochmal Fixverträge
« Antwort #1 am: 21. November 2005, 17:19:28 »
@BerndA

Allgemeiner Tarif für Einsteiger wurde schon oft besprochen:

Gleich zu Beginn beim Allgemeinen Tarif dessen Unbilligkeit einwenden und lediglich die alten Preise unter Vorbehalt zahlen (OLG München NJW-RR 1999, 421), auf die Gaspreis- Urteile AG Karlsruhe, AG Heilbronn, LG Mannheim verweisen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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