Die Offenlegung überzeugt bisher nicht.
http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/n2005112116312500002Nach dem SPIEGEL- Bericht \"Was Helga nicht wissen darf\" scheint mir deutlich geworden zu sein, dass man anlässlich der Preiserhöhungen gar keine belastbaren Preiskalkulationen hatte, um die Preiserhöhungen zu begründen.
Solche mussten wohl erst nachträglich geschaffen werden. Dass dabei viele Fragen offen bleiben, haben wohl die E.ON- Controller selbst schon belegt.
Unplausibel erscheinen mir die Aussagen des Vorstandsvorsitzenden Thiessen, die in den Nachrichtensendungen zu sehen waren, wonach die Bezugspreise um ca. 70 Prozent gestiegen sein sollen.
Marktführer E.ON Ruhrgas (60 Prozent Marktanteil) hatte bekanntlich zum 01.10.2004 die Preise lediglich um vier Prozent erhöht.
Worher also die genannten drastischen Preiserhöhungen der Vorlieferanten kommen sollen, scheint nicht nachvollziehbar.
Weder die Erdgasimportpreise noch die Heizölnotierungen haben meines Wissens zwischenzeitlich einen solch drastischen Preisauftrieb erfahren.
Die bisher genannten Zahlen sind weder nachvollziehbar noch prüffähig.
Meines Erachtens müssen dem Gericht vollständig nachvollziehbare Preiskalkulationen vor und nach den einzelenen Preiserhöhungen vorgelegt werden undzwar für alle Tarife und auch bezüglich der Industriekundenpreise, um sicher ausschließen zu können, dass besorgte Kostenverschiebungen zu Lasten der Haushaltskunden erfolgten.
Wenig plausibel erscheint mir auch die geringe Rendite, die weit unter den Renditen der übrigen Wirtschaft liegt, wobei im übrigen die Renditen gerade der Energiekonzerne weit über denen der übrigen Wirtschaft liegen sollen.
Insoweit bestehet eine erhebliche Diskrepanz.
Denkbar wäre allenfalls, dass E.ON Hanse seine beachtlichen Gewinnsteigerungen im Strombereich realisiert.
Auch hier sollte das Unternehmen nichts zu verbergen haben und seine Preiskalkulationen für die Allgemeinen Tarife vollständig offen legen.
Nur so kann sicher ausgeschlossen werden, dass etwa Kosten aus dem Strombereich in den Gasbereich verschoben wurden.
Was bisher völlig fehlt ist die Preiskalkulation für das Jahr 2003 als Ausgangsbasis für die ab 2004 erfolgten Preiserhöhungen.
Auch müssen der vorherige \"Entwurf einer Gaspreiskalkulation\" und die internen Anmerkungen der E.On- Controller dem Gericht vorgelegt werden.
Denn es muss für das Gericht ersichtlich werden, dass man sich mit der vorgelegten Kalkulation aus mehreren Bewertungsmethoden und Möglichkeiten für die richtige entschieden hat, welche zum einen dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Preisgünstigkeit und zum anderen dem Prinzip der Tarifgruppengerechtigkeit Rechnung trägt.
Welche Unterlagen dem Gericht im Übrigen vorgelegt wurden, muss abgewartet werden.
Überschlägig steht zu erwarten, dass es E.On bisher noch nicht gelungen sein wird, die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhungen nachzuweisen.
Wenn dem so wäre und die vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme bis zum 21.11.2005 eine abschließende war, müsste der Klage wohl statt gegeben werden.
Es steht jedoch eher zu erwarten, dass die mündliche Verhandlung wieder eröffnet wird, um die Zahlenwerke und sich weiter ergebende Fragen dazu mit den Prozessbeteiligten zu erörtern.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt