Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"

(1/3) > >>

findus14472:
Hallo Hilfswillige,
hatte bei "immergrün" einen Paketvertrag abgeschlossen. Obwohl "immergrün" schuldhaft den Liefertermin nicht einhalten konnte, waren Sie nicht mehr bereit den Tarif vor dem Lieferbeginn zu  ändern.
Da ich auch sonst mit dem Geschäftsgebahren nicht zufrieden war, habe ich umgehend zum Ende der Lieferzeit (12 Monate) gekündigt. Aufgrund dieser Kündigung lehnt nun "immergrün" den weiteren Bankeinzug des Abschlags ab und verlangt monatliche  Überweisung. Dies war seinerzeit leider der Anfang vom Ende von Flexstrom. Hintergrund ist vermutlich, dass bei Bankeinzug die Rückforderung möglich ist während dies bei Überweisung durch den Kunden nicht möglich ist.
Wer kann mir nun einen Tip geben, ob "immergrün" den Geldeinzug verweigern kann? Bin ich im Zahlungsverzug, wenn ich die Überweisung verweigere.
Bin für jeden Tip dankbar. Gruß Gerd

khh:
Hallo findus14472,

zu dem Thema ist im Thread "Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung" ab Antwort #182 eigentlich alles gesagt.

Wenn es sich bei der erteilten Einzugsermächtigung um ein SEPA-Mandat handelt und "immergrün" nicht mehr abbucht, dann sind DIE im Annahmeverzug (vgl. § 293 BGB) und Sie können m.E. nicht in Zahlungsverzug kommen.

Aber wollen Sie es darauf ankommen lassen? Immergrün/Almado/365AG haben aus diesem Anlass schon Verträge gekündigt, um sich vor einer Bonuszahlung drücken zu wollen!

Gruß, khh

findus14472:
Hallo khh,
herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort. Da ich im Forum neu bin ist es für mich noch etwas unübersichtlich und hatte die zutreffenden Beiträge nicht gefunden.
Eine vorzeitige Kündigung würde ich in Kauf nehmen, da ich aufgrund des Geschäftsgebahren von "immergrün" Zweifel habe, dass die noch bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit durchhalten. Der Schaden durch Verlust des Bonus wäre dann noch viel größer.
Als TelDaFax begann keine Bankeinzüge mehr zu machen dauerte es bis zur Insolvenz nicht mehr  lange.
Als Skandal empfinde ich besonders, dass die Strompreisvergleicher immer noch Anbieter empfehlen, die zum Teil 20 % negative Bewertungen haben. Aber wenn man Vermittlungsgebühren scheffeln kann verschwinden auch die Skrupel.  Wer würde schon in einem Kaufhaus einkaufen das 20 % unzufriedene  Kunden hat?  Leider bin ich den Preisvergleichern auch wieder auf den Leim gegangen
Gruß Gerd

khh:

--- Zitat von: findus14472 am 30. Januar 2014, 21:48:16 ---... Leider bin ich den Preisvergleichern auch wieder auf den Leim gegangen
--- Ende Zitat ---

Lesen Sie mal bspw. hier www.bezahlbare-energie.de unter "Unsere Kriterien für die Anbieterwahl", vielleicht können Sie damit etwas anfangen!?

findus14472:
Nach mehreren Forderungen des Inkassobüros, denen ich nicht entsprochen habe,  ist es nun soweit, dass mir immergrün den vorzeitigen Rauswurf aus dem Liefervertag ohne jegliche  Rechtsgrundlage mitgeteilt hat. Dass sich immergrün um den Bonus drücken will ist offensichtlich und werde dagegen mit allen Mitteln vorgehen.
Nun meine Anfrage. In den für mich gültigen AGB steht in Kurzform: "" Verbraucherbeschwerden sind zu richten an  "immergrün",Kundenservice,  Köln. Zudem hat immergrün für seine Kunden eine hausinterne Schlichtungsstelle unter "Kundenanwalt, immergrün" eingerichtet. Ein Antrag an die "Schlichtungsstelle, Berlin..."  ist nach § 111b EnWG  erst zulässig, wenn immergrün nicht spätestens nach 4 Wochen der Beschwerde abgeholfen hat.""


Welchen Sinn sollte es machen eine Schlichtungsstelle anzurufen, die mit "immergrün" und dem Inkassobüro unter einem Dach sitzt?

Gruß findus

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln