@ Herr Fricke,
habe nochmal folgende Frage:
unter unseren Mitstreitern sind zwei Verbraucher, die jetzt aktuell zum 30.09.05 aus den zu diesem Zeitpunkt auslaufenden \"Erdgas Fix\"- Verträgen ausgestiegen sind, und nun in den Standardtarif zurückfallen.
Da unser Abrechnungsjahr erst am 24.11.05 endet, bin ich der Meinung, dass diese beiden Verbraucher noch Widerspruch gegen die beiden Preiserhöhungen unseres EVU´s am 01.11.04 und 01.08.05 erheben könnten, um zumindestens anhand Ihres Verbrauches aus dem Vorjahr und der Zugrundelegung der alten Preise vor den Preiserhöhungen, die Abschläge noch anpassen zu können für das neue Jahr.
Ist das richtig so ?
Die Rechnungen, die jetzt vorliegen, müssen natürlich zum \"Fixtarif\" beglichen werden, da dort ja bekanntermaßen kein Widerspruch möglich ist.
Aber die Abschläge für das neue Jahr müßten doch durch einen Widerspruch nach den alten Preisen berechnet werden können, oder täusche ich mich da ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers