Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
bolli:
Um die Schlichtungsstelle Energie (SE) (also nicht die Hausinterne bei Immergrün) anrufen zu können und über diese ggf. den Bonus zu erhalten, bedarf es sowieso einer vorherigen schriftlichen Aufforderung an den Versorger, was man begehrt. Danach hat dieser 4 Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Erst danach nimmt die Schlichtungsstelle entsprechende Anträge an (siehe zu den Bedingungen auch hier). Insofern können Sie ruhig auch neben Immergrün deren Kundenanwalt/Schlichtungsstelle parallel um eine Jahresrechnung (wichtig: NUR für die ersten 12 Belieferungsmonate, immergrün trickst hier nämlich auch gerne) mit ausgewiesenem Bonus bitten (ich vermute, dass es im ersten Schritt mal darum geht). Sollten die nicht oder nicht ihren Wünschen entsprechend reagieren, den Vorgang an die SE abgeben. Darauf reagiert der Versorger häufig.
findus14472:
Nach meiner ordentlichen Kündigung zum Jahresende hat mir immergrün vertragswidrig nach
7 Monaten gekündigt. (Siehe auch Threaderöffnung). Trotz Widerspruch landete ich beim Grundversorger und erhielt die Abrechnung von immergrün.
Wegen gekürztem, anteiligem Bonus und unberechtigter Mahngebühr monierte ich die Abrechnung. Zugleich machte ich Schadensatzforderungen wegen verspäteter Lieferung, Mehrkosten durch den Grundversorger und Mehrkosten durch den nachfolgenden Energieversorger, für die Restlaufzeit von 5 Monaten geltend. Nach meinem Rechtsempfinden ist immergrün durch die unstrittig rechtswidrige Kündigung in vollem Umfang haftbar.
Als Retourkutsche erhielt ich nun von immergrün eine neue Rechnung mit plötzlich höherem anteiligen Paketverbrauch (SLP), zuzüglich 60,- € „Nichterfüllungsschaden“ zuzüglich 164,- € „Verzugskosten ext“, ohne jegliche Erläuterungen. (Event. dubiose Inkassokosten)
Meine Anfrage an die Rechtskundigen wäre nun, ob ich mir weiterhin die Einschüchterungstaktik von immergrün gefallen lassen muss oder ob ich nunmehr die Schlichtungsstelle mit der Bitte um Fällung eines Schlichterspruchs anrufen kann. Meine Forderungen an immergrün sind offensichtlich nicht zielführend.
khh:
--- Zitat von: findus14472 am 02. August 2014, 18:38:22 ---... Nach meinem Rechtsempfinden ist immergrün durch die unstrittig rechtswidrige Kündigung in vollem Umfang haftbar. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo findus14472,
wenn die außerordentlich Kündigung durch immergrün - wie zu vermuten - rechts- und vertragswidrig ist (ohne Kenntnis aller Einzelheiten kann man das als Außenstehender schwerlich einschätzen), dann ist immergrün/365 AG vollumfänglich schadensersatzpflichtig.
Da die Schlichtungsstelle ja bereits involviert ist, würde ich die Schadensersatzforderung und die Zurückweisung der neuen Rechnung dort jetzt geltend machen.
Gruß, khh
findus14472:
Dass die Vertragskündigung rechtswidrig erfolgte wird von immergrün eigentlich indirekt bestätigt. Sie hätten sonst wohl kaum teilweise den Bonus und die Mehrkosten des Grundversorgers in Abzug gebracht. Somit wurden auch die Mahngebühren völlig zu Unrecht geltend gemacht, zumal immergrün jederzeit berechtigte Forderungen per Bankeinzug begleichen konnte. Warum immergrün die Anrufung der Schlichtungsstelle provoziert bleibt für mich im Dunkeln.
winwood:
Nein, sie provozieren das EWD Inkasso, wetten?
Lasse Sie es auf eine gerichtliche Klärung ankommen, almado wird da kneifen, weil sie auf rechtlich sehr, sehr dünnem eis stehen.
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