Energiepreis-Protest > Stromio
Stromio akzeptiert keine Sonderkündigung - behauptet Unwahres
Mudeyadeyu:
Was kann ich noch machen? hab schon Bildzeitung, Verbraucherschutz und die Beschwerdestelle kontaktiert:
Eine Information (lt. Stromio 13.11.13) zur eine Änderung der Vertragsdaten zum 10.01.2014 – so wie die Fa. Stromio GmbH hier versucht glaubhaft zu machen – hat es nie gegeben. Eine Information bezüglich einer Preiserhöhung zum 10.01.2014 habe ich niemals erhalten. Zumal ich bei einer Erhöhung schon längst die Weite gesucht hätte. Es ist eine Schutzbehauptung, um die Vertragsverlängerung zu Überhöhten Preisen rechtswidrig durchsetzen zu wollen.
Erst durch die Abrechnung der Stromversorgung für 2013 (am 13.01.2014) wurde die Information erteilt, dass der Preis ab 10.01.2014 erhöht wurde. Hiernach habe ich direkt reagiert und den Vertrag fristgerecht außerordentlich gekündigt.
Wie schon auf den verschiedensten Internetforen ersichtlich, scheint dies die Masche des Stromversorgers Stromio zu sein.
Ich mache hiermit weiterhin von meinem Kündigungsrecht gebraucht und erkläre meine Kündigung vom
Mit freundlichen Grüßen
DY
Von: kundenservice@stromio.de [mailto:kundenservice@stromio.de]
Gesendet: Freitag, XX. Januar 2014
An: xxxxxx
Betreff: Kündigung - Vertragskonto: XXXXX Vorgangsnummer: XXXX
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben, welches wir am 28.01.2014 erhalten haben.
Mit Bedauern haben wir die Kündigung Ihres Vertrages erhalten.
Am 13.11.2013 informierten wir Sie über die Änderungen Ihrer Vertragsdaten zum 10.01.2014. Ihr Sonderkündigungsrecht bestand somit bis zum 09.01.2014. Da uns Ihr Schreiben nicht mehr innerhalb dieser Frist erreichte, können wir Ihrem Kündigungswunsch nicht mehr stattgeben.
Wir bedauern Ihnen diesbezüglich nicht entgegen kommen zu können und bitten um Verständnis.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.
Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung.
Freundliche Grüße
M. S.
Stromio Kundenservice
Stromio Kundenservice
Postfach 1463
39004 Magdeburg
Telefon: 0800 3 337171*
E-Mail: kundenservice@stromio.de
Ust.-Id.-Nr.: DE 815091293
Geschäftsführer: Ömer Varol
Sitz der Gesellschaft: Kaarst
Amtsgericht Neuss
HRB 17224
* kostenfrei aus dem deutschen Festnetz (der Preis aus dem Mobilfunknetz kann abweichen)
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
>
>
> bitte senden Sie mir die Bestätigung über den Eingang der Kündigung.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> DY
Von: dy [mailto:XXXXX]
Gesendet: Freitag, 17. Januar 2014
An: 'kundenservice@stromio.de'
Betreff: Abrechnung XXXXX v. 13.01.14
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre o.g. Jahresabrechnung. In dieser teilen Sie mir mit, dass ich Strom in Gesamtkostenhöhe von 626,73 Euro verbraucht habe. Dies durch die Berechnung der kWh in Höhe von 0,211 euro+Mwst und Abzug des Bonus.
Mir ist jedoch nicht klar, warum die neue Berechnung ein kWh-Preis in Höhe von 0,3041 Euro zugrunde gelegt wird. Können Sie mir dies bitte erläutern? Sollte dies tatsächlich der neue Preis sein, so werde ich meinen Vertrag in Ihrem Hause kündigen.
Ich bitte um dringende Rückmeldung sowie Mitteilung, zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist.
Der Verbraucherschutz Vorort informierte mich darüber, dass häufig langsam bis überhaupt nicht auf solche Anfragen reagiert wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
khh:
--- Zitat von: Mudeyadeyu am 31. Januar 2014, 22:38:43 ---... Eine Information (lt. Stromio 13.11.13) zur eine Änderung der Vertragsdaten zum 10.01.2014 – so wie die Fa. Stromio GmbH hier versucht glaubhaft zu machen – hat es nie gegeben. Eine Information bezüglich einer Preiserhöhung zum 10.01.2014 habe ich niemals erhalten. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo DY,
Ihr Problem dürfte sein, dass Stromio wohl nur die Versendung der Preiserhöhungsmitteilungen belegen müsste und nicht, wie bei einer Vertragskündigung, für jeden Einzelfall ein Zugangsnachweis zu erbringen ist.
Vielleicht bleibt Ihnen nur die Möglichkeit (mit ungewissem Ausgang), der Preiserhöhung zu widersprechen und diese nicht zu bezahlen. Dazu wäre zu prüfen:
1. Ist die bei Vertragsabschluss von Stromio verwendete AGB-Preisanpassungsklausel überhaupt rechtlich wirksam (Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB) ?
2. Ist die ab 10.01.2014 erfolgte Arbeitspreiserhöhung aussschließlich auf Stromio entstandene Kostensteigerungen zurückzuführen oder erhöht Stromio damit (unzulässigerweise) auch ihren Gewinnanteil (Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB) ?
Letzteres ist bei einer Arbeitspreiserhöhung von 21,10 ct/kWh (netto) auf 30,41 ct/kWh (netto oder brutto?) wohl einigermaßen zu bezweifeln.
Für den "Preisprotest" wird das Problem sein, dass Sie das ohne Unterstützung eines mit dem Energierecht vertrauten Anwalts kaum in Angriff nehmen können (ist eventuell eine Rechtsschutzversicherung vorhanden?).
Wenn Sie einen unverbindlichen "Vorab-Check" der AGB-Preisanpassungsklausel haben möchten, dann stellen Sie die für Ihren Vertrag geltende doch hier im Wortlaut mal ein.
Gruß, khh
bolli:
--- Zitat von: khh am 01. Februar 2014, 12:21:02 ---Vielleicht bleibt Ihnen nur die Möglichkeit (mit ungewissem Ausgang), der Preiserhöhung zu widersprechen und diese nicht zu bezahlen. Dazu wäre zu prüfen:
1. Ist die bei Vertragsabschluss von Stromio verwendete AGB-Preisanpassungsklausel überhaupt rechtlich wirksam (Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB) ?
--- Ende Zitat ---
Würde mich wundern, wenn die Preisänderungsklausel, (zumimndest die, die derzeit verwendet wird) den Ansprüchen des BGH genügen würde. Meines Erachtens fehlt es u.a. an der verbindlichen Aussage, dass Preissenkungen im gleichen Maße und mit den gleichen zeitlichen Abfolgen weitergegeben werden wie auch Preiserhöhungen. Reine Aufrechnungen im Falle iner Erhöhung reichen da nicht aus.
khh:
Hallo bolli,
ich bin absolut Ihrer Meinung (wobei die zuvor verwendete AGB noch fragwürdiger sein dürfte).
Als Betroffener würde ich per Widerspruch gegenüber Stromio ein wirksames Preisanpassungs-recht und hilfsweise die Angemessenheit der ab 10.01.2014 erfolgten Preiserhöhung bestreiten, eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und ab Februar nur Abschlagszahlungen auf Basis der alten Preise leisten.
Falls dann der Inkassodienstleister von Stromio auf den Plan kommt, würde ich einmalig mit Hinweis auf meinen Preisprotest widersprechen und ansonsten deren eventuelle weitere Schreiben lochen und abheften.
Einer gerichtlichen Klage von Stromio kann man aufgrund des geschilderten Sachverhalts wohl mit größter Gelassenheit entgegensehen.
Gruß, khh
Fahrdraht:
--- Zitat von: khh am 03. Februar 2014, 12:50:19 ---Einer gerichtlichen Klage von Stromio kann man aufgrund des geschilderten Sachverhalts wohl mit größter Gelassenheit entgegensehen.
--- Ende Zitat ---
Hmm. Als Stromio würd ich Dich dann einfach kündigen, allen Wirtschaftsauskunftsdiensten melden (Mir doch egal ob legal, musst Du doch dann alle abfragen, korrigieren lassen und mit Briefen mit Ausweiskopien rumrennen) und in die Grundversorgung Deines Regionalkommunisten runterkicken,
und "gelassen" zusehen wie Du da unten mit Papierkram, AGB und Juristen kämpfst, und abwarten ob Du das alles finanziell, Zeitaufwendig und nervlich durchhältst bis Du was Vollstreckungsfähiges gegen mich hast :D
Und wieso eine Einzugsermächtigung widerrufen, ich erteile einfach eine neue mit meinem Wunschbetrag und buch dann jedesmal und solange zurück, bis die das abbuchen was ich will ;-)
Überwiesenes Geld ist nicht 3 Monate lang (Ja ~3M, das Geschwätz von 6W der Banken ist quatsch, ab 6W wirds für die nur aufwendiger deswegen machenses nich gerne) bei SEPA evtl. nur 8W, weiss ich jetzt nicht) rückrufbar und endgültig verloren.
...
Ich hab die seit heute aktuelle 2. Runde von hier
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18108.0
lieber einfach am wirtschaftlichsten technisch angegangen, den "Bestandskunden- Tarifangebotsperrcookie" gelöscht und den dann verfügbaren nächsten Billigtarif ohne was Neukundenbedingtes bestellt und die Kündigungsvollmacht, etc, angeklickt,
damit ist gekündigt weil die sich selber kündigen bevorse das merken, diese "Papierfirewall", etc, in den AGB mit deren eigenem EDV- System umgangen, und das klappt auch wieder so wie ich diese automatischen Geschäftsprozesse kenne, das Callcenter- Billiardspiel ist also angestossen,
und ich bin sicher Stromio hat genausowenig Bock auf nichtelektronischen, unwirtschaftlichen, langwierigen, juristischen Offlinerkram und AGB wie ich, und deswegen wird das wohl auch wieder klappen, die kriegen reibungslos und schnell Geld und ich reibungslos Strom zum fairen Preis und alles ist Gut, so ist das Geschäft optimiert,
wenn nicht isses mir auch Egal, dann werden die Stadtwerke hier zu meinem Hobby, ich liebe "Beamte" ^^
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